- Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Haftbefehl gegen Tatverdächtigen
- Umfrage: Zwei Drittel der Franzosen unzufrieden mit neuem Premierminister Bayrou
- Pistorius in jährlichem Ranking erneut beliebtester Politiker
- Ukrainer Usyk bezwingt Fury erneut
- Deutsche Bahn stellt kommendes Jahr rund 5700 Auszubildende ein
- Flick und Barcelona verlieren Tabellenführung
- Schick und Wirtz glänzen: Bayer bleibt an Bayern dran
- BSW wählt Landesvorsitzenden Brack zum Spitzenkandidaten für Wahl in Hamburg
- Streit mit Polen: Orban stellt ungarisches Asyl für weitere Ex-Minister in Aussicht
- Nach Anschlag auf Weihnachtsmarkt: Gedenkstunde im Magdeburger Dom
- Ukrainischer Präsident Selenskyj trifft CIA-Chef Burns in Kiew
- Papst muss Angelusgebet wegen Erkältung online leiten
- Paschkes Siegesserie reißt in Engelberg - Wellinger Vierter
- Eggestein trifft: Pauli überrascht beim VfB
- Unglücklicher Santos: Kurioser Mainzer Sieg in Frankfurt
- Nach Anschlag: Stadt Magdeburg verteidigt Sicherheitskonzept
- Ukrainischer Drohnenangriff weit im russischen Landesinnern
- Albanien schaltet Tiktok für mindestens ein Jahr ab
- Beschädigte Ostsee-Kabel: Verdächtiges chinesisches Schiff setzt Fahrt fort
- Mögliches Motiv für Magdeburger Anschlag Umgang mit saudiarabischen Flüchtlingen
- Grand-Prix-Sieger Hase/Volodin holen Paarlauf-Titel
- Henrichs erleidet Riss der Achillessehne
- 16 Verletzte in Tel Aviv nach Huthi-Raketenangriff aus dem Jemen
- Preuß siegt im Gelben Trikot - Voigt Dritte
- AfD: Verdächtiger von Magdeburg war kein Parteimitglied
- HSV klettert auf Platz zwei
- Bundesopferbeauftragter übernimmt Betreuung der Betroffenen von Magdeburg
- EPR-Atomreaktor im französischen Flamanville ans Netz angeschlossen
- Skicross: Maier gewinnt erneut
- Kombinierer Geiger fliegt zum nächsten Sieg
- Nach Magdeburg: Viele Städte verstärken Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten
- Schaustellerbund: Absage von Weihnachtsmärkten wären falsches Signal
- Wagenknecht glaubt nicht an russischen Angriff auf weitere Länder in Europa
- "Nicht das Wichtigste": Der Sport trauert und nimmt sich zurück
- Skispringen: Schmid in Engelberg Zweite hinter Prevc
- Riethmüller nach Aufholjagd bei Bö-Sieg Siebter
- Scholz mahnt umfassende Aufklärung des Anschlags von Magdeburg an
- Haseloff: Fünf Tote und mehr als 200 Verletzte in Magdeburg
- Buschmann fordert nach Magdeburg Reform der Sicherheitsbehörden
- Auswertung: Erst 101 von 579 digitale Behörden-Dienstleistungen komplett umgesetzt
- St. Moritz: Vonn mit gelungenem Comeback
- Magdeburg: Polizei informiert am Nachmittag über Stand der Ermittlungen
- Scholz besucht mit Haseloff am Vormittag Anschlagsort in Magdeburg
- DFL empfiehlt Trauerflor und unterstützt Schweigeminuten
- Bittere Niederlage für Seider - Peterka trifft für Buffalo
- Hartenstein und OKC melden sich nach Cup-Pleite stark zurück
- Shutdown in den USA abgewendet: Senat billigt Übergangshaushalt
- Wieder kein Umbruch in Leverkusen? Rolfes "zuversichtlich"
- Weihnachtsmarktanschlag: Saudi-Arabien bekundet "Solidarität" mit Deutschland
- RB Leipzig: Henrichs offenbar schwer verletzt
Volksbegehren für Mietenstopp in Bayern scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Initiatoren des Volksbegehrens "6 Jahre Mietenstopp" in Bayern sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen den Stopp des Begehrens gescheitert. Karlsruhe hält Verstöße gegen Grundrechte im vorhergegangenen Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu dem Volksbegehren für "nicht ersichtlich", wie der Zweite Senat am Mittwoch mitteilte. Es nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.(Az. 2 BvR 1844/20)
Ziel des Volksbegehrens war, in Bayern für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte nur noch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Hinter dem Vorhaben standen Mieterverein und Mieterbund, SPD und Linke sowie Gewerkschaften. Der Verfassungsgerichtshof in München stoppte das Volksbegehren im Juli 2020 mit der Begründung, dass Bayern keine eigene Gesetzgebungskompetenz habe.
Die Initiatoren hatten zwar ausreichend Unterschriften für die Einberufung eines Volksbegehrens gesammelt, das bayerische Innenministerium lehnte dieses aber wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Freistaats ab. Diese Position bestätigte der Verfassungsgerichtshof.
Nun hatten die Initiatoren auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg. Dieses hatte im April vergangenen Jahres selbst den Berliner Mietendeckel gestoppt und das damit begründet, dass die Gesetzgebungsbefugnis hier nicht beim Land liege.
A.Magalhes--PC