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Bundesgerichtshof verhandelt über Eintreibung ungarischer Maut in Deutschland
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über die ungarische Straßenmaut. Zum Befahren von Autobahnen und Schnellstraßen wird dort eine Vignette benötigt. Ein ungarisches Unternehmen, das die Maut eintreibt, klagte gegen den deutschen Autovermieter Hertz. (Az. XII ZR 7/22)
Mit vier Mietwagen von Hertz wurde 2017 fünfmal ohne Vignette auf einer Autobahn gefahren. Laut der ungarischen Regelung schuldet der Fahrzeughalter nun das Geld. Die nachträglich erhobene, höhere Gebühr beträgt etwa 150 Euro pro Fahrt. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Hertz zur Zahlung von knapp 960 Euro, dagegen zog der Autovermieter vor den BGH.
Die Regelung verstoße gegen die deutsche öffentliche Ordnung, argumentiert er. Der BGH soll entscheiden, ob die ungarische Maut vor deutschen Gerichten durchgesetzt werden kann. Ein Urteil soll voraussichtlich Ende September fallen.
M.A.Vaz--PC