- Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Haftbefehl gegen Tatverdächtigen
- Umfrage: Zwei Drittel der Franzosen unzufrieden mit neuem Premierminister Bayrou
- Pistorius in jährlichem Ranking erneut beliebtester Politiker
- Ukrainer Usyk bezwingt Fury erneut
- Deutsche Bahn stellt kommendes Jahr rund 5700 Auszubildende ein
- Flick und Barcelona verlieren Tabellenführung
- Schick und Wirtz glänzen: Bayer bleibt an Bayern dran
- BSW wählt Landesvorsitzenden Brack zum Spitzenkandidaten für Wahl in Hamburg
- Streit mit Polen: Orban stellt ungarisches Asyl für weitere Ex-Minister in Aussicht
- Nach Anschlag auf Weihnachtsmarkt: Gedenkstunde im Magdeburger Dom
- Ukrainischer Präsident Selenskyj trifft CIA-Chef Burns in Kiew
- Papst muss Angelusgebet wegen Erkältung online leiten
- Paschkes Siegesserie reißt in Engelberg - Wellinger Vierter
- Eggestein trifft: Pauli überrascht beim VfB
- Unglücklicher Santos: Kurioser Mainzer Sieg in Frankfurt
- Nach Anschlag: Stadt Magdeburg verteidigt Sicherheitskonzept
- Ukrainischer Drohnenangriff weit im russischen Landesinnern
- Albanien schaltet Tiktok für mindestens ein Jahr ab
- Beschädigte Ostsee-Kabel: Verdächtiges chinesisches Schiff setzt Fahrt fort
- Mögliches Motiv für Magdeburger Anschlag Umgang mit saudiarabischen Flüchtlingen
- Grand-Prix-Sieger Hase/Volodin holen Paarlauf-Titel
- Henrichs erleidet Riss der Achillessehne
- 16 Verletzte in Tel Aviv nach Huthi-Raketenangriff aus dem Jemen
- Preuß siegt im Gelben Trikot - Voigt Dritte
- AfD: Verdächtiger von Magdeburg war kein Parteimitglied
- HSV klettert auf Platz zwei
- Bundesopferbeauftragter übernimmt Betreuung der Betroffenen von Magdeburg
- EPR-Atomreaktor im französischen Flamanville ans Netz angeschlossen
- Skicross: Maier gewinnt erneut
- Kombinierer Geiger fliegt zum nächsten Sieg
- Nach Magdeburg: Viele Städte verstärken Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten
- Schaustellerbund: Absage von Weihnachtsmärkten wären falsches Signal
- Wagenknecht glaubt nicht an russischen Angriff auf weitere Länder in Europa
- "Nicht das Wichtigste": Der Sport trauert und nimmt sich zurück
- Skispringen: Schmid in Engelberg Zweite hinter Prevc
- Riethmüller nach Aufholjagd bei Bö-Sieg Siebter
- Scholz mahnt umfassende Aufklärung des Anschlags von Magdeburg an
- Haseloff: Fünf Tote und mehr als 200 Verletzte in Magdeburg
- Buschmann fordert nach Magdeburg Reform der Sicherheitsbehörden
- Auswertung: Erst 101 von 579 digitale Behörden-Dienstleistungen komplett umgesetzt
- St. Moritz: Vonn mit gelungenem Comeback
- Magdeburg: Polizei informiert am Nachmittag über Stand der Ermittlungen
- Scholz besucht mit Haseloff am Vormittag Anschlagsort in Magdeburg
- DFL empfiehlt Trauerflor und unterstützt Schweigeminuten
- Bittere Niederlage für Seider - Peterka trifft für Buffalo
- Hartenstein und OKC melden sich nach Cup-Pleite stark zurück
- Shutdown in den USA abgewendet: Senat billigt Übergangshaushalt
- Wieder kein Umbruch in Leverkusen? Rolfes "zuversichtlich"
- Weihnachtsmarktanschlag: Saudi-Arabien bekundet "Solidarität" mit Deutschland
- RB Leipzig: Henrichs offenbar schwer verletzt
Bundesgerichtshof lässt sämtliche Anklagepunkte gegen syrischen Arzt zu
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main muss wegen aller Vorwürfe der Anklage gegen einen syrischen Arzt verhandeln. Auch die zehn Fälle von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in denen das OLG die Anklage ablehnte, müssten verhandelt werden, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Er gab damit einer Beschwerde des Generalbundesanwalts statt, der Alaa M. Folter und den Mord an einem Gefangenen in Syrien vorwirft.
Der Prozess in Frankfurt beginnt am Mittwoch. Der 36-jährige M. soll in den Jahren 2011 und 2012 in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs gefangene Oppositionelle gefoltert haben. In einem Fall soll er zudem einen Gefangenen mit einer Injektion "vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", wie das OLG erklärte.
Zunächst wollte es nur wegen acht möglicher Taten verhandeln. Die übrigen Tatvorwürfe seien nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst. Dieser Argumentation folgte der BGH jedoch nicht. Die Anklage genüge den Anforderungen für Serientaten, wenn eine konkrete Bezeichnung oder nähere Beschreibung der Einzeltaten wegen deren Gleichförmigkeit nicht möglich sei, erklärte er. Auch die weiteren Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens lägen vor.
V.Dantas--PC