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Gericht: Georgien als sicherer Herkunftsstaat rechtlich nicht zu beanstanden
Die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtlich nicht zu beanstanden. Gegen die Einstufung bestünden keine verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Bedenken, entschied das Gericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt laut Mitteilung am Dienstag. Damit lehnte es den Antrag eines georgischen Staatsbürgers in einem asylrechtlichen Eilverfahren ab.
Deutschland hatte Georgien Ende 2023 als sicheren Herkunftsstaat eingestuft. Damit wird individuell widerlegbar vermutet, dass im Herkunftsstaat Freiheit von Verfolgung und unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung besteht.
Im Fall des Georgiers wurde der Asylantrag abgelehnt. Der Mann berief sich laut Gerichtsangaben auf seine Homosexualität. Das Verwaltungsgericht sah darin aber keinen Asylgrund. Nach Überzeugung des Gerichts ist von einer Strafverfolgung wegen Homosexualität in Georgien nicht auszugehen.
Trotz eines umstrittenen Gesetzes zum "Schutz von Familienwerten und Minderjährigen" vom vergangenen Jahr verfüge Georgien "noch über eine gute und umfassende Gesetzgebung zum Schutz Homosexueller", hieß es weiter.
Auch sei in Georgien verfassungsrechtlich garantiert, dass Menschenrechtsinstitutionen Diskriminierungen aufgreifen und Missstände öffentlich ansprechen können. Der Beschluss soll als Orientierung für ähnliche Verfahren dienen. Er ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
O.Gaspar--PC