- Brasilianer Oscar kehrt in seine Heimat zurück
- Nach Trump-Drohung einer Übernahme des Panama-Kanals: Demonstrationen vor US-Botschaft
- Trump wettert gegen Umwandlung von Todesstrafen in lebenslange Haft
- Mindestens 21 Tote bei Protesten gegen Bestätigung von Wahlergebnis in Mosambik
- Papst Franziskus läutet Heiliges Jahr ein
- Grippe: Früherer US-Präsident Clinton nach einem Tag aus Krankenhaus entlassen
- Moldaus Präsidentin Sandu für zweite Amtszeit vereidigt
- Hunderte Gläubige feiern an Geburtskirche in Bethlehem Weihnachten
- American Airlines setzt wegen technischen Problems kurzzeitig alle US-Flüge aus
- Lawinenunglück: Schweizer Olympia-Teilnehmerin gestorben
- Neues Kabinett in Frankreich nimmt Regierungsgeschäfte auf
- Verivox: Preise für Solaranlagen in zwölf Monaten um zehn Prozent gesunken
- Gericht in Amsterdam verurteilt fünf Männer wegen Gewalt gegen israelische Fußballfans
- Flugtaxi-Entwickler Lilium findet doch noch Käufer
- "Volles Vertrauen": Scherning bleibt Trainer in Braunschweig
- Hongkong setzt Belohnung für Hinweise zu sechs im Ausland lebenden Aktivisten aus
- Pietreczko bleibt auf der Insel - und will Weltmeister werden
- Opposition in Südkorea strebt Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Han an
- NHL: Peterka beendet Durststrecke mit Buffalo
- 34:0-Sieg: Packers lösen Play-off-Ticket in der NFL
- "Hoffen wir's": Musiala blickt positiv auf Vertragsgespräche
- "Das war für Mo": Orlando siegt dank Rookie da Silva
- Netanjahu sieht "Fortschritte" auf Weg zu Geiselabkommen
- Bleibt Alonso? Carro: "Wir gehen davon aus"
- Lahm sieht "erfolgreiches" Jahr 2024 für deutschen Fußball
- Papst Franziskus eröffnet bei Christmette Heiliges Jahr
- Früherer US-Präsident Clinton mit Fieber im Krankenhaus
- BBL: Ulm verliert in letzter Sekunde
- Neue Machthaber in Syrien empfangen Vertreter Jordaniens und Katars
- Spitzenreiter Melsungen schüttelt Verfolger Hannover ab
- Darts-WM: Pietreczko auch nach Weihnachten weiter dabei
- Tausende bei Lichterkette und AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg
- Frankreichs Präsident Macron ernennt neue Regierung
- Fall Diarra: FIFA beschließt Übergangsregeln zu Transfers
- UN-Friedensmission ruft Israel zu schnellerem Truppenabzug im Südlibanon auf
- Selenskyj: Bereits tausende Nordkoreaner in Ukraine-Krieg getötet oder verletzt
- Ausschuss: Trump-Unterstützer Gaetz zahlte für Sex mit Minderjähriger
- Zahlreiche Menschen bei AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg
- "Stehen nicht zum Verkauf": Grönland weist erneute Kaufabsicht Trumps zurück
- Ermittlungskomplex Lina E.: Linksextremist aus Ungarn ausgeliefert
- Unbekannte legen Schweinekopf vor muslimischen Gebetsräumen in Brandenburg ab
- Merkel hält Merz für Mann der Stunde - Kritik an Nein zu Schwarz-Grün
- Pro-europäische Parteien in Rumänien einigen sich auf Koalition
- Razzia in als Massagesalons getarnten Bordellen in Baden-Württemberg
- Dieselskandal: Winterkorns Verteidigung hält Vorsitzenden Richter für befangen
- Sportdirektor Hajri verlässt Kaiserslautern
- 36 Jahre nach Mord beim Kölner Karneval: Urteil gegen Beschuldigten rechtskräftig
- Delegationen aus arabischen Staaten treffen neue syrische Machthaber
- 50.000 Jahre altes fast vollständig erhaltenes Baby-Mammut in Sibirien entdeckt
- Ukraine-Krieg: 1100 nordkoreanische Soldaten laut Südkorea getötet oder verletzt
Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse
Krankenkassen sind einem Urteil des Landessozialgerichts von Niedersachsen und Bremen zufolge bei der Hilfsmittelversorgung nicht zu einer "Optimalversorgung" zum Ausgleich "aller Behinderungsfolgen in sämtlichen Lebensbereichen" verpflichtet. Das stellte das Gericht nach Angaben vom Montag in einem Rechtsstreit um die Bezahlung der Ausbildung eines Hunds zum Autismusassistenzhund klar. Es gab der Kasse Recht, die eine Kostenübernahme abgelehnt hatte. (Az. L 16 KR 131/23)
Das Gericht bestätigte die Position der Krankenkasse, wonach die 49-jährige Klägerin nicht auf einen speziell ausgebildeten Assistenzhund angewiesen sei. Das von ihr auf Anraten einer Therapeutin angeschaffte Tier bewirke, dass sie häufiger das Haus verlasse und sich sicherer fühle. Dies treffe aber auf jeden Hund zu, eine Zahlungspflicht begründe das nicht. Die Klägerin verkenne den Umfang der Leistungspflicht der Krankenversicherung.
Im sogenannten Hilfsmittelrecht bestehe für Versicherte "kein Anspruch auf eine Optimalversorgung", erklärte das Gericht. Hinzu komme im vorliegenden Fall, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Teilhabe am Arbeitsleben gar nicht zuständig sei. Insgesamt gelte, dass ein "Gefährte" für die Frau "sinnvoll und nützlich" sein möge. Rechtlich erforderlich sei er deshalb aber nicht.
L.Henrique--PC