- Kilopreis für Weihnachtsgänse dieses Jahr bei 18 bis 22 Euro
- Mützenich: Lindner torpediert die Arbeit des Kanzler
- Kompany und Freund nehmen Neuer in Schutz
- Scholz will Mindestlohn-Zuwächse an allgemeine Lohnentwicklung knüpfen
- Richtungsentscheidung zwischen EU und Russland: Parlamentswahl in Georgien begonnen
- MLB: Freeman schreibt zum Auftakt Baseball-Geschichte
- NHL: Draisaitl trifft bei Oilers-Heimsieg
- Israel greift bei Gegenschlag Raketenproduktion im Iran an
- NBA: Wagner-Brüder glänzen gegen Schröder
- "Schwieriges Spiel": Wieder kein Doppelerfolg für Gladbach
- Rupprecht kann deutsche Box-Geschichte schreiben
- Shiffrin: Kilde "inspiriert mich"
- Wück voller Dankbarkeit: "Da fehlen mir die Worte"
- Beyoncé unterstützt Harris bei Wahlkampfveranstaltung in Texas
- Studie: Rekordhoch bei Krankenständen auch wegen elektronischer Erfassung
- Scholz besucht deutsche Marine-Schiffe in Indien
- Richtungsentscheidung zwischen EU und Moskau bei Parlamentswahl in Georgien
- Israel hat Gegenangriff auf Iran begonnen
- Training in Mexiko: Sainz vorn, Verstappen mit Problemen
- Grateful-Dead-Mitbegründer Phil Lesh im Alter von 84 Jahren gestorben
- Libanon meldet neue israelische Angriffe im Süden Beiruts
- Ein Toter bei Drohnenangriff auf Wohnblock in Kiew
- G20-Staaten bekennen sich zur Abkehr von fossilen Brennstoffen
- Remis in Mainz: Gladbacher Negativserie hält an
- Wück im Glück: Debüt-Sieg in Wembley
- Zeitung: Boeing-Konzern erwägt Verkauf seiner Raumfahrtsparte
- Zahl der Fälle von Lebensmittelvergiftungen nach McDonald's-Besuch steigt auf 75
- 3:8 in Nürnberg: Regensburg trifft - und geht trotzdem unter
- Köln: Nächste Niederlage mit neuem Ansatz
- Biden entschuldigt sich für Misshandlung indigener Kinder in US-Internaten
- Wück-Premiere mit Debütantin Hoffmann
- Bergbaukonzerne BHP und Vale einigen sich mit Brasilien auf Entschädigungszahlung
- "Washington Post" verzichtet auf Empfehlung bei US-Präsidentschaftswahl
- Niederlage gegen Musetti: Zverev scheitert im Viertelfinale
- Verstappen will Vertrag bei Red Bull "definitiv" erfüllen
- Bas rät zu Abstimmung über AfD-Verbotsverfahren erst Ende des Jahres
- Niederländische Regierung stellt Pläne für verschärfte Asylregeln vor
- Gewaltsame Proteste in Mosambik nach umstrittenem Wahlsieg der Regierungspartei
- US-Präsident will für Misshandlung indigener Kinder um Entschuldigung bitten
- Nach Abstimmung in sächsischem Landtag: SPD unterbricht Sondierungen mit BSW
- 87-Jähriger an Bahnübergang in Niedersachsen von Güterzug getötet
- "Zurück im Spiel": Hirscher gibt Comeback in Sölden
- Jugendlicher soll 56-Jährigen in Sachsen-Anhalt getötet haben
- Bericht: US-Unternehmer Musk seit Ende 2022 in regelmäßigem Kontakt mit Putin
- Scholz fordert Ampel-Partner zu gemeinsamem Vorgehen in Wirtschaftspolitik auf
- Gericht sieht CBD-Mundpflegesprays als Lebensmittel - Verbot in Düsseldorf
- Biber im Berliner Tiergarten werden umgeleitet - am BER dürfen sie geschossen werden
- 72-Jähriger in sächsischem Weißwasser von Zug erfasst und getötet
- Migrationspolitik: Ministerpräsidenten fordern weiterführende Maßnahmen
- Libanons Regierung wirft Israel nach Angriffen auf Journalisten "Kriegsverbrechen" vor
Gericht sieht CBD-Mundpflegesprays als Lebensmittel - Verbot in Düsseldorf
Mundpflegesprays mit dem in Hanfpflanzen vorkommenden Wirkstoff Cannabidiol (CBD) sind nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als Lebensmittel einzuordnen. Es sei erwartbar, dass Verbraucher die Mundsprays herunterschluckten, auch wenn die Anwendungsempfehlung des Herstellers anders laute, teilte das Verwaltungsgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Freitag mit. Das Gericht wies damit die Klage eines Unternehmens ab.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine städtische Allgemeinverfügung vom Juli 2020, wonach der Vertrieb von CBD-haltigen Lebensmitteln in der Stadt verboten ist. Nach Auffassung der Stadt fallen auch zwei CBD-Mundsprays des klagenden Düsseldorfer Unternehmens darunter. Die zwei als kosmetische Mundsprays bezeichneten Produkte enthielten jeweils fünf beziehungsweise zehn Prozent CBD.
Das Hanfprodukte vertreibende Unternehmen klagte mit der Begründung, seine Mundsprays seien Kosmetika und keine Lebensmittel. Insofern fielen sie nicht unter die Allgemeinverfügung. Die Anwendungsempfehlung gebe vor, das Spray nach 30 Sekunden wieder auszuspucken.
Dieser Ansicht folgte das Verwaltungsgericht nicht. Es sei davon auszugehen, dass durchschnittliche Verbraucher das Produkt herunterschlucken würden. Dafür sprechen laut Gericht unter anderem die Aufmachung des Produkts, seine Beschreibung im Onlineshop des Unternehmens wie auch Verbraucherumfragen.
Auch handelt es sich bei den Mundsprays laut Gericht nicht um Arzneimittel. Demnach gibt es keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Produkte bei der niedrigen CBD-Dosierung eine medizinische Wirkung aufweisen. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
P.Cavaco--PC