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Gericht: Regelmäßiger Cannabiskonsum kann zu Entzug von Führerschein führen
Bei regelmäßigem Cannabiskonsum kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Denn der tägliche oder nahezu tägliche Konsum der Droge schließe die Fahreignung aus, teilte das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Trier am Dienstag zu einem Anfang November ergangenen Eilbeschluss mit.
Im April hatte ein Mann bei einer Verkehrskontrolle angegeben, seit mehreren Jahren täglich Cannabis zu konsumieren. Ein Fahreignungsgutachten attestierte dem Mann später einen regelmäßigen Konsum der Droge mit Suchtmerkmalen, woraufhin ihm die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm den Führerschein entzog.
Gegen diese Anordnung ersuchte der Fahrer das Verwaltungsgericht Trier um einen Eilbeschluss. Die Richter bewerteten den Entzug des Führerscheins jedoch als rechtens. Der regelmäßige Konsum von Cannabis schließe die Fahreignung regelmäßig aus, begründeten sie ihre Entscheidung.
Der Mann habe seine Fahreignung auch nicht aufgrund zwischenzeitlicher Abstinenz wiedererlangt. Dies setze eine nachhaltige Entgiftung und Entwöhnung voraus, was den Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittelabstinenz erfordere. Gegen die Entscheidung ist eine beim Oberverwaltungsgericht möglich.
A.Motta--PC