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Bericht: Trump-Lager wollte nach Niederlage Wahlmaschinen beschlagnahmen lassen
Nach der Wahlniederlage von Donald Trump im November 2020 hat das Weiße Haus einem Bericht zufolge ein Präsidenten-Dekret entworfen, mit dem der ranghöchste US-Militär zur Beschlagnahme aller Wahlmaschinen im Land angewiesen werden sollte. Das vom Nationalarchiv herausgegebene Dokument sei nie unterzeichnet worden, berichtete das Nachrichtenportal "Politico" am Freitag. Es zeigt, zu welch extremen Maßnahmen Trump bereit war, um trotz seiner Niederlage bei der Präsidentenwahl an der Macht zu bleiben.
"Mit sofortiger Wirkung muss das Verteidigungsministerium alle Maschinen, Ausrüstung, elektronisch gespeicherten Informationen" über die Wahl beschlagnahmen, einsammeln, sichern und analysieren", heißt es laut "Politico" in dem dreiseitigen Dokument, das zu den mehr als 750 Unterlagen gehört, die dem Untersuchungsausschuss des Repräsentantenhauses übergeben wurden, der den Sturm auf das US-Kapitol untersucht.
Der auf den 16. Dezember 2020 datierte Entwurf der Verfügung sieht zudem die Ernennung eines Staatsanwalts vor, der im Zusammenhang mit den beschlagnahmten Wahlmaschinen wegen jedes Betrugsvorwurfs Anklage erheben sollte. Begründet wird die Maßnahme mit einer Reihe von - mehrfach widerlegten - Verschwörungstheorien, wonach die Wahlmaschinen manipuliert worden seien. Wer den Entwurf verfasste, ist unklar.
Trump verbreitet bis heute die durch nichts belegte Behauptung, er sei durch massiven Wahlbetrug um eine zweite Amtszeit gebracht worden. Er ging gerichtlich gegen die Herausgabe der Dokumente vor. Vor dem Supreme Court erlitt er diese Woche eine klare juristische Niederlage.
Die Dokumente beinhalten unter anderem Memos an seine Mitarbeiter, E-Mails und Listen von Personen, die ihn am 6. Januar 2021 besucht oder angerufen haben, sowie Notizen, die bei diesen Gesprächen gemacht wurden. Der Untersuchungsausschuss will unter anderem mit Hilfe der Unterlagen die genauen Hintergründe der Attacke auf das Kapitol am 6. Januar 2021 aufdecken.
E.Ramalho--PC