- UN-Sicherheitsrat warnt einstimmig vor israelischem Verbot des UNRWA
- Neuer Hisbollah-Chef unter "Bedingungen" bereit zu Waffenruhe mit Israel
- Georgien: EU knüpft Beitritt an Bruch mit Russland
- Airline-Beschäftigte fordern "Kurswechsel in der Luftverkehrspolitik"
- Mindestens 72 Opfer bei Flutkatastrophe in Spanien - drei Tage Staatstrauer
- Tausende beteiligen sich an Warnstreiks der Metall- und Elektroindustrie
- Ermittlungen gegen Polizisten nach tödlichem Taser-Einsatz in Landstuhl eingestellt
- Rechtes statt linkes Bein von Hund operiert: Gericht sieht keinen Behandlungsfehler
- US-Präsidentschaftskandidatin Harris distanziert sich von Bidens "Müll"-Äußerung
- Erster Labour-Haushalt: Steuererhöhungen bei verbesserter Wirtschaftsprognose
- Staatspreis von Nordrhein-Westfalen an die Toten Hosen verliehen
- Urteil: Keine Entschädigung für Firma bei Corona-Quarantäne von Arbeitnehmer
- Tödlicher Streit vor Hamburger U-Bahnhof: Verdächtige in Großbritannien gefasst
- Thyssenkrupp-Chef: Seit Dienstantritt 40 Prozent der Topmanager ausgetauscht
- OLG Dresden lässt Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin nur teilweise zu
- Lindner besetzt Spitze der Zollbehörde neu
- Steinmeier trifft in Athen Präsidentin Sakellaropoulou und Regierungschef Mitsotakis
- Preise steigen wieder stärker: Inflation im Oktober bei voraussichtlich 2,0 Prozent
- Trump und Harris verstärken Kampagnen in wahlentscheidenden US-Bundesstaaten
- Acht Breakbälle vergeben: Struff in Paris ausgeschieden
- Neuer Hisbollah-Chef Kassem will "Kriegsplan" von Vorgänger Nasrallah beibehalten
- Toter in Naherholungsgebiet in bayerischem Erding: Identität geklärt
- Bericht: EU muss deutlich mehr in Sicherheit investieren
- Sondierungskompromiss in Thüringen sorgt innerhalb des BSW für Zwist
- Nächster Ausfall: Auch Semper fehlt DHB-Team
- Inflation zieht im Oktober deutlich auf voraussichtlich 2,0 Prozent an
- Gewerkschaften zufrieden mit Scholz' Wirtschaftsgipfel - Opposition beklagt "Chaos"
- Bericht: COP-Gastgeber wollen Produktion fossiler Energieträger steigern
- Bundesverfassungsgericht sieht keinen Anspruch auf höheres Bafög für Studierende
- Prozess um mutmaßliche IS-Anschlagsplanung in Düsseldorf begonnen
- Volvo übernimmt Northvolt-Anteil an gemeinsamem Batterie-Joint-Venture
- Medienbericht: Staatsanwalt aus Niedersachsen wegen Tipps an Drogenbande festgenommen
- Anklage wegen Tierquälerei und Betrug: Berliner sollen illegal Welpen verkauft haben
- Sexualstraftaten vor Tod von Mädchen in bayerischem Kinderheim: Urteil rechtskräftig
- China legt WTO-Beschwerde gegen EU-Zölle auf E-Autos ein
- Grüne-Jugend-Chefin kritisiert designierte Bundesparteichefin Brantner
- Ein Fisch namens Gabriel: In Hamburg ausgesetztes Flossentier landet bei Bundespolizei
- IFAB testet Acht-Sekunden-Regel für Torhüter
- Hohe Erkrankungszahlen: Fachärzte raten Älteren zu RSV-Impfung
- Ermittlungen der Polizei beendet: Toter in Müllwagen in Bremen starb durch Müllpresse
- Bericht: Weltweit Höchststand bei Gesundheitsrisiken durch Klimawandel
- Jugendliche surfen länger im Internet: Teenager fast 72 Stunden pro Woche online
- Müllers Zukunft weiter offen: Vielleicht MLS?
- Rund 69.000 Ausbildungsstellen in Deutschland unbesetzt
- Bundesverfassungsgericht: Bafög muss nicht alle Hindernisse für Studium beseitigen
- Zwei weitere Festnahmen im Zusammenhang mit Bandenkrieg bei Stuttgart
- Gewerkschaften ziehen positives Fazit von Wirtschaftstreffen mit Scholz
- Esken wirft Lindner Ausbremsen von Konjunkturmaßnahmen vor
- Dreiköpfige Crew von neuer Mission auf chinesischer Raumstation Tiangong eingetroffen
- Deutsche Wirtschaft im dritten Quartal um 0,2 Prozent gewachsen
OLG Dresden lässt Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin nur teilweise zu
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat die Anklage gegen die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. nur in Teilen zugelassen. Eine Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung lehnte das OLG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab. Nach Auffassung des Senats gibt es trotz ihres seit 2006 bestehenden engen Verhältnisses zur rechtskräftig verurteilten NSU-Mittäterin Beate Zschäpe keine hinreichenden Indizien dafür, dass Susan E. auch Kenntnis von den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hatte.
Die Anklage gegen E. wegen Beihilfe zu besonders schwerer räuberischer Erpressung ließ das OLG zur Hauptverhandlung zu. Die Zuständigkeit dafür liegt demnach beim Landgericht Zwickau.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar gegen Susann E. Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen erhoben. Nach Ansicht der Ankläger wusste E. spätestens seit 2007, dass das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund lebte.
Die Beschuldigte soll Zschäpe demnach auch ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt haben. Außerdem soll sie Zschäpe und Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils in Eisenach gefahren haben, das der NSU Anfang November 2011 bei seinem letzten Raubüberfall verwendete.
Nach Auffassung des OLG wird sich in einer Hauptverhandlung nicht nachweisen lassen, dass Susann E. von den rassistisch motivierten Morden des NSU gewusst habe. Ihr sei aber bekannt gewesen, dass sich die NSU-Mitglieder ihren Lebensunterhalt durch Raubüberfälle finanzierten. Sie habe billigend in Kauf genommen, dass durch ihre Unterstützung Banküberfälle begangen wurden, erklärte das OLG.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.
Das NSU-Trio verübte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und ein gutes Dutzend Überfälle. Bei dem letzten Überfall, zu dem E. den Fahrdienst geleistet haben soll, wurden die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von der Polizei verfolgt. Sie sollen sich mutmaßlich durch Suizid einer drohenden Festnahme entzogen haben.
Susann E. ist die Frau von André E., der im Münchner NSU-Prozess im Jahr 2018 rechtskräftig als Unterstützer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Zschäpe wurde in dem Mammutprozess als Mittäterin der NSU-Mordserie zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, außerdem stellte das OLG die besondere Schwere der Schuld fest. Mit Zschäpe wurden vier NSU-Helfer zu Strafen zwischen zweieinhalb Jahre und zehn Jahren verurteilt, alle Urteile sind rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft ermittelte neben den fünf Angeklagten aus dem ersten Prozess parallel weiter gegen neun mutmaßliche NSU-Helfer, zu denen auch Susann E. gehörte. Von diesen neun Verfahren wurden allerdings die meisten inzwischen eingestellt.
J.V.Jacinto--PC