- Biden erlaubt Kiew Einsatz von Waffen mit größerer Reichweite gegen Russland
- Tausende protestieren in Slowakei gegen Regierung von Ministerpräsident Fico
- Biden: Niemand kann Energiewende in den USA rückgängig machen
- Regierungspartei im Senegal erklärt sich zur Siegerin der Parlamentswahl
- Löw: "Fehler" nach WM 2018 nicht aufgehört zu haben
- Sieben Weltkriegsbomben in Osnabrück unschädlich gemacht
- Sieg in Italien: Frankreich sichert sich Gruppensieg
- Nach Parteitag: Söder bleibt bei Nein zu Koalition mit den Grünen
- USA erlauben Ukraine Einsatz von weiter reichenden Waffen gegen Russland
- US-Repräsentantenhaus-Chef Johnson will Ethik-Bericht zu Gaetz nicht veröffentlichen
- Krönung in Turin: Sinner gewinnt ATP Finals
- K-Frage: Pistorius steht weiter hinter Scholz - sieht aber "keinen Automatismus"
- Ukraine schränkt nach russischen Angriffen landesweit Stromversorgung ein
- Russische Exil-Opposition fordert Verurteilung von Putin als "Kriegsverbrecher"
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident hofft auf Mehrheit für seine Regierung
- Historischer Titel: Krawietz/Pütz triumphieren in Turin
- Tödliche Attacke in Schleswig-Holstein: Verdächtiger stellt sich auf Polizeiwache
- Smog-Belastung in pakistanischer Stadt Lahore sinkt erstmals nach Wochen
- FDP bekräftigt Forderung nach vorgezogener Bürgerschaftswahl in Hamburg
- Nordderby: Kiel geht gegen Flensburg unter
- SPD-Chef Klingbeil beharrt auf Scholz als Kanzlerkandidat
- Skeleton: Grotheer glänzt mit Doppelsieg - Neise überzeugt
- Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Klimaschutz: US-Präsident Biden besucht Amazonas-Region
- Druck auf Scholz in K-Frage wächst: Erster Bundestagsabgeordneter für Pistorius
- Jorge Martin erstmals MotoGP-Champion
- Papst für Prüfung der "Völkermord"-Vorwürfe gegen Israel
- Anti-Kriegs-Demonstration der russischen Exil-Opposition in Berlin begonnen
- Grüne starten mit Kanzlerkandidat Habeck und neuer Parteispitze in den Wahlkampf
- Russland greift Ukraine massiv wie selten an - Scholz verteidigt Putin-Telefonat
- Grüne küren Habeck zum Kanzlerkandidaten
- Slalom: Straßer Siebter in Levi
- Habeck zu Kanzlerkandidatur: Ich will Verantwortung suchen
- Spitzen des Staates gedenken an Volkstrauertag den Toten von Krieg und Diktatur
- K-Frage: Scholz will mit SPD in Wahlkampf ziehen und gewinnen
- Scholz verteidigt sein Telefonat mit Putin
- Neue israelische Luftangriffe im Libanon und im Gazastreifen
- Sechs Tote bei schwerem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen
- SPD und Grüne empört nach Berichten zu FDP-Planungen für "Ampel"-Aus
- 迪拜棕榈岛索菲特美憬阁酒店: 五星級健康綠洲
- Baerbock zu Habeck: Ich will Dich als Kanzler
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Пятизвездочный велнес-оазис
- Atommacht Indien testet erstmals Hyperschallrakete
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Eine Fünf-Sterne-Wellness-Oase!
- Erster SPD-Bundestagsabgeordneter fordert Pistorius als Kanzlerkandidaten
- Dressur-Weltcup: Werth und Wendy begeistern in Stuttgart
- Dänin zur neuen Miss Universe gekürt
- Xi warnt mit Blick auf Taiwan vor Überschreiten von "roter Linie"
- Vier Monate nach Wahlprotesten in Venezuela: Mehr als 200 Festgenommene wieder frei
- Tödlicher Stichwaffenangriff in Baden-Württemberg: Verdächtiger in Untersuchungshaft
BGH: Telekom muss Wissenschaftsseiten nicht wegen Urheberrechtsverletzung sperren
Wissenschaftsverlage aus Großbritannien, den USA und Deutschland sind vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Versuch gescheitert, die Telekom zur Zugangssperre für zwei Wissenschaftsportale im Internet verpflichten zu lassen. Der BGH entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass die Verlage zuerst versuchen müssten, gerichtlich gegen den Host-Provider vorzugehen. Dieser stellt den Internetseiten den Speicherplatz zur Verfügung, im konkreten Fall sitzt er in Schweden. (Az. I ZR 111/21)
Es ging um die Seiten "Sci-Hub" und "LibGen". Die Verlage gaben an, dort seien Artikel veröffentlicht worden, an denen sie die alleinigen Nutzungsrechte hielten. Darum wollten sie, dass die Telekom die Seiten sperrt.
Zumindest wenn der Host-Provider wie hier in der Europäischen Union sitze, sei dieser aber zuerst an der Reihe, erklärte der BGH. Zwar sei unklar, ob die Verlage in Schweden ihren Anspruch hätten durchsetzen können. Sie hätten aber zumindest vor einem deutschen Gericht ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beginnen müssen.
Erst wenn weder Website-Betreiber noch Host-Provider in Anspruch genommen werden könnten, müsse möglicherweise ein sogenannter Access-Provider wie die Telekom gegen die Rechtsverletzung aktiv werden. Welche Anstrengungen für die Verlage zumutbar seien, müsse im Einzelfall geklärt werden. Allerdings dürfe die Durchsetzung der Urheberrechte auch nicht unzumutbar verzögert werden, erklärte der BGH.
Als mögliche Sperrmaßnahme sah er die sogenannte Domain-Name-System-Sperre. Damit würde der in die Browserzeile eingegebene Domainname nicht mehr zur IP-Adresse und somit nicht mehr auf die Seite führen. Unter der IP-Adresse direkt wäre diese aber weiterhin erreichbar.
Das Urteil des Oberlandesgerichts München, welches die Klage der Verlage gegen die Telekom im Mai 2021 abgewiesen hatte, ließ der BGH bestehen. Trotz einiger Rechtsfehler halte es im Ergebnis stand. Schon 2015 hatte der BGH ähnlich entschieden und erklärt, dass Access-Provider zur Sperrung von Websites verpflichtet werden können - aber nur, wenn die Rechteinhaber alles andere bereits versucht haben.
Nogueira--PC