- "Nicht immer draufhauen": Wüst gibt Merz Tipps für Wahlkampf
- Leclerc mit erster Bestzeit in Singapur
- 285.000 Aale sollen in Berliner Flüssen ausgesetzt werden
- Untersuchung: Deutsche Grenzkontrollen verteuern Waren und schaden Unternehmen
- Klimakrise killt Kimchi: Hitzewelle in Korea treibt Kohl-Preise in die Höhe
- Alzheimer: Experten fordern bessere Diagnostik und mehr Unterstützungsangebote
- Hochwassergefahr: Oder schwillt in Brandenburg allmählich an
- Berichte: 70.000 in Ukraine getötete russische Soldaten identifiziert
- Nach Explosionswellen im Libanon: Israel greift Raketenwerfer der Hisbollah an
- Kompany: "Man sollte die Spiele begrenzen"
- Aggressiver Hund verletzt in Nordrhein-Westfalen drei Menschen
- Stecken gebliebener Hausbau in Koblenz beschäftigt Bundesgerichtshof
- Trotz radioaktivem Wasser: China will wieder Meeresfrüchte aus Japan importieren
- Gefälschte NS-Dokumente an Museum verkauft: Strafbefehl gegen Mann beantragt
- Kompany: "Sieht gut aus bei Neuer"
- Ifo: Umwandlung von Büroflächen könte 60.000 neue Wohnungen schaffen
- Habeck: VW muss Großteil seiner Probleme selbst lösen
- Pistorius warnt vor unerfüllbaren Erwartungen an Austausch von Scholz
- Anklage wegen versuchten Mordes an Polizist in Baden-Württemberg erhoben
- Unions-Außenexperte Wadephul findet Israels Vorgehen "schwer nachzuvollziehen"
- Wende bei Wohnimmobilienpreisen: Erster Anstieg im Quartalsvergleich seit 2022
- Fahrstuhl fährt plötzlich hoch: Monteur in Bayern bei Arbeit getötet
- Staraufgebot bei Harris-Auftritt - Trump wirbt um Unterstützung jüdischer Wähler
- Oktoberfest: Münchner Oberbürgermeister will Wiesn so sicher wie möglich machen
- Sechs Prozent mehr Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr im ersten Halbjahr
- Brandenburgs Regierungschef Woidke bekräftigt Rücktrittsabsicht bei AfD-Wahlsieg
- Verwaltungsgericht: Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung
- Bahnchef Lutz verspricht "radikaleres" Angehen von Problemen
- 50 Homeruns, 50 Steals: Ohtani sorgt für Rekord und Hysterie
- Herkunft der detonierten Hisbollah-Pager: Unternehmenschefs in Taiwan befragt
- Australischer Fußballnationaltrainer Arnold zurückgetreten
- 42 Prozent würden bei mangelnder Vereinbarkeit mit Familie Job wechseln
- Wirtz begeistert: "Er ist für die Champions League gemacht"
- Zverev sieht Laver Cup als Gewinn für deutschen Tennis-Standort
- Verstappen geht gelassen ins Singapur-Wochenende
- Rose will Atletico-Pleite schnell abhaken
- Nach Strafandrohung: Online-Dienst X ist in Brasilien wieder offline
- Bundesgerichtshof verhandelt über stecken gebliebenen Bau von Wohnanlage
- Klimastreik: Dutzende Demonstrationen von Fridays for Future in Deutschland
- Von der Leyen trifft Selenskyj in Kiew zu Gesprächen über Energieversorgung
- US-Medien: Republikanischer Gouverneurskandidat soll sich "schwarzer Nazi" genannt haben
- Ärzte und Apotheker warnen vor Medikamentenmangel in der Erkältungssaison
- US-Fluglinie Delta setzt Direktflüge von New York nach Tel Aviv bis Jahresende aus
- Nach Explosionswellen im Libanon: Israel greift hunderte Hisbollah-Ziele an
- In Unterzahl: Flick kassiert erste Niederlage mit Barca
- Trotz Führung: Leipzig verliert bei Atletico
- US-Wettbewerbsbehörde wirft Onlinenetzwerken "Überwachungstechniken" vor
- Handball: Magdeburg bügelt Champions-League-Fehlstart aus
- DEL: Beinahe-Absteiger Augsburg startet mit Sieg
- Umfrage sieht AfD vor Landtagswahl in Brandenburg weiter knapp vor SPD
"Recht auf selbstbestimmtes Sterben": Bundestag debattiert Regelung zur Sterbehilfe
Der Bundestag hat einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe genommen. Die Abgeordneten debattierten am Freitag in erster Lesung mehrere Anträge, die dem assistierten Suizid einen rechtlichen Rahmen geben sollten. Nötig ist die Neufassung, weil das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren die damalige Regelung gekippt hat. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass das von Karlsruhe formulierte Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gewahrt bleibt.
Die von drei Abgeordnetengruppen fraktionsübergreifend ausgearbeiteten Anträge weisen inhaltliche Überschneidungen auf. Sie unterscheiden sich aber in der Frage, wie hoch die Hürden sind, die Sterbewillige für den Zugang zu Sterbehilfe überwinden müssen. Unterschiedliche Vorstellungen gibt es auch in der Frage, ob gewerbsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich strafbar bleiben soll. Eine Entscheidung des Bundestags wird für Herbst erwartet.
Bei der Neuregelung müsse es darum gehen, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit einem "Schutzkonzept" zu flankieren, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens. "Suizid muss die seltene Ausnahme bleiben", sagte sie. "Er ist keine Alternative bei sozialen Nöten, Existenzsorgen oder Einsamkeit." Allerdings müsse es Sterbewilligen "in der letzten Phase der Krankheit" möglich sein, Zugang zu Sterbehilfe zu bekommen.
Baehrens unterstützt einen Antrag, der von rund 85 weiteren Abgeordneten mitgetragen wird. Dem Entwurf zufolge soll die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" grundsätzlich strafbar sein. Nicht rechtswidrig soll demnach die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn der suizidwillige Mensch "volljährig und einsichtsfähig" ist, sich mindestens zweimal von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat.
Eine liberalere Regelung strebt eine Gruppe um die Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul an. Demnach sollen Ärzte ein Medikament für den Suizid verschreiben können, wenn sich Sterbewillige in einer medizinischen Notlage befinden, die mit schweren Leiden, insbesondere starken Schmerzen, verbunden ist. Es muss dem Entwurf zufolge aber aus ärztlicher Sicht feststehen, "dass es sich um einen absehbar nicht mehr veränderlichen Sterbewunsch handelt".
In der Debatte um die Neuregelung gehe es um die Frage, "wie wollen wir in diesem Land das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben schützen", sagte der Grünen-Abgeordnete Lukas Benner im Bundestag. "Das Strafrecht ist der gänzlich falsche Ort, diese Autonomie zu gewährleisten." Der Antrag dieser Gruppe wird bislang von rund 45 Abgeordneten unterstützt.
Ein weiterer Gesetzesantrag legt die Betonung auf eine Regelung, die das vom Verfassungsgericht formulierte Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichert. Der Antrag sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor und soll klarstellen, "dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist". Er wird von rund 70 Abgeordneten unterstützt.
Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären. Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben
"Es ist doch geradezu widersinnig und unmenschlich, dass wir Menschen in unserem Land, die ihr Leben selbstbestimmt beenden möchten, keinen Zugang zu den geeignetsten Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen", sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr in der Debatte. Strafen für Sterbehilfe seien abzulehnen: "Es wird sich sonst kaum jemand mehr trauen zu helfen."
Eine grundsätzliche Ablehnung jeder Form von Sterbehilfe formulierte in der Debatte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch. "Es geht um die Fundamente unseres christlich-abendländischen Menschenbilds", sagte sie. "Jeder Suizid ist eine menschliche und soziale Katastrophe."
Der Bundestag will in dieser Frage ohne Fraktionszwang entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das bis dahin geltende Verbot der Sterbehilfe gekippt. Seit dem Urteil ist die Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich.
S.Caetano--PC