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Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem
Weil er seinen Vater bei einem Jagdausflug erschossen haben soll, steht seit Freitag ein zur Tatzeit 18 Jahre alter Heranwachsender vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Staatsanwaltschaft will in dem Verfahren die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie erreichen. Sie geht davon aus, dass er aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist.
Vater und Sohn unternahmen am 1. Mai bei Burgbernheim einen Jagdausflug. Dabei soll der 18-Jährige seinen Vater in einem Waldstück erschossen haben und somit einen Totschlag begangen haben. Das Gericht setzte zunächst nur zwei Verhandlungstage bis zum 3. Dezember an.
C.Cassis--PC