- Zahl der Todesopfer durch neue Explosions-Welle im Libanon steigt auf 20
- City zum Champions-League-Start mit Nullnummer gegen Inter
- Super-Joker Gittens schießt BVB zum Auftaktsieg
- Ex-Hollywood-Produzent Weinstein weist neue Vorwürfe zurück
- Champions League: Füchse mit Pflichtsieg in Nordmazedonien
- 7:0 - Wolfsburg klar auf Kurs Königsklasse
- Neue Umfrage zur US-Wahl: Harris in zwei Schlüsselstaaten vor Trump
- Mindestens 14 Tote und 450 Verletzte bei weiterer Welle von Explosionen im Libanon
- Kiewer Sicherheitsquelle: Westrussisches Waffenlager von ukrainischen Drohnen getroffen
- "Brutaler" Davis-Cup-Termin: Zverev-Teilnahme fraglich
- Gallant: Schwerpunkt des Krieges verschiebt sich in Richtung Norden
- US-Notenbank senkt Leitzins um 0,5 Prozentpunkte
- Streik beim US-Flugzeugbauer Boeing: Beurlaubung von Angestellten beginnt
- Ministerin: Niederlande wollen sich nicht mehr an EU-Asylpolitik halten
- UN-Vollversammlung: Israel muss Besatzung der Palästinensergebiete beenden
- CDU-Chef Merz "aus heutiger Sicht" gegen Koalition mit Grünen
- Mindestens neun Tote und 300 Verletzte bei erneuten Explosionen im Libanon
- Tote und über 100 Verletzte bei Welle von Walkie-Talkie-Explosionen im Libanon
- Taiwanische und ungarische Firma streiten Herstellung explodierter Pager ab
- Oberverwaltungsgericht bestätigt Ausweisung von tunesischem Imam aus Bremen
- Deutschland und Kolumbien wollen Migrationsabkommen ausarbeiten
- Schlechte Ernte in Frankreich: Italien holt sich Titel als größter Weinproduzent
- Berichte: Erneut Explosionen von Kommunikationsgeräten im Libanon
- Weiter keine Einigung in Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken
- Kein neuer Job für Terzic oder Tuchel: Rom mit Juric einig
- Überschussbeteiligung: Klage von Verbraucherzentrale gegen Allianz scheitert vor BGH
- Bundesregierung nominiert SPD-Politiker Annen als neuen UN-Flüchtlingskommissar
- Blinken und al-Sisi bekräftigen Wichtigkeit von Feuerpause im Gazastreifen
- Bundesregierung sagt weitere Hilfe für verletzte ukrainische Soldaten zu
- Zahl der Toten in Hochwasser-Gebieten in Mittel- und Osteuropa steigt auf 23
- Kein Anspruch auf Beteiligung von Nachbar an Reinigung von Pool unter Bäumen
- Gericht bestätigt: Bürgermeisterwahl im niedersächsischen Bad Gandersheim ungültig
- Schauspieler Farrell hat vor Rolle als Gangsterboss "The Sopranos"-Gucken vermieden
- Erneut Explosion in Kölner Innenstadt: Brandsatz in Geschäft platziert
- Bundesregierung sieht keine Gefahr durch manipulierte Pager in Deutschland
- Zu wenig Mitbestimmung: Paus warnt vor Radikalisierung von Jugendlichen
- Niederlande wollen deutschen Teil von Netzbetreiber Tennet möglichst bald verkaufen
- Studie zur Inflation: Abstand zwischen einzelnen Haushaltstypen nur noch gering
- IG Metall Küste: Fachkräftemangel gefährdet Windenergieausbau in Deutschland
- 21-Jähriger in Bremer Kleingartenanlage erstochen
- Fünfjährige stirbt nach Badeunfall in Baden-Württemberg
- Neuer Landtag in Sachsen konstituiert sich am 1. Oktober
- Schwedische Königin Silvia zu zweitägigem Besuch in Berlin eingetroffen
- SPD-Fraktion in neuem Thüringer Landtag konstituiert sich als letzte Fraktion
- Bundesregierung will Irak-Mission der Bundeswehr verlängern
- Bundesgerichtshof verhandelt im Januar über Zwangsabriss von Haus in Brandenburg
- Bayern stellt alle Coronabußgeldverfahren ein - Söder will Frieden
- Handgranate unter brennendem Auto in Köln entdeckt - Sprengung durch Spezialisten
- Trump bei Wahlkampfauftritt: "Nur auf wichtige Präsidenten wird geschossen"
- Umwelthilfe: Ausmaß von Luftverschmutzung wird von Behörden verschleiert
Klage in Koblenz erfolglos: Kein Schadenersatz für angeblichen Impfschaden
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Schadenersatzklage einer Frau wegen eines angeblichen Impfschadens abgewiesen. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis beim Corona-Impfstoff von Biontech sei positiv, erklärte das Gericht am Donnerstag. Die Klägerin habe auch nicht nachgewiesen, dass ihre behaupteten Gesundheitsprobleme mit den Impfungen zusammenhingen.
Die Frau war Ende August 2021 zum ersten und Ende September 2021 zum zweiten Mal geimpft worden. Sie gab an, dass sie wenige Tage nach der ersten Impfung unter starken Kopfschmerzen und Schwindel gelitten habe und sich die Symptome nach der zweiten Impfung noch verstärkt hätten. Sie sei inzwischen weniger belastbar, laufe unsicher und falle leicht.
Von Biontech forderte sie Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro. Das Landgericht Mainz wies ihre Klage im November vergangenen Jahres ab, woraufhin die Frau sich an das Oberlandesgericht wandte. Auch dort hatte sie aber nun keinen Erfolg.
Das Koblenzer Gericht zeigte sich aufgrund der Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts von dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs überzeugt. Es gebe keinen hundertprozentigen Schutz, dieser werde aber auch nicht versprochen, erklärte es. Der Nutzen überwiege die Risiken bei Weitem.
Der Impfstoff sei auch korrekt gekennzeichnet gewesen. Die gesetzlich relevanten Produktinformationen seien nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Erkenntnisse richtig gewesen und fortlaufend aktualisiert worden. Außerdem seien sie frei zugänglich. Die Frau habe keine Indizien dafür geliefert, dass die Impfung Beschwerden verursacht habe, erklärte das Gericht laut dem bereits am Mittwoch gefallenen Urteil weiter.
Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Klägerin könnte sich also noch dorthin wenden, um das Koblenzer Urteil höchstrichterlich überprüfen zu lassen.
C.Cassis--PC