- Zahl der Todesopfer durch neue Explosions-Welle im Libanon steigt auf 20
- City zum Champions-League-Start mit Nullnummer gegen Inter
- Super-Joker Gittens schießt BVB zum Auftaktsieg
- Ex-Hollywood-Produzent Weinstein weist neue Vorwürfe zurück
- Champions League: Füchse mit Pflichtsieg in Nordmazedonien
- 7:0 - Wolfsburg klar auf Kurs Königsklasse
- Neue Umfrage zur US-Wahl: Harris in zwei Schlüsselstaaten vor Trump
- Mindestens 14 Tote und 450 Verletzte bei weiterer Welle von Explosionen im Libanon
- Kiewer Sicherheitsquelle: Westrussisches Waffenlager von ukrainischen Drohnen getroffen
- "Brutaler" Davis-Cup-Termin: Zverev-Teilnahme fraglich
- Gallant: Schwerpunkt des Krieges verschiebt sich in Richtung Norden
- US-Notenbank senkt Leitzins um 0,5 Prozentpunkte
- Streik beim US-Flugzeugbauer Boeing: Beurlaubung von Angestellten beginnt
- Ministerin: Niederlande wollen sich nicht mehr an EU-Asylpolitik halten
- UN-Vollversammlung: Israel muss Besatzung der Palästinensergebiete beenden
- CDU-Chef Merz "aus heutiger Sicht" gegen Koalition mit Grünen
- Mindestens neun Tote und 300 Verletzte bei erneuten Explosionen im Libanon
- Tote und über 100 Verletzte bei Welle von Walkie-Talkie-Explosionen im Libanon
- Taiwanische und ungarische Firma streiten Herstellung explodierter Pager ab
- Oberverwaltungsgericht bestätigt Ausweisung von tunesischem Imam aus Bremen
- Deutschland und Kolumbien wollen Migrationsabkommen ausarbeiten
- Schlechte Ernte in Frankreich: Italien holt sich Titel als größter Weinproduzent
- Berichte: Erneut Explosionen von Kommunikationsgeräten im Libanon
- Weiter keine Einigung in Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken
- Kein neuer Job für Terzic oder Tuchel: Rom mit Juric einig
- Überschussbeteiligung: Klage von Verbraucherzentrale gegen Allianz scheitert vor BGH
- Bundesregierung nominiert SPD-Politiker Annen als neuen UN-Flüchtlingskommissar
- Blinken und al-Sisi bekräftigen Wichtigkeit von Feuerpause im Gazastreifen
- Bundesregierung sagt weitere Hilfe für verletzte ukrainische Soldaten zu
- Zahl der Toten in Hochwasser-Gebieten in Mittel- und Osteuropa steigt auf 23
- Kein Anspruch auf Beteiligung von Nachbar an Reinigung von Pool unter Bäumen
- Gericht bestätigt: Bürgermeisterwahl im niedersächsischen Bad Gandersheim ungültig
- Schauspieler Farrell hat vor Rolle als Gangsterboss "The Sopranos"-Gucken vermieden
- Erneut Explosion in Kölner Innenstadt: Brandsatz in Geschäft platziert
- Bundesregierung sieht keine Gefahr durch manipulierte Pager in Deutschland
- Zu wenig Mitbestimmung: Paus warnt vor Radikalisierung von Jugendlichen
- Niederlande wollen deutschen Teil von Netzbetreiber Tennet möglichst bald verkaufen
- Studie zur Inflation: Abstand zwischen einzelnen Haushaltstypen nur noch gering
- IG Metall Küste: Fachkräftemangel gefährdet Windenergieausbau in Deutschland
- 21-Jähriger in Bremer Kleingartenanlage erstochen
- Fünfjährige stirbt nach Badeunfall in Baden-Württemberg
- Neuer Landtag in Sachsen konstituiert sich am 1. Oktober
- Schwedische Königin Silvia zu zweitägigem Besuch in Berlin eingetroffen
- SPD-Fraktion in neuem Thüringer Landtag konstituiert sich als letzte Fraktion
- Bundesregierung will Irak-Mission der Bundeswehr verlängern
- Bundesgerichtshof verhandelt im Januar über Zwangsabriss von Haus in Brandenburg
- Bayern stellt alle Coronabußgeldverfahren ein - Söder will Frieden
- Handgranate unter brennendem Auto in Köln entdeckt - Sprengung durch Spezialisten
- Trump bei Wahlkampfauftritt: "Nur auf wichtige Präsidenten wird geschossen"
- Umwelthilfe: Ausmaß von Luftverschmutzung wird von Behörden verschleiert
Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich
Die Klagen von zwei Gegnern der Coronamaßnahmen wegen eines Polizeieinsatzes bei einer Demonstration 2021 in Stuttgart sind teilweise erfolgreich gewesen. Das Einkesseln der Kläger und die Platzverweise seien rechtswidrig gewesen, entschied das Verwaltungsgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt nach Angaben vom Donnerstag. Ihre Personalien durften demnach aber festgestellt werden.
Es ging um eine Demonstration am 17. April 2021. Alle vier für den Tag angemeldeten Versammlungen waren von den Behörden verboten worden. Gegen zwei der Verbote gerichtete Eilanträge wurden vom Verwaltungsgericht abgelehnt, Beschwerden dagegen vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatten keinen Erfolg. Die Veranstalter wandten sich sogar an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ihre Eilanträge aber ebenfalls ablehnte.
Die Gerichte begründeten ihre Entscheidungen im April 2021 vor allem mit der Einschätzung der Infektionsgefahr in der Coronapandemie und mit den Erfahrungen bei einer früheren Demonstration im März 2021 in Stuttgart. Damals hatte es zahlreiche Verstößen gegen die geltenden Abstandsregeln und die Maskenpflicht gegeben.
Am 17. April kamen dennoch hunderte Menschen in der Stuttgarter Innenstadt zusammen, um gegen die Coronapolitik zu demonstrieren. Etwa 550 von ihnen wurden von der Polizei angehalten und für mehrere Stunden eingekesselt, darunter auch die beiden Kläger. Ihre Personalien wurden festgestellt und Platzverweise ausgesprochen.
Das sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht nun. Die Versammlung sei zuvor nicht aufgelöst worden. Das Polizeirecht sei während einer Versammlung aber nicht anzuwenden. Die Feststellung der Personalien stütze sich dagegen auf Vorschriften des Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrechts und sei daher zulässig.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung zwar nicht zu. Dagegen kann aber innerhalb eines Monats ein Antrag auf Zulassung gestellt werden.
J.V.Jacinto--PC