- Mögliche Förderkürzung durch Trump: Kalifornien will E-Autos selbst subventionieren
- Revanche geglückt: Basketballer kommen EM-Ticket näher
- US-Sonderermittler will auch Trumps Dokumentenaffäre nicht weiter verfolgen
- Einstieg ab 2026: Formel 1 einigt sich mit General Motors
- Sonderermittler für Einstellung des Trump-Verfahrens wegen Wahlmanipulation
- Ministerium: Nach Jacht-Unglück in Ägypten auch Deutsche unter den Vermissten
- Trump-Berater Elon Musk hält die Produktion von Kampfflugzeugen für überflüssig
- Nachfolger von Wachtveitl und Nemec: Carlo Ljubek wird "Tatort"-Kommissar in München
- Kreise: Israels Sicherheitskabinett entscheidet Dienstag über Feuerpause im Libanon
- Steinmeier ernennt Özdemir auch zum Bildungsminister
- Russischer Sicherheitsratschef Schoigu besucht Taliban-Regierung in Kabul
- Präsidentenwahl in Rumänien: Rechtsradikaler in erster Runde überraschend vorn
- Frankreich ermöglicht Frauen bei Verdacht auf Missbrauch nach KO-Tropfen Gratis-Tests
- Barbetreiber auf Straße erschossen: Sechseinhalb Jahre Haft in Düsseldorf
- Chanels graue Eminenz Eliane Heilbronn im Alter von 99 Jahren gestorben
- Mehrjährige Haftstrafen für drei türkische Linksextremisten in Nordrhein-Westfalen
- Zeitung: Trump hält Spendernamen für Regierungsübernahme geheim
- Heimlich nackte Kinder fotografiert: Bewährungsstrafe für Mann in Hamburg
- Bundesanwaltschaft bestätigt Anklage gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder
- Präsidentenwahl in Rumänien: Regierungschef räumt Ausscheiden trotz knappem Ergebnis ein
- Miersch verteidigt Gesetzvorhaben zu Entkriminalisierung von Abtreibung
- Kane wirbt für Musiala-Verbleib
- Ukraine meldet Zerstörung von russischem Treibstoffdepot - Odessa und Charkiw unter Beschuss
- Ausführlich im Spiegel betrachtet: Ladendieb in Bielefeld fällt bei Anprobe auf
- Mann in Baden-Württemberg nach Tötung von Partnerin in Psychiatrie eingewiesen
- Brandenburgs geschäftsführende Landesregierung nach Eklat wieder komplett
- Festnahme nach Fund von Frauenleiche in Neckar in Baden-Württemberg
- Getöteter Obdachloser in Hannover: Verdächtiger stellt sich nach über drei Jahren
- Neue israelische Angriffe im Libanon trotz Drängens auf Waffenruhe
- Umfrage sieht knappes Rennen bei Parlamentswahl in Irland voraus
- Klimaaktivistin Neubauer zur Neuwahl: Klimaschutz darf "kein Grün-Thema" sein
- BGH bestätigt zweite Verurteilung von "Mr. Cum-Ex" Hanno Berger
- Zweieinhalb Jahre Haft wegen Umsturzplänen für Mitglied sogenannter Kaiserreichsgruppe
- "Positive Energie": Alonso trotz Personalnot zuversichtlich
- Gericht: Bestimmte Umweltdaten zu Nato-Flugplatz Büchel dürfen geheim bleiben
- Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt gefordert - auch durch Gewalthilfegesetz
- Schach-WM: Titelverteidiger Ding gewinnt erstes Spiel
- EU-Kommission ruft WTO wegen chinesischer Zölle auf Weinbrand an
- Irans geistliches Oberhaupt: IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu "nicht genug"
- Tiefgaragen, Keller und U-Bahnhöfe: Deutsche Behörden arbeiten an Bunker-Plan
- Rechtsextremer israelischer Minister: Waffenruhe für Libanon wäre großer Fehler
- Deutsche spenden weiter großzügig - Rückgang bei humanitärer Hilfe
- Schleswig-Holstein: Polizei stoppt Mann mit mehr als hundert Brieftauben in Auto
- Mann mit 42 Kilogramm Feuerwerk aus Tschechien erwischt: Bundespolizei warnt
- EU-Flottengrenzwerte: Habeck schlägt Verrechnung von Strafzahlungen vor
- Emirate nehmen nach Mord an Rabbiner drei Usbeken fest
- SPD-Bundesvorstand nominiert Scholz einstimmig als Kanzlerkandidat
- Watzke will alle BVB-Mitglieder zu Rheinmetall befragen
- Politisches Erdbeben bei Präsidentenwahl in Rumänien: Ultra-rechter Kandidat vorn
- Abgestürzte DHL-Maschine: Deutsche Flugunfallbehörde sendet Ermittler nach Litauen
Oberlandesgericht Stuttgart hebt Verbreitungsverbot für SWR-App "Newszone" auf
Im Streit zwischen mehreren privaten Zeitungsverlegern und dem Südwestrundfunk (SWR) um dessen speziell auf junge Menschen zugeschnittene Nachrichtenapp "Newszone" hat das baden-württembergische Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart die Verbreitung des Programms wieder erlaubt. Das Gericht kippte nach Angaben vom Mittwoch im einstweiligen Verfügungsverfahren ein vom Stuttgarter Landgericht im Oktober ausgesprochenes vorläufiges Verbot der Verbreitung.
Der Grund für die Entscheidung war demnach formal. Anders als das Landgericht sah das OLG in der Tatsache, dass die Verlage trotz Existenz einer speziellen Schlichtungsstelle für derartige Streitfälle zuvor kein Schlichtungsverfahren mit dem SWR herbeigeführt hatten, "ein Prozesshindernis". Dieser Umstand mache die verfahrensauslösende Verlegerklage "derzeit unzulässig", hieß es. Staatliche Gerichte dürften erst nach einem solchen Schlichtungsversuch angerufen werden.
"Newszone" ist nach SWR-Angaben eine Smartphoneapp, über die von dem öffentlich-rechtlichen Sender speziell auf ein junges Publikum zugeschnittene Beiträge konsumiert werden können. Demnach geht es bei dem Rechtsstreit mit den Verlagen aber nur um die Zulässigkeit der App als Verbreitungsweg, nicht die Beiträge. Diese sind auch auf anderem Weg erhältlich, etwa im Internet.
Die Verleger stützten ihre Klage nach Gerichtsangaben auf den Vorwurf, dass es sich beider fraglichen App um ein eigenständiges und nicht genehmigtes Telemedienangebot des SWR handelt, für das dieser gemäß den Bestimmungen des Medienstaatsvertrags erst eine separate Erlaubnis hätte beantragen müssen.
Darüber hinaus kritisierten die Verleger demnach, dass die nicht auf konkrete Sendungen bezogenen Inhalte der App presseähnlich und damit wettbewerbwidrig seien, weil dieser Bereich den privaten Presseorganen vorbehalten sei. Der SWR wiederum bestritt in dem Verfahren nach Angaben des OLG, dass eine separate Genehmigung notwendig sei und dass es sich um presseähnliche Inhalte handle.
A.Santos--PC