- Schweizer Bundesgericht bestätigt Yoko Ono als Eigentümerin von John Lennons Luxusuhr
- Lehren aus Afghanistan: Scholz mahnt realistische Ziele bei Auslandseinsätzen an
- LeBron James: "Spiele nicht, bis die Räder abfallen"
- DFB-Team: Baumann gegen Bosnien im Tor
- CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen in Sachsen
- Trump nominiert treue Verbündete - Kandidaten für Finanzen und Handel stehen aus
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an
- Österreich trotz interner Unruhen auf Aufstiegskurs
- Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an
- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
- Explosionen vor Brasiliens Oberstem Gericht: Polizei sieht mögliches Terror-Motiv
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
- SPD-Generalsekretär schlägt Parteitag am 11. Januar vor
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung
- Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin
- Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat
- Verdächtiger in Fall von europaweitem Netzwerk von Telefonbetrügern ausgeliefert
- Bundesregierung geht von zehn getöteten Deutschen in Ukraine-Krieg aus
- Zwei Aktivisten wegen Farbattacke auf Stonehenge-Monument beschuldigt
- US-Modekonzern Tapestry verzichtet auf Übernahme von Versace-Eigentümer Capri
- Unbekannte wildern an Teichen in Sachsen mehrere Schwäne
- Nach "Guardian" zieht sich auch spanische "Vanguardia" von Elon Musks X zurück
- EU finanziert erstmals Ukraine-Militärhilfen über gemeinsamen Haushalt
- Verlage scheitern mit Klage gegen Newszone-App von Südwestrundfunk
- Afghanistan-Abzug: Kramp-Karrenbauer lobt Bundeswehr - sieht aber auch Fehler
- EU-Kommission verhängt Wettbewerbsstrafe von 798 Millionen Euro gegen Meta
- König Charles III. besucht an 76. Geburtstag Verteilstelle für Lebensmittel
- Nach Hirscher: Auch Ski-Superstar Vonn wagt Comeback
- FDP-Vize Kubicki entschuldigt sich für Ampel-Bilanz
- Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe
- Hafturteil nach Brandanschlag auf Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig
- Van Aken fordert Ausschluss von Energielobbyisten von UN-Klimagipfel
- Hamburger FDP fordert Zusammenlegung von Bürgerschafts- und Bundestagswahl
- Angeblicher Anschlagsplan gegen Soldaten in Bayern nur erfunden - Syrer frei
- Abgeordnete stellen Gesetz zu Entkriminalisierung von Abtreibung vor
- Klimakonferenz: Verstimmungen werfen schlechtes Licht auf Aserbaidschans Vorsitz
- Trump nominiert Hardliner Gaetz für Posten des Justizministers
- OECD-Bericht: Dauerhafte Einwanderung erreicht neuen Höchstwert
- FC Bayern: Palhinha verletzt sich an den Adduktoren
- Russische Behörden schließen preisgekröntes Gulag-Museum in Moskau
- Mann in niedersächsischem Weener erstochen: Elfeinhalb Jahre Haft für 52-Jährigen
- Modekonzern Burberry meldet Halbjahresverlust - Neuer Chef setzt auf neue Strategie
- Studie: Klimaauswirkungen von Trumps zweiter Amtszeit potenziell beherrschbar
- Fußballspiel Frankreich-Israel in Paris: Jüdischer Dachverband besorgt
- Globale Erwärmung bedroht wichtige Planktonarten: Mainzer Forscher schlagen Alarm
Mann in niedersächsischem Weener erstochen: Elfeinhalb Jahre Haft für 52-Jährigen
In einem Prozess um einen tödlichen Messerangriff auf einen 37-Jährigen in seiner Wohnung im niedersächsischen Weener hat das Landgericht Aurich den Angeklagten am Donnerstag zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Schwurgerichtskammer sah es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass der 52-Jährige das Opfer im Januar während eines Streits durch einen Stich ins Herz getötet hatte. Der Beschuldigte wurde deshalb wegen Totschlags verurteilt.
Das Urteil lag unter der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die auf zwölf Jahre und acht Monate Haft plädiert hatte. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Der Angeklagte hatte die Tat nach Angaben der Gerichtssprecherin bestritten. Er sagte demnach aus, ein anderer habe den 52-Jährigen getötet. Dies sah das Gericht nach der Beweisaufnahme aber als widerlegt an. Der Strafprozess gegen den Mann hatte im September begonnen.
J.Pereira--PC