
-
Hamas veröffentlicht Video von zwei israelischen Geiseln
-
Generalprobe vermasselt: Werder besiegt Frankfurt
-
Französischer Premier kritisiert "Einmischung" nach Trump-Unterstützung für Le Pen
-
Musk spricht sich für Freihandelszone zwischen Nordamerika und Europa aus
-
Anti-Trump-Demonstrationen in zahlreichen US-Städten und in Europa
-
Noch ungeschlagen: PSG vorzeitig französischer Meister
-
Vinicius verschießt Elfmeter: Real unterliegt Valencia
-
Tor in der Nachspielzeit: Leverkusen siegt mit viel Mühe
-
BVB startet mit Sieg in Woche der Wahrheit
-
Stuttgart beendet Bundesliga-Durststrecke - Bochum in Not
-
US-Regierungsvertreter: Netanjahu am Montag zu Besuch im Weißen Haus
-
Becker als Trainer von Zverev? "Sage dazu nichts"
-
FDP in Rheinland-Pfalz wählt Landeswirtschaftsministerin Schmitt zu Parteichefin
-
Handy-Video zeigt letzte Momente vor Tötung humanitäter Helfer im Gazastreifen
-
Senat beschließt umstrittenen Haushaltsplan für von Trump gewollte Steuerkürzungen
-
Koalitionsverhandlungen von erneutem Aufwind für AfD in Umfragen begleitet
-
"Bleibt stark": Trump ruft US-Bürger in Zollstreit zum Durchhalten auf
-
Union stellt bereits erteilte Aufnahmezusagen für gefährdete Afghanen in Frage
-
Fortuna wieder Fünfter: Kownacki lässt Düsseldorf hoffen
-
Doppelpack Dompé: HSV auf Aufstiegskurs
-
Verdächtiger nach Tod eines 24-Jährigen in Neu-Ulm inhaftiert
-
Berlin: Dodiks Erklärung von Staatsministerin zur unerwünschten Person nicht rechtens
-
Tausende protestieren in Südkorea gegen Absetzung von Präsident Yoon
-
Musiala erleidet Muskelbündelriss
-
Lauterbach geht von Fortführung der Klinikreform in neuer Regierung aus
-
Verband: Solarstromanlagen knacken Fünf-Millionen-Marke in Deutschland
-
"Kalifornien ist nicht Washington": US-Bundesstaat will bei Trumps Zöllen nicht mitmachen
-
Chefin des Beschaffungsamts kritisiert schleppende Ausweitung in Rüstungsbranche
-
Grüne wollen beim Wehrdienst "perspektivisch" auch Frauen in die Pflicht nehmen
-
Müller verkündet Abschied: "Entsprach nicht meinen Wünschen"
-
AfD zieht in Sonntagstrend für "Bild am Sonntag" gleichauf mit der Union
-
Verstappen schlägt zurück: Pole für den Weltmeister
-
Knöchel "fast zerstört": Kane gibt Entwarnung
-
Deutsche Curler lösen Olympia-Ticket
-
US-Zölle in Höhe von zehn Prozent auf viele Importe in Kraft getreten
-
Italiens Presse huldigt Hummels: "Eine Bilderbuchkarriere"
-
Draisaitl wohl nicht schlimm verletzt: "Nicht zu besorgt"
-
"Müssen uns weiterentwickeln": Wück beklagt "einfache Fehler"
-
Norris im dritten Training knapp vor Piastri - Verstappen 5.
-
Schröders Pistons erstmals seit 2018/19 in den NBA-Play-offs
-
NHL: Owetschkin erreicht Gretzkys Bestmarke
-
Neue Tarifrunde nach Schlichtung bei Bund und Kommunen
-
Union und SPD wollen Pflicht zu elektronischer Bezahlmöglichkeit
-
Gouverneur: 16 Tote bei russischem Angriff auf Geburtsort Selenskyjs
-
Eberl rechnet mit Musiala-Ausfall gegen Inter
-
Nach Blitztor: DFB-Frauen holen Pflichtsieg in Schottland
-
Musiala-Schock vor Inter: FC Bayern siegt in Augsburg
-
Neue Anklagepunkte gegen US-Rapper Sean "Diddy" Combs
-
DEL: Berlin siegt in Mannheim, Ronning egalisiert Punkterekord
-
Bayer wendet sich wegen Glyphosat-Klagen in den USA an Supreme Court

Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten
Die als "Cottbuser Spaziergänge" bezeichneten Protestaktionen von Gegnern der Coronaschutzmaßnahmen in Brandenburg bleiben vorerst verboten. Das noch bis Sonntag geltende Verbot sei nicht zu beanstanden, erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag in Berlin. Die Brandenburger Polizei hatte ein präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen bis zu diesem Zeitpunkt erlassen.
Ein Bürger ging dagegen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Cottbus vor: Es erklärte das Verbot im Eilverfahren für rechtswidrig. Dagegen legte das Polizeipräsidium Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, das den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun abänderte.
Die Polizei als Versammlungsbehörde habe genügend Gründe für ihre Annahme angeführt, "dass es bei künftigen unangemeldeten Versammlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Verstößen gegen die Vorgaben der Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung komme, die in der derzeitigen Phase der Corona-Pandemie zu erheblich erhöhten Ansteckungsgefahren führten", teilte das Gericht mit.
Das ergebe sich schon aus den bisher gemachten Erfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen. Dass die sogenannten Spaziergänge extra nicht angemeldet würden, diene erkennbar dem Zweck, "jede Kooperation mit der Versammlungsbehörde systematisch zu verhindern". So sollten Auflagen umgangen werden.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) erklärte zu der Entscheidung, wer sich an Recht und Ordnung halte, könne jederzeit demonstrieren. "Es gelten einfache Regeln - eine Versammlung muss angemeldet werden, es braucht einen Versammlungsleiter, und die Teilnehmer müssen sich bis auf Weiteres an die Maskenpflicht halten."
C.Cassis--PC