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Schleuse in Baden-Württemberg gerammt: Bewährungsstrafe für Steuerfrau
Rund ein Jahr nachdem ein Schiff eine Rheinschleuse in Baden-Württemberg rammte, ist eine Steuerfrau vom Amtsgericht Kehl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das niederländische Binnenschiff war im November auf dem Weg von der Schweiz nach Karlsruhe gegen das geschlossene Tor einer der beiden Kammern der Schleuse in Iffezheim gefahren. Das Tor wurde durch den Aufprall komplett zerstört.
An der Schleusenanlage entstand nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Sachschaden von mehr als zwei Millionen Euro. Die Steuerfrau war laut Anklage alkoholisiert, ihre Blutalkoholkonzentration betrug mindestens 1,13 Promille. Darum sei sie nicht in der Lage gewesen, das Schiff sicher zu steuern.
Die Staatsanwaltschaft beantragte den Angaben des Gerichtssprechers zufolge eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Prozess lief vor dem Amtsgericht Kehl, weil es als Schifffahrtsgericht für den betroffenen Abschnitt des Rheins zuständig ist. Das Urteil fiel am Montag.
H.Portela--PC