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Ausschussvorsitze in Kreistagen: Verwaltungsgericht Schleswig entscheidet gegen AfD
In Schleswig-Holstein sind die AfD-Fraktionen von zwei Kreistagen mit Klagen dagegen gescheitert, dass die von ihnen vorgeschlagenen Ausschussvorsitzenden nicht gewählt wurden. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied am Donnerstag, dass keine Rechtsverletzung vorliege. Es ging um die Kreistage Stormarn und Pinneberg.
Die Kreisordnung sehe vor, das der Kreistag die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse wähle, erklärten die Richterinnen und Richter. Die Fraktionen hätten das Vorschlagsrecht. Daraus folge aber nicht, dass diese Vorschläge gewählt werden müssten. Die Kreisordnung sehe ein Recht auf Wahl vor, aber kein Recht darauf, gewählt zu werden.
F.Moura--PC