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Erschossener Schneider aus Moers: Weiteres Mordurteil aus Kleve rechtskräftig
Im Fall der Ermordung eines 56-jährigen Schneiders im nordrhein-westfälischen Moers ist auch das Mordurteil gegen dessen Ehefrau rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf im Dezember die Revision der Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Kleve am Dienstag mitteilte. Bereits im November war das Mordurteil gegen einen Freund des Opfers rechtskräftig geworden. Beide hatten den Mord demnach gemeinsam beschlossen.
Das Landgericht Kleve verurteilte die Frau im März vergangenen Jahres als Mittäterin wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Nach den Feststellungen hatten die beiden beschlossen, den 56-Jährigen zu töten, um an dessen Bargeld und Gold zu gelangen, das er in seiner Wohnung versteckt hatte.
Der Freund des Opfers zwang den 56-Jährigen am 12. September 2022 unter Vorhalten einer Schusswaffe, das Versteck zu verraten. Nach Offenlegung des Verstecks wollte der 56-Jährige fliehen. Daraufhin erschoss der Mann das Opfer von hinten.
Um Spuren zu verwischen, zerstückelte der Täter mit weiteren Komplizen die Leiche. Er verpackte die Leichenteile in Plastiktüten und vergrub sie in einem Wald. Später setzte er die Wohnung des Opfers in Brand, um die Tat zu verschleiern. Die Polizei fand die Leiche rund zwei Monate nach der Tat in dem Wald.
O.Gaspar--PC