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BGH urteilt über Aufteilung von Kosten nach Schäden in Mehrparteienhaus
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über die Aufteilung von Kosten nach Wasserschäden in Wohnungen. Wegen mangelhafter Rohre traten solche Schäden in einem Haus in Köln häufiger auf. Zwar hat die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung abgeschlossen - da es schon so oft zu Schäden kam, erstattet die Versicherung aber nur noch etwa ein Viertel der Kosten und der Rest muss von den Eigentümern getragen werden. (Az. V ZR 69/21)
Bislang wurden die Kosten auf alle Eigentümer aufgeteilt, je nach Anteil am Gebäude. Eine Gewerbeeinheit im Haus ist mit dieser Praxis aber nicht mehr einverstanden. Als größere Einheit musste sie jeweils viel zahlen - die Wasserschäden traten aber bislang nur in Wohnungen auf. Dafür wollen die Kläger nicht mehr aufkommen. Der BGH könnte nun grundsätzlich entscheiden, wie die Kosten in einem solchen Fall verteilt werden müssen.
L.Mesquita--PC