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Frankfurter Korruptionsprozess gegen Oberstaatsanwalt beginnt im Januar
Frankfurter Korruptionsprozess gegen Oberstaatsanwalt beginnt im Januar / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Frankfurter Korruptionsprozess gegen Oberstaatsanwalt beginnt im Januar

Der Korruptionsprozess gegen einen hessischen Oberstaatsanwalt vor dem Landgericht Frankfurt am Main beginnt am 13. Januar. Das Gericht setzte für die Hauptverhandlung zunächst 22 Termine bis Ende März an, wie es am Montag mitteilte. Oberstaatsanwalt Alexander B. soll einem befreundeten Unternehmer gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten verholfen haben.

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Die Staatsanwaltschaft warf B. Bestechlichkeit und schwere Untreue vor, zugelassen wurde im Oktober jedoch zunächst nur die Anklage wegen Bestechlichkeit. Das Gericht forderte die Erhebung weiterer Beweise, um möglicherweise auch wegen des Verdachts der Untreue verhandeln zu können.

Insgesamt werden B. 101 Fälle der fortgesetzten und gewerbsmäßigen Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Dem Unternehmer werden gewerbsmäßige Bestechung in 82 Fällen und Subventionsbetrug in vier Fällen im Zusammenhang mit der Erlangung von Coronahilfen vorgeworfen.

Laut Staatsanwaltschaft gründete der Unternehmer in Absprache mit B. 2005 eine Gesellschaft, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstellung von Gutachten für Justizbehörden bestanden haben soll, und leitete diese. Das Unternehmen soll hierdurch und durch die Erstattung sonstiger Dienstleistungen mehr als zwölfeinhalb Millionen Euro in den vergangenen zehn Jahren erhalten haben.

Die Aufträge habe B. erteilt. Er soll dem Unternehmen zu Dienstleistungsaufträgen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Kliniken verholfen haben. Als Gegenleistung habe der Unternehmer einen Teil der Erlöse an den Beamten weitergeleitet.

Im noch nicht verjährten Zeitraum zwischen August 2015 und Juli 2020 sollen auf diese Weise Zahlungen in Höhe von annähernd 280.000 Euro an B. geflossen sein. Diesem wird ferner vorgeworfen, von den Verantwortlichen eines weiteren Unternehmens Korruptionsgelder in Höhe von mindestens 66.000 Euro erhalten zu haben.

An ihn geleistete Schmiergeldzahlungen sowie Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie soll er zudem den Finanzbehörden gegenüber nicht erklärt und dadurch Steuern in Höhe von mehr als 185.000 Euro hinterzogen haben.

E.Borba--PC