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Land Niedersachsen muss nach Unfall mit hochklappender Motorhaube zahlen
Nach einem durch Nachlässigkeit eines TÜV-Prüfers ausgelösten Unfall mit einer während der Fahrt hochklappenden Motorhaube hat das Oberlandesgericht Oldenburg das Land Niedersachsen zu Schadenersatz verurteilt. Die Richter kamen in einem Zivilprozess nach Gerichtsangaben vom Mittwoch zu dem Schluss, dass der TÜV-Prüfer nach einer Untersuchung nicht sichergestellt habe, dass der Schließmechanismus der Motorhaube auch korrekt einrastete. (Az. 6 U 31/22)
Bei dem Unfall auf der Oldenburger Stadtautobahn war laut Gericht niemand verletzt worden, an dem Auto entstand aber Totalschaden. An Bord befanden sich zwei Frauen. Die Fahrerin, der durch die plötzlich aufklappende Motorhaube die Sicht versperrt war, konnte auf dem Seitenstreifen halten. Der Ehemann der Fahrerin war demnach kurz zuvor mit dem Auto für eine Untersuchung beim TÜV gewesen.
In erster Instanz lehnte das Landgericht Oldenburg eine Klage des Manns auf Schadenersatz noch ab, weil es ein Verschulden des TÜV-Prüfers nicht als erwiesen ansah. In einem von dem Kläger angestrengten Berufungsverfahren kam das Oberlandesgericht zu einem anderen Schluss. Eine alternative Ursache des Schadens sei ausgeschlossen.
F.Moura--PC