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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Altersgrenze von 70 Jahren für Notare
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die feste Altersgrenze für Notare. Sie müssen mit 70 Jahren in den Ruhestand gehen. Ein inzwischen 71 Jahre alter Notar aus Nordrhein-Westfalen sieht dadurch seine grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 1796/23)
Er argumentiert unter anderem damit, dass es nicht mehr genügend Bewerber für die Stellen als Anwaltsnotare gebe. Das sind Notare, die auch als Rechtsanwälte arbeiten. Bei der Verhandlung in Karlsruhe soll nun unter anderem über die demografische Entwicklung gesprochen werden, außerdem über Zugangsmöglichkeiten Jüngerer zu dem Beruf. Ein Urteil wird für Dienstag noch nicht erwartet. Es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
M.A.Vaz--PC