Portugal Colonial - Tödliche Tritte gegen Kopf auf Straße in Berlin: Mordanklage gegen Kampfsportler

Börse
DAX -0.12% 19440.02
SDAX 0.16% 13856.08
MDAX 0.23% 27323.13
TecDAX -0.3% 3410.28
Euro STOXX 50 0.04% 4945.01
Goldpreis -0.08% 2752.5 $
EUR/USD 0.16% 1.082 $
Tödliche Tritte gegen Kopf auf Straße in Berlin: Mordanklage gegen Kampfsportler
Tödliche Tritte gegen Kopf auf Straße in Berlin: Mordanklage gegen Kampfsportler / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Tödliche Tritte gegen Kopf auf Straße in Berlin: Mordanklage gegen Kampfsportler

Nach tödlichen Tritten gegen den Kopf eines 48-Jährigen auf offener Straße hat die Staatsanwaltschaft in Berlin Anklage gegen einen 41-jährigen Kampfsportler erhoben. Dem Beschuldigten wird heimtückischer Mord vorgeworfen, wie die Behörde am Montag mitteilte. Er soll sein 48-jähriges Opfer im Juli mit mehrfachen Tritten attackiert haben, als dieser auf einer Bank vor einem Geschäftsgebäude saß. Der Mann starb noch vor Ort an seinen Verletzungen.

Textgröße:

Die Gewalttat trug sich laut Anklage am 7. Juli im Stadtteil Moabit zu. Der kampfsporterfahrene 41-Jährige soll dem auf der Bank sitzenden Mann gezielt von hinten gegen den Kopf getreten haben. In der Folge sei der 48-Jährige von der Bank gefallen. Der Beschuldigte soll seinem Opfer dann mindestens 13 Mal gegen Kopf und Körper getreten haben. Danach floh er vom Tatort.

Der 48-Jährige wurde später von einem Sicherheitsmitarbeiter einer Firma entdeckt. Ein alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod des Manns feststellen. Täter und Opfer sollen sich aus der Stadtmission gekannt. Der Hintergrund der Tat blieb bislang unklar.

Der 41-Jährige bestreitet laut Staatsanwaltschaft eine Tötungsabsicht. Als er vom Tatort gegangen sei, habe er gedacht, dass der Mann noch lebe. Die Tat soll von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden sein.

Der Verdächtige wurde später mithilfe von Videoaufnahmen am Berliner Hauptbahnhof wiedererkannt und festgenommen. Er sitzt seit dem 12. Juli in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Berlin I.

F.Ferraz--PC