- DFB-Elf gegen Italien, Kroatien oder Dänemark
- San Marino siegt schon wieder: Aufstieg in der Nations League
- Ukrainischer Außenminister: US-Entscheidung zu Raketen ein "game changer"
- Frau in Nordisrael durch Rakete getötet - Fünf Verletzte in Tel Aviv
- Afrikas Fußballer des Jahres: Guirassy unter Top fünf
- Drohung aus Moskau nach US-Erlaubnis für Kiew zum Einsatz weitreichender Waffen
- Israel greift erneut Viertel im Zentrum Beiruts an - Mindestens vier Tote
- G20-Gipfel startet mit Auftakt für globale Allianz gegen den Hunger
- "Charlie Hebdo" startet Karikaturenwettbewerb gegen religiösen Einfluss
- Kreise: Argentinien tritt nun doch globaler Allianz gegen den Hunger bei
- Trump bekräftigt Plan zum Einsatz von Militär gegen Einwanderer
- Nagelsmann erfreut: "Gutes Zeichen" von Szalai
- Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen
- Pflegedauer verdoppelt sich im Schnitt - Höhere Kosten erwartet
- Scholz bleibt bei Nein zu Taurus-Lieferung - Ukraine soll KI-Drohnen bekommen
- Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen
- Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft
- Rund anderthalb Millionen Kubikmeter Sand als Sturmflutschutz vor Sylt aufgespült
- Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern
- Mutmaßliche Drohnen für Russland: Baerbock droht China mit "Konsequenzen"
- Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD in Sachsen offiziell gestartet
- Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt
- Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger
- USA und Philippinen vereinbaren Austausch von geheimen Militärinformationen
- SPD-Spitze bemüht sich um Eindämmung der K-Frage - Diskussion geht weiter
- Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer
- Polizeieinsatz in Protestcamp gegen Tesla-Werk in Brandenburg
- Deutsche Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Proteste in Frankreich
- "Boost" für Davis Cup: Kohlmann setzt auf Krawietz/Pütz
- Sri Lankas Präsident Dissanayake wird nach Wahlsieg auch Verteidigungs- und Finanzminister
- US-Erlaubnis für Einsatz weitreichender Waffen durch Ukraine löst Debatten aus
- Scholz zu G20-Gipfel in Brasilien eingetroffen
- Selenskyj besucht Truppen in umkämpfter Stadt Pokrowsk im Osten der Ukraine
- Linke-Chef van Aken euphorisch: "Projekt Silberlocke" garantiert Bundestagseinzug
- Deutsche Bahn vergibt erste Bauaufträge für Sanierung der Strecke Hamburg-Berlin
- Nach Parlamentswahl im Senegal zeichnet sich klarer Sieg der Regierungspartei ab
- Extreme Feinstaubbelastung in Indien: Schulen in Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- Smartphone- und Autohersteller Xiaomi steigert Quartalsumsatz um 30 Prozent
- Thüringen: Dreijährige betätigt im Auto SOS-Taste und löst Polizeieinsatz aus
- Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung
- Widerstand gegen Mercosur-Abkommen: Neue Bauernproteste auf Frankreichs Straßen
- Baerbock spricht in Warschau mit europäischen Amtskollegen über Ukraine-Krieg
- Durchsuchungen bei Berliner Polizist wegen Versicherungsbetrugs
- Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart
- Regierungssprecher: Scholz wird Entscheidung zu Taurus "nicht mehr ändern"
- Sieben Festnahmen wegen bundesweiter Bandendiebstähle in Pflegeheimen
- Pistorius sieht nach US-Entscheidung keine veränderte Lage bei Taurus-Nein
- 13-Jähriger verunglückt mit gestohlenem Auto - vier weitere Jugendliche an Bord
- CSU-Chef Söder: Zeit von Bundeskanzler Scholz "ist vorbei"
- Außergerichtliche Einigung: Riemann kehrt bei Bochum zurück
Kein Schadenersatz für zugeparkte Porsche-Besitzerin mit Zweitwagen
Eine Porsche-Besitzerin bekommt keinen Schadenersatz, weil ihr Auto einige Tage lang zugeparkt war und sie deswegen ihren Zweitwagen fahren musste. Ein aus ihrer Sicht niedrigeres Prestige, ein anderes Fahrgefühl oder mehr Genuss beim Fahren machten es nicht unzumutbar, das andere Auto zu nutzen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Ihr sei kein Vermögensschaden entstanden. (Az. VI ZR 35/22)
Die Klägerin hatte ihr Porsche-Cabrio in einer Garage geparkt. Der Eigentümer der Garage führte einen Rechtsstreit mit der Firma, welche die Garage gemietet hatte. In dem Zusammenhang blockierte er zwei Wochen lang die Ausfahrt des Porsche, indem er ein anderes Fahrzeug davor abstellte.
Die Klägerin wollte zu der Zeit in den Urlaub an den Gardasee fahren. Ihren Zweitwagen, einen 3er BMW, hielt sie nicht für gleichwertig. In Leipzig klagte sie gegen den Garagenbesitzer wegen der Blockade auf Nutzungsausfallentschädigung von 175 Euro pro Tag, also insgesamt 2450 Euro. Vor dem Amtsgericht und später dem Landgericht hatte sie aber keinen Erfolg.
Das Landgericht erklärte, dass sie keinen Anspruch auf Schadenersatz habe, da ihr ja ein anderes Auto zur Verfügung gestanden habe. Die Wertschätzung für ein bestimmtes Fahrzeug sei kein Kriterium für eine Nutzungsentschädigung. Ähnlich argumentierte nun auch der BGH und wies die Revision zurück.
Zwar habe der Garageneigentümer rechtswidrig und schuldhaft das Eigentum der Klägerin an dem Porsche verletzt. Um eine Entschädigung zu bekommen, sei es aber notwendig, dass ein Autobesitzer seinen Wagen in der fraglichen Zeit tatsächlich nutzen wollte und ihn für die alltägliche Lebensführung auch brauche. Das gelte jedoch nicht, wenn er ein weiteres zumutbares Auto habe. Vorteile, welche die Lebensqualität erhöhten - wie etwa das höhere Prestige eines Wagens - seien kein ersatzfähiger materieller Wert.
L.Carrico--PC