- Tausende protestieren in Slowakei gegen Regierung von Ministerpräsident Fico
- Biden: Niemand kann Energiewende in den USA rückgängig machen
- Regierungspartei im Senegal erklärt sich zur Siegerin der Parlamentswahl
- Löw: "Fehler" nach WM 2018 nicht aufgehört zu haben
- Sieben Weltkriegsbomben in Osnabrück unschädlich gemacht
- Sieg in Italien: Frankreich sichert sich Gruppensieg
- Nach Parteitag: Söder bleibt bei Nein zu Koalition mit den Grünen
- USA erlauben Ukraine Einsatz von weiter reichenden Waffen gegen Russland
- US-Repräsentantenhaus-Chef Johnson will Ethik-Bericht zu Gaetz nicht veröffentlichen
- Krönung in Turin: Sinner gewinnt ATP Finals
- K-Frage: Pistorius steht weiter hinter Scholz - sieht aber "keinen Automatismus"
- Ukraine schränkt nach russischen Angriffen landesweit Stromversorgung ein
- Russische Exil-Opposition fordert Verurteilung von Putin als "Kriegsverbrecher"
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident hofft auf Mehrheit für seine Regierung
- Historischer Titel: Krawietz/Pütz triumphieren in Turin
- Tödliche Attacke in Schleswig-Holstein: Verdächtiger stellt sich auf Polizeiwache
- Smog-Belastung in pakistanischer Stadt Lahore sinkt erstmals nach Wochen
- FDP bekräftigt Forderung nach vorgezogener Bürgerschaftswahl in Hamburg
- Nordderby: Kiel geht gegen Flensburg unter
- SPD-Chef Klingbeil beharrt auf Scholz als Kanzlerkandidat
- Skeleton: Grotheer glänzt mit Doppelsieg - Neise überzeugt
- Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Klimaschutz: US-Präsident Biden besucht Amazonas-Region
- Druck auf Scholz in K-Frage wächst: Erster Bundestagsabgeordneter für Pistorius
- Jorge Martin erstmals MotoGP-Champion
- Papst für Prüfung der "Völkermord"-Vorwürfe gegen Israel
- Anti-Kriegs-Demonstration der russischen Exil-Opposition in Berlin begonnen
- Grüne starten mit Kanzlerkandidat Habeck und neuer Parteispitze in den Wahlkampf
- Russland greift Ukraine massiv wie selten an - Scholz verteidigt Putin-Telefonat
- Grüne küren Habeck zum Kanzlerkandidaten
- Slalom: Straßer Siebter in Levi
- Habeck zu Kanzlerkandidatur: Ich will Verantwortung suchen
- Spitzen des Staates gedenken an Volkstrauertag den Toten von Krieg und Diktatur
- K-Frage: Scholz will mit SPD in Wahlkampf ziehen und gewinnen
- Scholz verteidigt sein Telefonat mit Putin
- Neue israelische Luftangriffe im Libanon und im Gazastreifen
- Sechs Tote bei schwerem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen
- SPD und Grüne empört nach Berichten zu FDP-Planungen für "Ampel"-Aus
- 迪拜棕榈岛索菲特美憬阁酒店: 五星級健康綠洲
- Baerbock zu Habeck: Ich will Dich als Kanzler
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Пятизвездочный велнес-оазис
- Atommacht Indien testet erstmals Hyperschallrakete
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Eine Fünf-Sterne-Wellness-Oase!
- Erster SPD-Bundestagsabgeordneter fordert Pistorius als Kanzlerkandidaten
- Dressur-Weltcup: Werth und Wendy begeistern in Stuttgart
- Dänin zur neuen Miss Universe gekürt
- Xi warnt mit Blick auf Taiwan vor Überschreiten von "roter Linie"
- Vier Monate nach Wahlprotesten in Venezuela: Mehr als 200 Festgenommene wieder frei
- Tödlicher Stichwaffenangriff in Baden-Württemberg: Verdächtiger in Untersuchungshaft
- Umfrage: Klare Mehrheit der SPD-Anhänger für Pistorius als Kanzlerkandidat
Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung Deutschland als Verdachtsfall einstufen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Identitäre Bewegung Deutschland einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung", teilte das Gericht am Donnerstag in der Domstadt mit. Damit dürfe der Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung auch als gesichert rechtsextremistische Bewegung behandeln. Die als Verein verfasste Bewegung hatte dagegen geklagt.
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen habe das BfV in seinem Verfassungsschutzbericht belegt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Mit dem Konzept der "ethnokulturellen Identität" verfolge die Identitäre Bewegung Deutschland das Ziel, das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand zu erhalten - unter Ausschluss ethnisch Fremder.
Diese Vorstellung ist nach Gerichtsangaben mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes unvereinbar. Zudem missachte die massive ausländerfeindliche Agitation des Klägers unter anderem die im Grundgesetz gesicherte Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot. Aussagen wie "Remigration", "Bevölkerungsaustausch stoppen" und "Reconquista" seien ausländer- und islamfeindlich.
Die Identitäre Bewegung Deutschland hatte in ihrer Klage argumentiert, dass ihr Konzept der "ethnokulturellen Identität" der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widerspreche. Vielmehr akzeptiere sie die bereits eingetretenen Veränderungen in der deutschen Bevölkerung, fordere aber den Erhalt seiner derzeit gegebenen ethnokulturellen Identität.
Dieser Argumentation folgte das Gericht in seiner Entscheidung nicht. Gegen das Urteil können die Beteiligten vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
R.Veloso--PC