- Trump gewinnt sechs Staaten, darunter Florida - Harris zwei und Hauptstadt Washington
- US-Wählerinnen und Wähler stimmen über Zusammensetzung von US-Kongress ab
- US-Sender: Trump gewinnt in Kentucky und Indiana - Harris in Vermont
- Entlassener israelischer Verteidigungsminister: Geiseln müssen lebendig nach Hause kommen
- Faeser: Deutschland wird durch Kritis-Dachgesetz krisenfester
- Kühn bestraft RB: Leipzig verliert auch in Glasgow
- Der Joker sticht: Malen lässt müden BVB jubeln
- Alonso-Rückkehr missglückt: Bayer verliert in Liverpool
- Spanien: Nach Unwettern in Region Valencia werden noch 89 Menschen vermisst
- Umfrage sieht CDU in Sachsen-Anhalt vor AfD - und sonst nur BSW und SPD im Landtag
- FBI: In mehreren US-Bundesstaaten Bombendrohungen gegen Wahllokale eingegangen
- "Geht raus und wählt!": Barack und Michelle Obama rufen zur Stimmabgabe auf
- "Lücke ist schließbar": Habeck fordert mehr Flexibilität bei Haushaltsstreit
- Wahllokal in Pennsylvania bleibt wegen Softwarepanne zwei Stunden länger geöffnet
- Tausende demonstrieren nach Einsturz von Bahnhofsvordach in Serbien
- Rotes Kreuz ruft zu Spenden in Höhe von über 100 Millionen Euro für Libanon auf
- Israels Regierungschef entlässt Verteidigungsminister Gallant - Katz als Nachfolger
- Kretschmer trifft Sachsens AfD-Chef Urban zu Gespräch
- Harris oder Trump: US-Präsidentschaftswahl von historischer Tragweite
- WTA Finals: Sabalenka beendet Tennisjahr auf Platz eins
- Schweden: Rechtextremer wegen Volksverhetzung bei Koranverbrennungen verurteilt
- US-Handelsdefizit im September auf höchstem Stand seit zwei Jahren
- US-Vizepräsidentschaftskandidat Vance gibt sich nach Stimmabgabe versöhnlich
- Harris und Trump kämpfen bis zuletzt um jede Wählerstimme - auch online
- Deutschlandweite Warnstreiks der Metall- und Elektroindustrie gehen weiter
- Kompanys Schlüssel: "Jedes Spiel ist wie ein Finale"
- Iranische Justiz: Deutsch-Iraner Sharmahd starb bereits vor geplanter Hinrichtung
- Nach Halloween-Randale: Ermittlungen gegen Verdächtige in Marl dauern an
- Faeser: Gesetz wird Sportförderung "grundlegend modernisieren"
- Uniper beginnt mit Rückzahlung von Staatshilfen
- Quartalszahlen: Saudi Aramco verzeichnet Gewinneinbruch wegen niedriger Ölpreise
- Tesla in Grünheide erhöht Löhne um vier Prozent
- Britische Königin Camilla sagt wegen "Infektion im Brustbereich" Termine ab
- Verbände fordern vor UN-Klimakonferenz größere Anstrengungen - auch in Deutschland
- Prozess um tödlichen Kopfstich nach Streit zwischen Großfamilien in Stade begonnen
- Freie Wähler in Rheinland-Pfalz sollen Gruppenstatus bekommen
- Durch Konflikt mit Vatikan bekannter Limburger Altbischof Kamphaus beigesetzt
- Frühere Partnerin in Streit um Kinder erstochen: Lebenslange Haft in Rheinland-Pfalz
- Sportfördergesetz: Athleten Deutschland fordern mehr Mitsprache
- Baerbock prangert in Ukraine Entsendung nordkoreanischer Soldaten nach Russland an
- Arbeitsagenturen beraten deutlich mehr internationale Arbeitskräfte
- Scholz hält Einigung in Ampel-Streit für möglich: "Klar ist: Es ginge"
- Bundessozialgericht billigt Ausschluss freiwillig Versicherter von Kassenfreibetrag
- Neuwagenmarkt im Oktober im Plus - E-Auto-Absätze schwach
- Mann soll frühere Partnerin in Dortmund in Anwesenheit von Kindern erstochen haben
- Harris oder Trump: Wahllokale für US-Präsidentenwahl flächendeckend geöffnet
- FC Bayern: Erneuter Eingriff bei Ito
- Jesuitenpater Jörg Alt nach Klimaprotest rechtskräftig verurteilt
- Familienvater in Niedersachsen an Haustür erstochen: 42-Jähriger soll in Psychiatrie
- Katar stimmt in Referendum über Abschaffung von Parlamentswahl ab
Kunden der Berliner Sparkasse können sich in Gebührenstreit an Musterklage beteiligen
Kundinnen und Kunden der Berliner Sparkasse können sich im Streit um die Rückzahlung von Gebühren ab sofort an einer Musterfeststellungsklage beteiligen. Das Bundesamt für Justiz machte die Klage am Mittwoch in ihrem Klageregister öffentlich bekannt. Betroffene können damit Ansprüche anmelden oder prüfen, ob ihr Fall für die Musterklage geeignet ist.
Die Beteiligung an der Klage sei möglich, "ohne Kosten und Risiken zu tragen", wie der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, dem "Tagesspiegel" sagte. Der vzbv hatte die Klage eingereicht.
Der Bundesgerichtshof hatte im April vergangenen Jahres entschieden, dass Banken und Sparkassen ihre Preise und Konditionen für Konten nicht ohne Zustimmung der Kunden verändern dürfen. Unklar blieb aber, für welchen Zeitraum Kunden Geld zurückverlangen können.
Viele Institute, darunter die Berliner Sparkasse, argumentieren, dass eine Erstattung nur für drei Jahre rückwirkend gezahlt werden muss. Verbraucherschützer halten das für zu kurz. Am 10. Januar war bereits das Klageregister für die Musterklage gegen die Sparkasse KölnBonn eröffnet worden.
Ein Musterfeststellungsverfahren wird stellvertretend für einige Verbraucher von einem Verband gegen ein Unternehmen geführt. Ist die Klage laut Gericht zulässig, können weitere betroffene Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos in ein Klageregister eintragen. Damit ist zugleich eine Verjährung ihrer Ansprüche ausgesetzt - sie können also nach einer bestimmten Frist nicht einfach verfallen.
Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im Register eingetragene Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Das muss aber jeder für sich tun, notfalls per eigener Klage vor Gericht.
R.Veloso--PC