- Herbert nach Debüt-Sieg: "Hätten in den Ozean werfen können"
- "Werden alles tun": Kiel heiß auf Magdeburger Hexenkessel
- Nach der Karriere: Trainerjob für Gündogan "naheliegend"
- Mainzer Selbstkritik nach erstem Sieg: "Schlechtes Spiel"
- Joshua will zurück auf den WM-Thron
- FDP zweifelt an Sinn von Habecks Autogipfel - Klage über "Missmanagement" bei VW
- Strack-Zimmermann: Fast 1900 Sachverhalte angezeigt - überwiegend Beleidigungen
- Ostbeauftragter Schneider hält BSW für "One-Hit-Wonder"
- Abstimmung über Sparkurs: Präsidentschaftswahl in Sri Lanka hat begonnen
- Nach Nordkorea übergetretener US-Soldat bekennt sich der Fahnenflucht schuldig
- Attentat auf Trump: Secret Service räumt Fehler ein
- Laver Cup: Zverev und Alcaraz verlieren Doppel
- Hisbollah bestätigt Tötung von Kommandeur Akil durch Israel
- Trotz langer Unterzahl: Mainz siegt in Augsburg
- DEL-Saisonstart: Titelverteidiger Berlin setzt Ausrufezeichen
- Britischer Premier will keine Schecks für Kleidung mehr annehmen
- Bei Herbert-Premiere: Bayern fertigen Chemnitz ab
- US-Präsidentschaftswahl: Persönliche Stimmabgabe in drei Staaten begonnen
- Aktion an Sunak-Haus: Britische Justiz stellt Verfahren gegen Umweltaktivisten ein
- Nach Stromausfall und Abwehrkollaps: Geraerts vor dem Aus
- 1:2 in Paderborn: Hannover verpasst Sprung an Tabellenspitze
- Strom für Microsoft: US-Akw Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- Polizei geht nach Messerattacke in Rotterdam von "terroristischem Motiv" aus
- Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin
- Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem
- Hochrangiger Hisbollah-Kommandeur bei israelischem Angriff in Beirut getötet
- Bund verkauft vorerst keine weiteren Aktien an Commerzbank
- Bei Irans Hymne sitzengeblieben: Teheran bestellt afghanischen Gesandten ein
- Russischer Staatsbürger in Polen wegen Angriffs auf Nawalny-Vertrauten in U-Haft
- Bewährungsstrafe wegen Waffenbesitzes in Frankfurt - Anschlagsplan nicht erwiesen
- Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg
- Bezahlkarte für Geflüchtete: Zuschlagsverbot entfällt nach Gerichtsentscheidung
- Beirut: Mindestens acht Tote und 59 Verletzte bei israelischem Angriff
- Dänische Königin Margrethe aus Krankenhaus entlassen
- Zwei Festnahmen bei Razzia wegen Diebstahls von Laptops in drei Bundesländern
- Merz setzt Grenzen für Gespräche mit BSW in Thüringen und Sachsen
- Verdacht auf Millionenbetrug mit Coronatests: Haftbefehle in Baden-Württemberg
- Norris Tagesschnellster - Verstappen klar geschlagen
- Scholz soll am 6. Dezember erneut vor Hamburger Cum-Ex-Ausschuss aussagen
- Hisbollah-Kreise: Chef von Elite-Einheit der Miliz bei israelischem Angriff getötet
- Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kredit in Höhe von 35 Milliarden Euro erhalten
- "Leuchtturmprojekt": DFB bewirbt sich um Frauen-EM 2029
- Krischer: Deutschlandticket wird teurer - Sonderkonferenz am Montag
- Strom für Microsoft: US-Atomkraftwerk Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- "Großes Vorbild": Klopp erhält deutschen Verdienstorden
- Dutzende Schüler bei Busunfall in Rheinland-Pfalz verletzt
- Vergewaltigungsvorwürfe gegen Al-Fayed: 37 Frauen verklagen Harrods und Ritz
- Klimawandel: Skigebiet im französischen Jura schließt 30 Prozent der Pisten
- Hisbollah reagiert mit neuen Raketenangriffen auf israelische Bombardements
- F16-Kampfjet von US-Airbase verliert leere Tanks über Rheinland-Pfalz
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Coronabeschränkungen in Bayern und Sachsen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über im Frühjahr 2020 in Sachsen und Bayern erlassene Coronabeschränkungen. Zum einen handelt es sich um im April 2020 in Sachsen verfügte Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schließung von Einrichtungen wie Sportstätten und Gastronomiebetriebe, die der Kläger für nicht rechtmäßig und damit unwirksam hält. Das zuständige Oberverwaltungsgericht in Sachsen erklärte die Regelungen in erster Instanz für rechtmäßig. Dagegen wendet sich der Kläger nun vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Im zweiten Fall erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen im März 2020 eine vom Land verfügte Ausgangsbeschränkung für unwirksam. Der Freistaat habe den Ausnahmetatbestand der "triftigen Gründe", die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigten, so eng gefasst, dass die Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit unverhältnismäßig gewesen seien. Dagegen wendet sich der Freistaat Bayern vor dem Leipziger Gericht.
V.Fontes--PC