- DB führt ab Januar neuen Sparpreis für Geschäftsreisende ein
- Trump nominiert Republikaner Brendan Carr als Leiter der US-Medienaufsichtsbehörde
- BGH spricht Grundsatzurteil zu Schadenersatz nach Datendiebstahl bei Facebook
- CDU und SPD in Sachsen starten Koalitionsverhandlungen für Minderheitsregierung
- Woche der Entscheidungen beginnt auf UN-Klimakonferenz in Baku
- Vertreter wichtiger Industrie- und Schwellenländer verhandeln bei G20-Gipfel
- Biden erlaubt Kiew Einsatz von Waffen mit größerer Reichweite gegen Russland
- Tausende protestieren in Slowakei gegen Regierung von Ministerpräsident Fico
- Biden: Niemand kann Energiewende in den USA rückgängig machen
- Regierungspartei im Senegal erklärt sich zur Siegerin der Parlamentswahl
- Löw: "Fehler" nach WM 2018 nicht aufgehört zu haben
- Sieben Weltkriegsbomben in Osnabrück unschädlich gemacht
- Sieg in Italien: Frankreich sichert sich Gruppensieg
- Nach Parteitag: Söder bleibt bei Nein zu Koalition mit den Grünen
- USA erlauben Ukraine Einsatz von weiter reichenden Waffen gegen Russland
- US-Repräsentantenhaus-Chef Johnson will Ethik-Bericht zu Gaetz nicht veröffentlichen
- Krönung in Turin: Sinner gewinnt ATP Finals
- K-Frage: Pistorius steht weiter hinter Scholz - sieht aber "keinen Automatismus"
- Ukraine schränkt nach russischen Angriffen landesweit Stromversorgung ein
- Russische Exil-Opposition fordert Verurteilung von Putin als "Kriegsverbrecher"
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident hofft auf Mehrheit für seine Regierung
- Historischer Titel: Krawietz/Pütz triumphieren in Turin
- Tödliche Attacke in Schleswig-Holstein: Verdächtiger stellt sich auf Polizeiwache
- Smog-Belastung in pakistanischer Stadt Lahore sinkt erstmals nach Wochen
- FDP bekräftigt Forderung nach vorgezogener Bürgerschaftswahl in Hamburg
- Nordderby: Kiel geht gegen Flensburg unter
- SPD-Chef Klingbeil beharrt auf Scholz als Kanzlerkandidat
- Skeleton: Grotheer glänzt mit Doppelsieg - Neise überzeugt
- Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Klimaschutz: US-Präsident Biden besucht Amazonas-Region
- Druck auf Scholz in K-Frage wächst: Erster Bundestagsabgeordneter für Pistorius
- Jorge Martin erstmals MotoGP-Champion
- Papst für Prüfung der "Völkermord"-Vorwürfe gegen Israel
- Anti-Kriegs-Demonstration der russischen Exil-Opposition in Berlin begonnen
- Grüne starten mit Kanzlerkandidat Habeck und neuer Parteispitze in den Wahlkampf
- Russland greift Ukraine massiv wie selten an - Scholz verteidigt Putin-Telefonat
- Grüne küren Habeck zum Kanzlerkandidaten
- Slalom: Straßer Siebter in Levi
- Habeck zu Kanzlerkandidatur: Ich will Verantwortung suchen
- Spitzen des Staates gedenken an Volkstrauertag den Toten von Krieg und Diktatur
- K-Frage: Scholz will mit SPD in Wahlkampf ziehen und gewinnen
- Scholz verteidigt sein Telefonat mit Putin
- Neue israelische Luftangriffe im Libanon und im Gazastreifen
- Sechs Tote bei schwerem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen
- SPD und Grüne empört nach Berichten zu FDP-Planungen für "Ampel"-Aus
- 迪拜棕榈岛索菲特美憬阁酒店: 五星級健康綠洲
- Baerbock zu Habeck: Ich will Dich als Kanzler
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Пятизвездочный велнес-оазис
- Atommacht Indien testet erstmals Hyperschallrakete
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Eine Fünf-Sterne-Wellness-Oase!
EuGH stärkt Gewerkschaften im SAP-Aufsichtsrat
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats des Softwareriesen SAP gestärkt. Durch die Umwandlung von einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht in eine "Europäische Gesellschaft" (SE) können Unternehmen diese Beteiligung nicht schwächen, wie der EuGH am Dienstag in Luxemburg entschied. (Az: C-677/20)
SAP wurde 2014 von einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) in eine SE umgewandelt. Nach EU-Recht müssen bei einer solchen Umwandlung die wesentlichen Elemente der jeweiligen nationalen Mitbestimmung erhalten bleiben.
Bei einer deutschen AG ist ein Teil der Arbeitnehmerbank für die Gewerkschaften reserviert. Diese Vertreter werden in einem getrennten Wahlgang von den Beschäftigten bestimmt. Dies wurde für den bislang weiterhin 18-köpfigen SE-Aufsichtsrat beibehalten.
Für den Fall, dass SAP nach der Umwandlung den Aufsichtsrat auf zwölf Personen verkleinern sollte, hatten SAP und ein Verhandlungsgremium der Arbeitnehmerseite vereinbart, dass die Gewerkschaften zwar weiterhin Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen dürfen, dass diese aber nicht mehr in einem getrennten Wahlgang bestimmt werden.
Als die SAP SE den Aufsichtsrat dann tatsächlich verkleinern wollte, klagten Verdi und die IG Metall gegen das geänderte Wahlverfahren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte betont, die deutsche Regelung solle externe und betriebsinterne Expertise bei den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sichern. Beim EuGH fragten die Erfurter Richter an, ob dies auch mit den EU-Vorgaben zur SE vereinbar ist.
Dieser verwies nun auf das "Vorher-Nachher-Prinzip", das das EU-Recht bei der Umwandlung in eine SE vorsehe. Dies lasse eine Schwächung der Arbeitnehmer "in Bezug auf alle Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung" nicht zu. Die EU habe hier auf einheitliche Vorgaben bewusst verzichtet, um eine Schwächung der Arbeitnehmerbeteiligung zu verhindern.
Daher sei weiterhin das deutsche Mitbestimmungsgesetz maßgebend, "wie es für diese Gesellschaft vor ihrer Umwandlung in eine SE galt". Demnach müssten die Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat weiterhin in einem getrennten Wahlgang bestimmt werden, sofern das deutsche Recht dies so vorsieht. Das BAG hatte dies in seiner Vorlage bejaht.
SAP hat weltweit gut 107.000 Beschäftigte in über 140 Ländern, davon rund 24.500 in Deutschland. Der EuGH betonte, dass daher das Vorschlagsrecht für die Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat nicht allein bei den deutschen Gewerkschaften liegen dürfe, sondern auf die in den ausländischen Tochtergesellschaften vertretenen Gewerkschaften ausgeweitet werden muss.
Abschließend muss nun wieder das BAG über den Streit entscheiden.
C.Amaral--PC