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Gutachten: Hessischer Datenschutz für Beamte nicht genau genug geregelt
Die hessische Datenschutzregelung für Beamte ist einem juristischen Gutachten zufolge nicht genau genug. Sie genüge den Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung nicht, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um Datenschutz für Lehrkräfte bei Fernunterricht per Videokonferenz. (Az. C-34/21)
Während der Schulschließungen in Deutschland in der ersten Zeit der Coronapandemie wurde der Unterricht vielerorts live über das Internet erteilt. Für die Klage des Hauptpersonalrats der hessischen Lehrkräfte war zuerst das Verwaltungsgericht Wiesbaden zuständig, dann ging die Zuständigkeit nach Frankfurt am Main. Die Frage ist, ob neben den Eltern auch die Lehrkraft dem Unterricht per Livestream zustimmen muss.
Schon das Wiesbadener Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage vor, ob das hessische Gesetz den europäischen Anforderungen genüge. Dies verneinte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona nun in seiner Einschätzung. Die Richterinnen und Richter am EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an dieses Gutachten halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für das Urteil wurde noch nicht genannt.
V.Fontes--PC