- Trump nominiert treue Verbündete - Kandidaten für Finanzen und Handel stehen aus
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an
- Österreich trotz interner Unruhen auf Aufstiegskurs
- Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an
- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
- Explosionen vor Brasiliens Oberstem Gericht: Polizei sieht mögliches Terror-Motiv
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
- SPD-Generalsekretär schlägt Parteitag am 11. Januar vor
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung
- Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin
- Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat
- Verdächtiger in Fall von europaweitem Netzwerk von Telefonbetrügern ausgeliefert
- Bundesregierung geht von zehn getöteten Deutschen in Ukraine-Krieg aus
- Zwei Aktivisten wegen Farbattacke auf Stonehenge-Monument beschuldigt
- US-Modekonzern Tapestry verzichtet auf Übernahme von Versace-Eigentümer Capri
- Unbekannte wildern an Teichen in Sachsen mehrere Schwäne
- Nach "Guardian" zieht sich auch spanische "Vanguardia" von Elon Musks X zurück
- EU finanziert erstmals Ukraine-Militärhilfen über gemeinsamen Haushalt
- Verlage scheitern mit Klage gegen Newszone-App von Südwestrundfunk
- Afghanistan-Abzug: Kramp-Karrenbauer lobt Bundeswehr - sieht aber auch Fehler
- EU-Kommission verhängt Wettbewerbsstrafe von 798 Millionen Euro gegen Meta
- König Charles III. besucht an 76. Geburtstag Verteilstelle für Lebensmittel
- Nach Hirscher: Auch Ski-Superstar Vonn wagt Comeback
- FDP-Vize Kubicki entschuldigt sich für Ampel-Bilanz
- Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe
- Hafturteil nach Brandanschlag auf Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig
- Van Aken fordert Ausschluss von Energielobbyisten von UN-Klimagipfel
- Hamburger FDP fordert Zusammenlegung von Bürgerschafts- und Bundestagswahl
- Angeblicher Anschlagsplan gegen Soldaten in Bayern nur erfunden - Syrer frei
- Abgeordnete stellen Gesetz zu Entkriminalisierung von Abtreibung vor
- Klimakonferenz: Verstimmungen werfen schlechtes Licht auf Aserbaidschans Vorsitz
- Trump nominiert Hardliner Gaetz für Posten des Justizministers
- OECD-Bericht: Dauerhafte Einwanderung erreicht neuen Höchstwert
- FC Bayern: Palhinha verletzt sich an den Adduktoren
- Russische Behörden schließen preisgekröntes Gulag-Museum in Moskau
- Mann in niedersächsischem Weener erstochen: Elfeinhalb Jahre Haft für 52-Jährigen
- Modekonzern Burberry meldet Halbjahresverlust - Neuer Chef setzt auf neue Strategie
- Studie: Klimaauswirkungen von Trumps zweiter Amtszeit potenziell beherrschbar
- Fußballspiel Frankreich-Israel in Paris: Jüdischer Dachverband besorgt
- Globale Erwärmung bedroht wichtige Planktonarten: Mainzer Forscher schlagen Alarm
- Bis 2031: Formel 1 weiter in Monaco
- Auf Eis gelegte Intel-Chipfabrik in Magdeburg: Land und Unternehmen bleiben im Dialog
- Europaparlament stimmt für Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
- Italien: Ryanair muss Passagieren Gebühr für Checkin am Flughafen zurückzahlen
- Staatsanwalt fordert Haft und Entzug des passiven Wahlrechts für Marine Le Pen
AfD-Klage gegen Merkel wegen Äußerung zu Thüringen-Wahl erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage der AfD gegen die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stattgegeben. Merkel habe mit ihrer auf einer Auslandsreise getätigten Kritik an der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, erklärte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Kanzlerin hatte scharfe Kritik an der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD geäußert. (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)
Die Wahl Kemmerichs hatte großes Aufsehen erregt, weil es das erste Mal war, dass die AfD einem Ministerpräsidenten an die Macht verhalf. Sie ließ im dritten Wahlgang ihren eigenen Kandidaten fallen und votierte für den FDP-Mann. Kemmerich trat nach nur drei Tagen wieder zurück.
Merkel hatte damals zu Beginn einer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa gesagt, sie wolle "aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen". Die Wahl Kemmerichs nannte sie einen einzigartigen Vorgang, "der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen".
Da dies "in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deswegen das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss", sagte sie weiter. Zumindest die CDU dürfe sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen. "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."
Diese Äußerung habe sie in amtlicher Funktion getätigt, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König bei der Urteilsverlesung. Weder der Hinweis zur "Vorbemerkung" noch der Inhalt lasse klar erkennen, dass Merkel sich nicht in ihrer Funktion als Bundeskanzlerin, sondern ausschließlich als Parteipolitikerin habe äußern wollen. Da ihr Statement "in einseitig parteiergreifender Weise" negative Qualifizierungen der AfD beinhalte, handle es sich um einen Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit der Parteien.
F.Carias--PC