- Mutmaßliche Drohnen für Russland: Baerbock droht China mit "Konsequenzen"
- Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD in Sachsen offiziell gestartet
- Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt
- Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger
- USA und Philippinen vereinbaren Austausch von geheimen Militärinformationen
- SPD-Spitze bemüht sich um Eindämmung der K-Frage - Diskussion geht weiter
- Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer
- Polizeieinsatz in Protestcamp gegen Tesla-Werk in Brandenburg
- Deutsche Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Proteste in Frankreich
- "Boost" für Davis Cup: Kohlmann setzt auf Krawietz/Pütz
- Sri Lankas Präsident Dissanayake wird nach Wahlsieg auch Verteidigungs- und Finanzminister
- US-Erlaubnis für Einsatz weitreichender Waffen durch Ukraine löst Debatten aus
- Scholz zu G20-Gipfel in Brasilien eingetroffen
- Selenskyj besucht Truppen in umkämpfter Stadt Pokrowsk im Osten der Ukraine
- Linke-Chef van Aken euphorisch: "Projekt Silberlocke" garantiert Bundestagseinzug
- Deutsche Bahn vergibt erste Bauaufträge für Sanierung der Strecke Hamburg-Berlin
- Nach Parlamentswahl im Senegal zeichnet sich klarer Sieg der Regierungspartei ab
- Extreme Feinstaubbelastung in Indien: Schulen in Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- Smartphone- und Autohersteller Xiaomi steigert Quartalsumsatz um 30 Prozent
- Thüringen: Dreijährige betätigt im Auto SOS-Taste und löst Polizeieinsatz aus
- Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung
- Widerstand gegen Mercosur-Abkommen: Neue Bauernproteste auf Frankreichs Straßen
- Baerbock spricht in Warschau mit europäischen Amtskollegen über Ukraine-Krieg
- Durchsuchungen bei Berliner Polizist wegen Versicherungsbetrugs
- Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart
- Regierungssprecher: Scholz wird Entscheidung zu Taurus "nicht mehr ändern"
- Sieben Festnahmen wegen bundesweiter Bandendiebstähle in Pflegeheimen
- Pistorius sieht nach US-Entscheidung keine veränderte Lage bei Taurus-Nein
- 13-Jähriger verunglückt mit gestohlenem Auto - vier weitere Jugendliche an Bord
- CSU-Chef Söder: Zeit von Bundeskanzler Scholz "ist vorbei"
- Außergerichtliche Einigung: Riemann kehrt bei Bochum zurück
- BGH: Mutmaßlicher Russland-Spion bleibt wegen weiterer Vorwürfe in Untersuchungshaft
- Polizei ermittelt nach Einbruch auf Gelände von Schloss Windsor
- US-Musiklegende Quincy Jones posthum mit Ehren-Oscar ausgezeichnet
- Exfrau vor Haus aufgelauert und getötet: Mordanklage gegen 50-Jährigen in Berlin
- Scholz-Telefonat mit Putin stößt in EU teils auf Kritik
- CSU will bayerischen Bauernpräsidenten Felßner als Bundeslandwirtschaftsminister
- Bangladesch will Ausweisung gestürzter Regierungschefin über Interpol erwirken
- Plastikrecycling in Europa erstmals zurückgegangen - Auch Produktion gesunken
- Frankreich bekräftigt mit Blick auf weiter reichende Waffen seine offene Haltung
- Nadal lässt Auftritt im Davis Cup offen
- Drei Jugendliche stürzen auf Flucht vor Polizei in Rheinland-Pfalz in tiefen Schacht
- Mangelhaft gesicherte Weihnachtsgans verursacht Unfall auf Bundesstraße in Thüringen
- Deutschland liefert Ukraine 4000 bewaffnete Drohnen
- Zoff in Österreich: Rangnick legt nach
- Ermittlungen nach Verkehrsunfall mit sechs Toten in Nordrhein-Westfalen dauern an
- Sieben Festnahmen: 37 Millionen Liter Diesel unversteuert verkauft
- Juso-Chef: "Es gibt keine Selbstkrönung" des SPD-Kanzlerkandidaten
- Verband: Deutsche Reedereien erhalten Droh-Emails von Huthi-Miliz
- Menschen sind länger pflegebedürftig: Pflegedauer verdoppelt sich im Schnitt
Bundesgerichtshof: Hafturteil nach Berliner Kannibalenmord rechtskräftig
Zehn Monate nach dem Urteil im sogenannten Kannibalenmordprozess ist die Verurteilung eines Berliners zu einer lebenslangen Haftstrafe rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin und verwarf die Revision des Angeklagten, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Lehrer Stefan R. einen Mann getötet und seine Genitalien abgetrennt hatte, um sie zu essen. (Az. 5 StR 302/22)
Dem Berliner Urteil zufolge hatte sich R. im September 2020 über eine Datingplattform mit einem anderen Mann in seiner Wohnung verabredet, um Sex zu haben. R. habe den Mann dann mit einer Droge sediert, ihm die Kehle durchschnitten und die Genitalien abgetrennt, um sie zu essen. Die Leiche soll er zerstückelt und die Teile mit gemieteten Autos an verschiedenen Orten im Berliner Bezirk Pankow abgelegt haben.
Das Verbrechen wurde im November 2020 nach dem Fund menschlicher Knochen in Pankow entdeckt. Untersuchungen ergaben, dass es sich um Leichenteile eines schon seit mehreren Wochen vermissten 43-Jährigen aus Berlin handelte. Weitere Ermittlungen führten dann zur Wohnung des Angeklagten. Dort stießen Polizisten unter anderem auf Blut, weitere Leichenteile und verdächtige Werkzeuge.
Das Landgericht wertete die Tat als Mord und sah die Mordmerkmale einer heimtückischen Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer anderen Straftat, nämlich der nachfolgenden Störung der Totenruhe, erfüllt. Es verurteilte R. im Januar dieses Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt.
Die Überprüfung des Urteils durch den fünften BGH-Strafsenat mit Sitz in Leipzig habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH nun mit.
P.Serra--PC