- Baerbock begrüßt US-Entscheidung zu ukrainischem Waffeneinsatz gegen Russland
- Ukrainischer Botschafter begrüßt Erlaubnis von Waffen mit größerer Reichweite
- Teilergebnisse: Wähler in Gabun stimmen mit großer Mehrheit für neue Verfassung
- Esken sieht Scholz' Kandidatur als "beschlossene Sache" - Debatte geht weiter
- Exporte aus Deutschland im dritten Quartal leicht gestiegen
- Schulen in Indiens Hauptstadt Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- NHL: Grubauer verliert bei Comeback
- Habeck wirbt auf UN-Klimakonferenz für Ausbau des Emissionshandels
- NFL: Chiefs mit erster Niederlage
- NBA: Schröders Nets verlieren erneut
- DB führt ab Januar neuen Sparpreis für Geschäftsreisende ein
- Trump nominiert Republikaner Brendan Carr als Leiter der US-Medienaufsichtsbehörde
- BGH spricht Grundsatzurteil zu Schadenersatz nach Datendiebstahl bei Facebook
- CDU und SPD in Sachsen starten Koalitionsverhandlungen für Minderheitsregierung
- Woche der Entscheidungen beginnt auf UN-Klimakonferenz in Baku
- Vertreter wichtiger Industrie- und Schwellenländer verhandeln bei G20-Gipfel
- Biden erlaubt Kiew Einsatz von Waffen mit größerer Reichweite gegen Russland
- Tausende protestieren in Slowakei gegen Regierung von Ministerpräsident Fico
- Biden: Niemand kann Energiewende in den USA rückgängig machen
- Regierungspartei im Senegal erklärt sich zur Siegerin der Parlamentswahl
- Löw: "Fehler" nach WM 2018 nicht aufgehört zu haben
- Sieben Weltkriegsbomben in Osnabrück unschädlich gemacht
- Sieg in Italien: Frankreich sichert sich Gruppensieg
- Nach Parteitag: Söder bleibt bei Nein zu Koalition mit den Grünen
- USA erlauben Ukraine Einsatz von weiter reichenden Waffen gegen Russland
- US-Repräsentantenhaus-Chef Johnson will Ethik-Bericht zu Gaetz nicht veröffentlichen
- Krönung in Turin: Sinner gewinnt ATP Finals
- K-Frage: Pistorius steht weiter hinter Scholz - sieht aber "keinen Automatismus"
- Ukraine schränkt nach russischen Angriffen landesweit Stromversorgung ein
- Russische Exil-Opposition fordert Verurteilung von Putin als "Kriegsverbrecher"
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident hofft auf Mehrheit für seine Regierung
- Historischer Titel: Krawietz/Pütz triumphieren in Turin
- Tödliche Attacke in Schleswig-Holstein: Verdächtiger stellt sich auf Polizeiwache
- Smog-Belastung in pakistanischer Stadt Lahore sinkt erstmals nach Wochen
- FDP bekräftigt Forderung nach vorgezogener Bürgerschaftswahl in Hamburg
- Nordderby: Kiel geht gegen Flensburg unter
- SPD-Chef Klingbeil beharrt auf Scholz als Kanzlerkandidat
- Skeleton: Grotheer glänzt mit Doppelsieg - Neise überzeugt
- Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Klimaschutz: US-Präsident Biden besucht Amazonas-Region
- Druck auf Scholz in K-Frage wächst: Erster Bundestagsabgeordneter für Pistorius
- Jorge Martin erstmals MotoGP-Champion
- Papst für Prüfung der "Völkermord"-Vorwürfe gegen Israel
- Anti-Kriegs-Demonstration der russischen Exil-Opposition in Berlin begonnen
- Grüne starten mit Kanzlerkandidat Habeck und neuer Parteispitze in den Wahlkampf
- Russland greift Ukraine massiv wie selten an - Scholz verteidigt Putin-Telefonat
- Grüne küren Habeck zum Kanzlerkandidaten
- Slalom: Straßer Siebter in Levi
- Habeck zu Kanzlerkandidatur: Ich will Verantwortung suchen
- Spitzen des Staates gedenken an Volkstrauertag den Toten von Krieg und Diktatur
EuGH: Bei verbüßter Strafe in EU nicht wegen derselben Tat an USA ausliefern
Ein EU-Mitglied darf einen Drittstaatsangehörigen nicht an ein Land außerhalb der Europäischen Union ausliefern, wenn der Betroffene in einem anderen EU-Land wegen der Tat bereits rechtskräftig verurteilt und bestraft wurde. Das Verbot einer Doppelbestrafung gelte auch für Bürger von Drittstaaten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg. Es ging um einen Fall aus Deutschland. (Az. C-435/22)
Die Vereinigten Staaten baten Deutschland um die Auslieferung eines Serben, der des Computerbetrugs verdächtigt wird. Genau deswegen hatte der Mann aber bereits eine Strafe in Slowenien verbüßt. Das Oberlandesgericht München bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
Wenn jemand nämlich bereits in der EU wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt und bestraft oder von der Tat freigesprochen wurde, kann er deshalb nicht noch einmal strafrechtlich verfolgt werden. Dieser Grundsatz steht auch im Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und den USA - allerdings bezieht er sich dort nur auf Menschen, die in Deutschland verurteilt wurden.
Das Abkommen ändere nichts daran, dass Drittstaatsangehörige in solchen Fällen nicht ausgeliefert werden dürften, erklärte der EuGH. Nationale Gerichte dürften Bestimmungen nicht anwenden, die mit dem Doppelbestrafungsverbot nicht vereinbar seien.
Der Grundsatz gelte auch für Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern - und zwar unabhängig davon, ob sie sich rechtmäßig im Schengenraum aufhielten. Eine andere Lösung würde die Grundlagen dieses Raums ohne Binnengrenzen in Frage stellen.
A.Silveira--PC