- Spezialkräfte beenden Irrfahrt mit gestohlenem Rettungswagen von Hamburg nach Kiel
- Unicef: Mehr als 650 Kinder im Ukraine-Krieg getötet - Warnung vor psychischen Schäden
- Baerbock begrüßt US-Entscheidung zu ukrainischem Waffeneinsatz gegen Russland
- Ukrainischer Botschafter begrüßt Erlaubnis von Waffen mit größerer Reichweite
- Teilergebnisse: Wähler in Gabun stimmen mit großer Mehrheit für neue Verfassung
- Esken sieht Scholz' Kandidatur als "beschlossene Sache" - Debatte geht weiter
- Exporte aus Deutschland im dritten Quartal leicht gestiegen
- Schulen in Indiens Hauptstadt Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- NHL: Grubauer verliert bei Comeback
- Habeck wirbt auf UN-Klimakonferenz für Ausbau des Emissionshandels
- NFL: Chiefs mit erster Niederlage
- NBA: Schröders Nets verlieren erneut
- DB führt ab Januar neuen Sparpreis für Geschäftsreisende ein
- Trump nominiert Republikaner Brendan Carr als Leiter der US-Medienaufsichtsbehörde
- BGH spricht Grundsatzurteil zu Schadenersatz nach Datendiebstahl bei Facebook
- CDU und SPD in Sachsen starten Koalitionsverhandlungen für Minderheitsregierung
- Woche der Entscheidungen beginnt auf UN-Klimakonferenz in Baku
- Vertreter wichtiger Industrie- und Schwellenländer verhandeln bei G20-Gipfel
- Biden erlaubt Kiew Einsatz von Waffen mit größerer Reichweite gegen Russland
- Tausende protestieren in Slowakei gegen Regierung von Ministerpräsident Fico
- Biden: Niemand kann Energiewende in den USA rückgängig machen
- Regierungspartei im Senegal erklärt sich zur Siegerin der Parlamentswahl
- Löw: "Fehler" nach WM 2018 nicht aufgehört zu haben
- Sieben Weltkriegsbomben in Osnabrück unschädlich gemacht
- Sieg in Italien: Frankreich sichert sich Gruppensieg
- Nach Parteitag: Söder bleibt bei Nein zu Koalition mit den Grünen
- USA erlauben Ukraine Einsatz von weiter reichenden Waffen gegen Russland
- US-Repräsentantenhaus-Chef Johnson will Ethik-Bericht zu Gaetz nicht veröffentlichen
- Krönung in Turin: Sinner gewinnt ATP Finals
- K-Frage: Pistorius steht weiter hinter Scholz - sieht aber "keinen Automatismus"
- Ukraine schränkt nach russischen Angriffen landesweit Stromversorgung ein
- Russische Exil-Opposition fordert Verurteilung von Putin als "Kriegsverbrecher"
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident hofft auf Mehrheit für seine Regierung
- Historischer Titel: Krawietz/Pütz triumphieren in Turin
- Tödliche Attacke in Schleswig-Holstein: Verdächtiger stellt sich auf Polizeiwache
- Smog-Belastung in pakistanischer Stadt Lahore sinkt erstmals nach Wochen
- FDP bekräftigt Forderung nach vorgezogener Bürgerschaftswahl in Hamburg
- Nordderby: Kiel geht gegen Flensburg unter
- SPD-Chef Klingbeil beharrt auf Scholz als Kanzlerkandidat
- Skeleton: Grotheer glänzt mit Doppelsieg - Neise überzeugt
- Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Klimaschutz: US-Präsident Biden besucht Amazonas-Region
- Druck auf Scholz in K-Frage wächst: Erster Bundestagsabgeordneter für Pistorius
- Jorge Martin erstmals MotoGP-Champion
- Papst für Prüfung der "Völkermord"-Vorwürfe gegen Israel
- Anti-Kriegs-Demonstration der russischen Exil-Opposition in Berlin begonnen
- Grüne starten mit Kanzlerkandidat Habeck und neuer Parteispitze in den Wahlkampf
- Russland greift Ukraine massiv wie selten an - Scholz verteidigt Putin-Telefonat
- Grüne küren Habeck zum Kanzlerkandidaten
- Slalom: Straßer Siebter in Levi
Staatsanwaltschaft will Berliner "Amokfahrer" in Psychiatrie unterbringen
Fast fünf Monate nach der Amokfahrt eines Autofahrers nahe der Berliner Gedächtniskirche hat die Staatsanwaltschaft dessen dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie in einem sogenannten Sicherungsverfahren beantragt. Wie die Behörde am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilte, geht sie weiter von einer Schuldunfähigkeit des 29-Jährigen aus. Sie reichte deshalb eine entsprechende sogenannte Antragsschrift beim Berliner Landgericht ein, das nun über die Verfahrenseröffnung entscheiden muss.
Der 29-Jährige war am 8. Juni mit einem Kleinwagen an einer Kreuzung nahe der Gedächtniskirche am Kurfürstendamm im Zentrum Berlins in eine Schulklasse aus Hessen gefahren und hatte anschließend weitere Menschen auf dem Gehweg erfasst. Eine 51-jährige Lehrerin starb. 16 Schülerinnen und Schüler sowie Passantinnen und Passanten wurden bei dem Geschehen schwer bis lebensgefährlich verletzt.
Nach mehreren hundert Metern krachte der Mann mit seinem Wagen in ein Geschäft und wurde festgenommen. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Sie ereignete sich ummittelbarer Nähe des Breitscheidplatzes, wo bei einem im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verübten Anschlag mit einem Lkw auf einem Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 zwölf Menschen starben.
Der 29-Jährige wurde bereits unmittelbar nach der Tat als psychisch krank und mutmaßlich schuldunfähig eingestuft. Er wurde deshalb aufgrund eines richterlichen Beschlusses bereits vorläufig in einer psychiatrischen Fachklinik untergebracht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestätigten die Ermittlungen diesen Verdacht in der Zwischenzeit. Eine Schuldunfähigkeit lasse sich nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen nicht ausschließen. Sollte sich dies in dem angestrebten Verfahren bestätigen, könne der Beschuldigte strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Daher strebe sie eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus, erklärte die Behörde.
Die Berliner Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Mann sein Fahrzeug "bewusst" in die Menschen steuerte und deren Tod zumindest billigend deren Tod in Kauf genommen zu haben. Sie wirft ihm Mord und 16-fachen Mordversuch vor. Als Mordmotiv geht sie nach eigenen Angaben von Heimtücke aus, da sich die Opfer zum Zeitpunkt der Amokfahrt keinerlei Gefahr bewusst waren.
Nach deutschem Recht kommt im Fall einer Schuldunfähigkeit etwa in Folge einer schweren psychischen Erkrankung eine Anklage und ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem sogenannten Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht werden soll.
Anders als bei einer Haftstrafe ist der Aufenthalt dort zeitlich zunächst nicht begrenzt. Er dauert prinzipiell solange an, wie der Betreffende weiterhin als gefährlich eingestuft wird.
Die von dem Mann erfasste Klasse kam aus dem hessischen Bad Arolsen und befand sich in Begleitung einer Lehrerin und eines Lehrers auf Klassenfahrt in Berlin. Die Pädagogin starb, ihr Kollege sowie zwölf Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 17 Jahren wurden durch die Autoattacke schwerstverletzt. Im weitere Verlauf erfasste der Fahrer noch zwei Männer und eine im siebten Monat schwangere Frau im Alter von 29 bis 31 Jahren. Auch sie wurden schwerstverletzt.
T.Batista--PC