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EU-Gericht: Kein Zugang zu Dokumenten für Holding von Tschechiens Ex-Regierungschef
Die Weigerung des EU-Parlaments, der Holding Agrofert Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit Untersuchungen gegen den früheren tschechischen Regierungschef Andrej Babis zu gewähren, ist gültig. Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch in Luxemburg eine Klage der von Babis gegründeten Gesellschaft ab. Es ging um eine Untersuchung zum möglichen Missbrauch von EU-Mitteln. (Az. T-174/21)
Im Juni 2020 hatte das EU-Parlament diese wiedereröffnet. Babis wurde vorgeworfen, die Holding, die Gelder bekam, trotz des Verkaufs an Treuhandfonds weiter zu kontrollieren. Die EU-Kommission kam später zu dem Schluss, dass es einen Interessenkonflikt gegeben habe. Agrofert zog vor Gericht, um Zugang zu einem Prüfbericht und einem Schreiben der Kommission an den Ministerpräsidenten zu bekommen, hatte damit aber nun keinen Erfolg.
In Tschechien steht Babis seit Beginn dieses Monats in einem anderen Fall wegen möglichen Subventionsbetrugs vor Gericht. Der Milliardär erlitt im vergangenen Jahr eine Wahlniederlage gegen den jetzigen Regierungschef Petr Fiala. Er zog als Abgeordneter ins Parlament ein, verlor aber seine Immunität Anfang März.
S.Caetano--PC