- Trumps Wahlkampfsprecherin Leavitt soll Sprecherin des Weißen Hauses werden
- Trump betraut künftigen US-Innenminister Burgum auch mit Leitung von neuem Energierat
- Fernsehpreis Goldene Henne für Inka Bause und Karoline Herfurth - Ehrenpreis für Peter Maffay
- "Antworten, die andere nicht geben": Habeck stimmt Grüne auf Wahlkampf ein
- Doppelpack Ronaldo: Portugal als Gruppensieger weiter
- Nations League: Spanien Gruppensieger - Schweiz Absteiger
- "Antworten, die andere nicht geben": Habeck schwört Grüne auf Wahlkampf ein
- Xi warnt zum Auftakt des Apec-Gipfels in Peru vor zunehmendem "Protektionismus"
- Baerbock ruft Grüne zu weiterer militärischer Unterstützung der Ukraine auf
- IAEA-Chef Grossi besucht wichtige iranische Atomanlagen Fordo und Natans
- Zwei Blitztore: U21 startet erfolgreich in EM-Vorbereitung
- Selenskyj: Scholz hat mit Putin-Telefonat "Büchse der Pandora" geöffnet
- "Angriff auf die Geschichte": Mahnmal für Aufstand im Warschauer Ghetto geschändet
- Nagelsmann: Jobsharing im Tor endet im März
- "Völliger Wahnsinn": Zverev schimpft über lange Tennissaison
- Polizei in Bayern entdeckt bei Durchsuchung zu Arzneimitteln Kriegswaffen
- Comedian Conan O'Brien wird Oscar-Gala 2025 moderieren
- "Wir sind bereit" - Grüne rüsten sich bei Parteitag in Wiesbaden für Wahlkampf
- Französische Kulturministerin Dati soll in Korruptionsverfahren vor Gericht
- Grüne positionieren sich bei Parteitag in Wiesbaden für den Wahlkampf
- US-Regierung stellt Milliarden-Finanzhilfen für Chiphersteller TSMC bereit
- Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern
- De Gaulle schrieb mit 14 über Feldzug gegen Deutsche - Manuskript wird versteigert
- Kreml: Kein Ukraine-Abkommen ohne Anerkennung der "neuen territorialen Realitäten"
- Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen
- Arbeitsagentur erwartet weiter hohe Kosten durch steigende Arbeitslosigkeit
- Auch fünfte Runde von Tarifverhandlungen für Klinikärzte ohne Ergebnis beendet
- EU-Flottengrenzwerte: Scholz für Aussetzung von Strafzahlungen für Autobauer
- Sieg gegen Alcaraz: Zverev als Gruppensieger im Halbfinale
- Gitarrensammlung von Rock-Legende Jeff Beck wird im Januar versteigert
- Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen
- 22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen
- PKK-Funktionär in Hamburg zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt
- Bundesweiter Vorlesetag: Mehr als eine Million Teilnehmer
- Kanzlerkandidatur: Prominente SPD-Vertreter stützen Scholz - auch Pistorius
- Prozess in Heilbronn wegen Planung von Anschlag auf Synagoge begonnen
- Städte und Gemeinden fürchten wegen Etat-Unklarheit 2025 um Finanzmittel
- Schwedische Zeitung "Dagens Nyheter" will keine Inhalte mehr auf X veröffentlichen
- Scholz telefoniert erstmals seit fast zwei Jahren mit Putin
- Mehrjährige Haftstrafe für 26-Jährigen in München wegen IS-Mitgliedschaft
- Einzelhandel in China legt im Oktober zu
- Grünen-Politiker Kellner glaubt an Auftrieb für seine Partei durch Ampel-Bruch
- Freie Wähler streben mit Direktkandidatenquartett ersten Bundestagseinzug an
- Gislason beruft 35er-Kader ohne Überraschungen
- Wechsel in Lindners Garage: FDP-Chef will sich von Porsche trennen
- Randalierender Mann beißt Polizistin in Köln Stück von Ohr ab
- Neun Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Schwarzarbeit mit Millionenschaden
- Korruptionsverdacht: Kroatiens Gesundheitsminister entlassen und festgenommen
- Ukraine-Stabsleiter im Verteidigungsministerium: Kein baldiges Kriegsende in Sicht
- EU-Kommission senkt Prognose für Deutschland - Aussichten für Eurozone besser
EuGH: Erwachsenwerden nach Antrag auf Familiennachzug schließt diesen nicht aus
Der Antrag von Eltern auf ein Visum zur Familienzusammenführung darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling vor der Entscheidung über den Antrag volljährig wurde. Das gilt auch für den Antrag eines Kinds, das vor der Anerkennung seines Vaters als Flüchtling volljährig wird, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in Luxemburg. Es ging um Fälle aus Deutschland. (Az. C-273/20 u.a.)
Syrische Staatsangehörige beantragten Visa, um mit ihrem jeweiligen Sohn zusammenzuleben. Die Söhne waren als Jugendliche nach Deutschland gekommen. Sie wurden aber 18 Jahre alt, bevor über die Anträge ihrer Eltern entschieden war. Deshalb wurden diese abgelehnt. Im zweiten Fall wollte die Tochter eines Syrers ihrem Vater nachziehen, sie wurde aber ebenfalls während des Entscheidungsverfahrens volljährig.
Gegen die Ablehnung ihrer Anträge klagten die Betroffenen zunächst mit Erfolg in Deutschland. Die Bundesrepublik legte aber Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, welches den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts bat.
Der EuGH betonte nun, dass bei der Auslegung der Richtlinie zur Familienzusammenführung vor allem das Kindeswohl berücksichtigt werden müsse. Wenn der Entscheidungszeitpunkt der Behörde maßgeblich sei, hätte diese keine Veranlassung, die Anträge von Eltern Minderjähriger mit der gebotenen Dringlichkeit zu behandeln. Der Erfolg eines solchen Antrags hänge dann vor allem von der Geschwindigkeit ab, mit der eine Behörde arbeite. Das Aufenthaltsrecht der Eltern könne nicht automatisch mit Eintritt der Volljährigkeit ihres Sohns enden.
Auch im Fall des Nachzugs der Tochter sei der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Vater den Asylantrag gestellt habe - und nicht der Zeitpunkt der Entscheidung darüber. Allerdings müsse die Tochter ihren Antrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung ihres Vaters als Flüchtling stellen.
Für die Anerkennung von familiären Bindungen sei es nicht notwendig, dass Eltern und Kind in einem Haushalt lebten, erklärte der EuGH weiter. Die bloße Verwandtschaft genüge aber auch nicht - regelmäßige Kontakte könnten dagegen ausreichen. Über die konkreten Fälle muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
V.F.Barreira--PC