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Einstufung von Titandioxid-Pulver als krebserregend beim Einatmen ist nichtig
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Einstufung des Weißmachers Titandioxid in einer bestimmten Pulverform als krebserregend beim Einatmen für nichtig erklärt. Die Europäische Chemikalienagentur habe bei der Beurteilung einer Studie nicht alle Gesichtspunkte beachtet und daher eine nicht plausible Schlussfolgerung gezogen, erklärte das EuG am Mittwoch in Luxemburg. Die EU-Kommission sei dieser Schlussfolgerung gefolgt und habe damit den gleichen Fehler gemacht. (Az. T-279/20 u.a.)
Titandioxid steckt unter anderem in Wandfarben und Kosmetika, in Lebensmitteln ist es seit dem Sommer dieses Jahres in der EU verboten. 2019 stufte die Kommission Pulver mit mindestens einem Prozent Titandioxid-Partikeln, die kleiner als 0,01 Millimeter sind, als vermutlich krebserregend beim Einatmen ein. Produkte, in denen der Stoff in der entsprechenden Menge enthalten ist, müssen darum einen Warnhinweis tragen.
Dagegen zogen verschiedene Unternehmen, die unter anderem Farben herstellen, vor das EU-Gericht. Nun hatten sie Erfolg. Das Gericht wies darauf hin, dass ein Stoff nur dann als karzinogen eingestuft werden dürfe, wenn er die intrinsische Eigenschaft habe, Krebs hervorzurufen. Der Ausschuss für Risikobeurteilung der Chemikalienagentur habe die Gefahr aber als "nicht intrinsisch im klassischen Sinn" eingestuft.
Diese bestehe nämlich nur bei bestimmten Titandioxidpartikeln in einem bestimmten Aggregatzustand, einer bestimmten Form, Größe und Menge und zeige sich nur bei einer Lungenüberlastung.
H.Silva--PC