- Laver Cup: Zverev und Alcaraz verlieren Doppel
- Hisbollah bestätigt Tötung von Kommandeur Akil durch Israel
- Trotz langer Unterzahl: Mainz siegt in Augsburg
- DEL-Saisonstart: Titelverteidiger Berlin setzt Ausrufezeichen
- Britischer Premier will keine Schecks für Kleidung mehr annehmen
- Bei Herbert-Premiere: Bayern fertigen Chemnitz ab
- US-Präsidentschaftswahl: Persönliche Stimmabgabe in drei Staaten begonnen
- Aktion an Sunak-Haus: Britische Justiz stellt Verfahren gegen Umweltaktivisten ein
- Nach Stromausfall und Abwehrkollaps: Geraerts vor dem Aus
- 1:2 in Paderborn: Hannover verpasst Sprung an Tabellenspitze
- Strom für Microsoft: US-Akw Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- Polizei geht nach Messerattacke in Rotterdam von "terroristischem Motiv" aus
- Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin
- Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem
- Hochrangiger Hisbollah-Kommandeur bei israelischem Angriff in Beirut getötet
- Bund verkauft vorerst keine weiteren Aktien an Commerzbank
- Bei Irans Hymne sitzengeblieben: Teheran bestellt afghanischen Gesandten ein
- Russischer Staatsbürger in Polen wegen Angriffs auf Nawalny-Vertrauten in U-Haft
- Bewährungsstrafe wegen Waffenbesitzes in Frankfurt - Anschlagsplan nicht erwiesen
- Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg
- Bezahlkarte für Geflüchtete: Zuschlagsverbot entfällt nach Gerichtsentscheidung
- Beirut: Mindestens acht Tote und 59 Verletzte bei israelischem Angriff
- Dänische Königin Margrethe aus Krankenhaus entlassen
- Zwei Festnahmen bei Razzia wegen Diebstahls von Laptops in drei Bundesländern
- Merz setzt Grenzen für Gespräche mit BSW in Thüringen und Sachsen
- Verdacht auf Millionenbetrug mit Coronatests: Haftbefehle in Baden-Württemberg
- Norris Tagesschnellster - Verstappen klar geschlagen
- Scholz soll am 6. Dezember erneut vor Hamburger Cum-Ex-Ausschuss aussagen
- Hisbollah-Kreise: Chef von Elite-Einheit der Miliz bei israelischem Angriff getötet
- Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kredit in Höhe von 35 Milliarden Euro erhalten
- "Leuchtturmprojekt": DFB bewirbt sich um Frauen-EM 2029
- Krischer: Deutschlandticket wird teurer - Sonderkonferenz am Montag
- Strom für Microsoft: US-Atomkraftwerk Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- "Großes Vorbild": Klopp erhält deutschen Verdienstorden
- Dutzende Schüler bei Busunfall in Rheinland-Pfalz verletzt
- Vergewaltigungsvorwürfe gegen Al-Fayed: 37 Frauen verklagen Harrods und Ritz
- Klimawandel: Skigebiet im französischen Jura schließt 30 Prozent der Pisten
- Hisbollah reagiert mit neuen Raketenangriffen auf israelische Bombardements
- F16-Kampfjet von US-Airbase verliert leere Tanks über Rheinland-Pfalz
- Israel ficht Zulässigkeit des Haager Antrags auf Haftbefehl gegen Netanjahu an
- Vier Verletzte bei Brand von Seniorenheim in bayerischem Aschaffenburg
- Bericht: Bund will 2025 Rekordsumme für Familien ausgeben
- Finanzwende: Gesetz für Bürokratieabbau gefährdet Cum-Ex-Aufklärung
- Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge erreicht Höchststand
- Unbekannte stehlen und beschädigen 150 Grablampen auf Friedhof in Nordrhein-Westfalen
- Kitamitarbeiterin soll in Bayern Kleinkind misshandelt haben
- Zwei Männer nach Mord auf Brandenburger Autobahn zu lebenslanger Haft verurteilt
- 26 Tote bei Überschwemmungen in Indien - Streit über Öffnung von Staudämmen
- Haftstrafen für Senioren nach Angriff auf Ölleitungen in Mecklenburg-Vorpommern
- Maus erzwingt Landung eines Flugzeugs auf dem Weg nach Spanien
Weitere Gerichte halten Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI für rechtswidrig
Weitere Gerichte haben die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als rechtswidrig eingestuft. Über die Dauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, erklärte das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag. Es entschied im Eilverfahren, dass die Klägerin und der Kläger nach ihrer Corona-Infektion im Oktober vorläufig für sechs Monate als genesen gelten. Zu einem vergleichbaren Schluss kam das Verwaltungsgericht Halle in Sachsen-Anhalt. Auch andere Gerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden.
Das Verwaltungsgericht Halle gab dem Eilantrag einer Frau gegen die Stadt Halle auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit ihres Genesenennachweises mit einer Dauer von sechs Monaten statt. Der Genesenenstatus sei weder widerrufen noch aufgrund der neuen Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung unwirksam geworden. Verwaltungsakte blieben wirksam, auch wenn die entsprechende Verordnung aufgehoben oder geändert werde.
Überdies hält das Gericht wie zuvor auch die Verwaltungsgerichte Osnabrück, Hamburg und Ansbach die entsprechende Regelung in der Verordnung für verfassungswidrig und damit nichtig. Die darin geregelte Verweisung auf die Festlegung der Gültigkeitsdauer von Genesenennachweisen durch das RKI sei mit den Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unvereinbar.
Das Berliner Verwaltungsgericht wies ausdrücklich darauf hin, dass seine Entscheidung für andere Menschen als die Klägerin und den Kläger nicht gilt und sie selbst vor Gericht ziehen müssen. Es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift rechtswidrig sei. Darum müsse es aktuell nicht entscheiden, ob die Verkürzung auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet sei.
Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde bei den zuständigen Oberverwaltungsgerichten eingelegt werden. Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen sowie in Halle nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.
Das Robert-Koch-Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Am Mittwoch wurde aber beschlossen, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen.
X.Brito--PC