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Psychiatrie nach folgenreichen Schläge gegen Mitpatienten in Nordrhein-Westfalen
Das Landgericht Dortmund hat gegen einen 44-Jährigen wegen folgenreicher Schläge gegen einen 87-Jährigen, der später starb, die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die zuständige Kammer wertete die Tat als vorsätzliche Körperverletzung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 44-Jährige im Juli in einer psychiatrischen Klinik in Dortmund den 87 Jahre alten Mitpatienten derartig geschlagen oder gestoßen hatte, dass er zu Boden fiel und mit dem Kopf aufschlug.
Rund anderthalb Wochen später starb der Mann an einer Lungenentzündung. Der Anklage zufolge soll die Lungenentzündung eine Folge der Verletzungen gewesen sein. Dies sah das Gericht anders.
Zum Tatzeitpunkt litt der Angeklagte unter einer paranoiden Schizophrenie. Daher galt er als schuldunfähig.
R.Veloso--PC