- Habeck besucht VW-Werk in Emden
- Habeck und Lies sehen für Meyer Werft gute Zukunftsperspektive
- Hisbollah-Chef: Israel hat mit Explosionen "alle roten Linien überschritten"
- Erstes Dreiergespräch von CDU mit BSW und SPD in Thüringen
- Berichte: Israel erwägt freies Geleit für Hamas-Chef bei Geiselfreilassung
- Europäisches Duell um Ticket zum America's Cup
- CDU-Innenminister Stübgen: Individualrecht auf Asyl "nicht mehr nötig"
- Neugeborene Pandazwillinge in Berliner Zoo: Gewicht binnen zwei Wochen verdoppelt
- Urteil: Denkmalgeschützte frühere Synagoge in Detmold darf nicht abgerissen werden
- Gewalt in Nahost: Lufthansa verlängert Flugstopp nach Tel Aviv und Teheran
- Frauen-Bundesliga: Freiburg gegen Leverkusen wird wiederholt
- Frankreichs Premierminister führt "letzte Beratungen" mit Blick auf neue Regierung
- Bericht: 400.000 Kinder und Jugendliche ohne festen Wohnsitz in Europa
- Kölner Ermittler: Niederländische Mafia für Explosionen verantwortlich
- 22 Krankenkassen erhöhen im laufenden Jahr den Zusatzbeitrag
- Verfahren gegen Höcke in Thüringen wegen Landtagswahl vorläufig eingestellt
- Davis Cup: DTB-Team im Viertelfinale gegen Kanada
- 16 Verletzte bei Unfall zwischen Rettungswagen und Linienbus in Berlin
- 400 Millionen Euro mehr: Regierung weitet Militärhilfe an Ukraine für 2024 aus
- Bundesgerichtshof: Hundehalter muss nach Unfall mit Schleppleine womöglich haften
- Landwirt in Mecklenburg-Vorpommern von umfallendem Traktorreifen erschlagen
- Hunderte Menschen in Norditalien wegen Überschwemmungen evakuiert
- Rad-Legende Wolfshohl mit 85 Jahren gestorben
- Britische Zentralbank hält Leitzinsen unverändert bei fünf Prozent
- Tödliche Walkie-Talkie-Explosionen setzen Hisbollah zu - Auch Luftangriffe Israels
- Wegen AfD: CDU und BSW wollen Regeln für Landtagspräsidentenwahl in Thüringen ändern
- Verbände fordern Gesundheitsgipfel im Kanzleramt
- SUV rast in Italien auf Bürgersteig - Zwei Schülerinnen aus Deutschland getötet
- Rechtsextremistische Kampfsportgruppe: Bundesanwaltschaft erhebt weitere Anklage
- Frau vor zehn Jahren verschwunden: Fast zwölf Jahre Haft für Totschlag in Hamburg
- Familienministerin Paus: Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufnehmen
- Schlechte Zahlen im August: Autobauer fordern Lockerung der EU-Klimavorgaben
- Gladbach vorerst ohne Torhüter Omlin
- Toter 40-Jähriger mit Stichverletzungen auf Friedhof in Bremen gefunden
- Pariser Atomkoalition: 15 Staaten beraten über weltweiten Ausbau von Kernkraft
- "Ganz kleine Nachtmusik": Unbekanntes Mozart-Stück in Leipzig entdeckt
- Weltrangliste: DFB-Team weiter auf Platz 13
- UN-Bericht: Künstliche Intelligenz erfordert global dringend mehr staatliche Regulierung
- Schwedens Königin Silvia bei Spatenstich für sogenanntes Childhood-Haus in Berlin
- Gewerbesteuereinnahmen steigen auf Rekordwert
- ATP in China: Hanfmann gelingt Auftakt, Marterer raus
- Frankreich beantragt 120 Millionen EU-Hilfen für Rodung von Weinbergen
- Regierung plant 2024 zusätzlich 400 Millionen Euro Militärhilfe an Ukraine
- Bundesgerichtshof: Enteisung von Flugzeug rechtfertigt Verspätung nicht automatisch
- Habeck dringt auf staatlich finanzierte Senkung der Stromnetzentgelte
- "In Bochum gewinnen": Kiel selbstbewusst ins Kellerduell
- CDU-Haushaltsexperte Braun: "Gigantische" Rechtsrisiken im Etatentwurf für 2025
- Durchsuchungen gegen illegalen Handel mit Shishatabak in Berlin
- Vor Schiedsspruch im TV-Streit: DAZN deutet Konsequenzen an
- Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof
Universität muss Gutachter bei Ernennung von Harbarth zu Honorarprofessor nennen
Die Universität Heidelberg muss einem Kölner Anwalt die Namen derjenigen Hochschullehrer nennen, die vor der Ernennung des heutigen Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth zum Honorarprofessor Gutachten erstellten. Die Gutachten selbst müsse sie allerdings nicht herausgeben, teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstag mit. Harbarth war 2018, noch vor der Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht, zum Honorarprofessor ernannt worden. (Az. 11 K 1571/20)
Die juristische Fakultät der Heidelberger Universität habe das Verfahren dazu im Herbst 2016 eingeleitet, teilte das Verwaltungsgericht weiter mit. Sie habe zwei Gutachten von auswärtigen Hochschullehrern oder -lehrerinnen in Auftrag gegeben. Im Februar 2018 habe der Senat der Universität entschieden, Harbarth zum Honorarprofessor zu bestellen.
Der Kläger habe 2019 bei der Hochschule Auskunft über die Namen der Gutachter und die Übermittlung der Gutachten beantragt, diese habe das jedoch abgelehnt. Daraufhin zog der Anwalt vor das Verwaltungsgericht.
Das Gericht entschied nun, dass die Universität sich bei der Geheimhaltung der Namen nicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit berufen könne. Bei der Auswahl der Gutachter handle es sich nämlich um einen "bloßen Verfahrensschritt".
Anders bei den Gutachten selbst: Diese ermöglichten Rückschlüsse darauf, welche Anforderungen die Universität an die wissenschaftlichen Leistungen ihrer Honorarprofessoren stelle.
Harbarth war bis zu seiner Wahl zum Verfassungsrichter im November 2018 Bundestagsabgeordneter für die CDU und stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender, außerdem Partner in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Im Juni 2020 wurde er zum Präsidenten des Verfassungsgerichts ernannt.
Das Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kann noch beantragt werden.
P.Sousa--PC