- Böllerwurf auf Terrasse in Nordrhein-Westfalen: 65-Jähriger schwer verletzt
- EU-Parlament billigt Ukraine-Hilfen aus russischem Vermögen
- Razzia wegen Bestechung in Gesundheitswesen in fünf Bundesländern
- Schuhhändler Deichmann bekommt Zuschlag für Markenrechte von Esprit
- Lokführer bei Arbeitsunfall in Nordrhein-Westfalen von Zug überrollt und getötet
- Unterbringung in Prozess um Messerangriff auf Vierjährige in Supermarkt
- Verband bestätigt: Hirscher gibt Comeback in Sölden
- Selenskyj sieht in US-Wahl Schlüssel für mögliche Friedensgespräche
- Bundesanwaltschaft nimmt Unterstützer von Linksextremisten um Lina E. fest
- Aktivisten besetzen erneut zwei Bagger an Tesla-Werk in Brandenburg
- "Absolute Legende": Werder verabschiedet Burdenski
- Modi mahnt Putins zu baldigem Frieden in der Ukraine
- Wien: Struff verliert gegen Top-10-Spieler
- Medien: Fürth feuert Trainer Zorniger und Manager Azzouzi
- Steuerstrafverfahren gegen Ex-Geheimagent Werner Mauss bleibt ausgesetzt
- Verdienstorden und Zapfenstreich: Ehrung für Ex-Nato-Generalsekretär Stoltenberg
- Betrüger soll tausende Autos in zweistelligem Millionenwert verkauft haben
- IWF senkt Wachstumserwartungen 2024 für Deutschland auf Null
- Pilzvergiftung bei zwei Menschen in Sachsen - Polizei hilft bei Ursachensuche
- Urteil: Widersprüchliche Angaben von Mandant erhöhen Aufwand von Verteidiger
- Erdogan bezeichnet verstorbenen Prediger Gülen und Anhänger als "Verräter"
- Freund über Musiala: "Schauen, wie lange es reichen wird"
- Österreichs Bundespräsident beauftragt ÖVP-Chef mit Regierungsbildung
- Flick: Im Barca-Stil ins "taffe" Bayern-Spiel
- Blinken will bei Nahost-Besuch auf Waffenruhe dringen - Gespräche mit Netanjahu
- Norwegischer Staatsfonds macht im dritten Quartal 71 Milliarden Euro Plus
- Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Gesetzes zu "ausländischen Agenten"
- Anschläge auf Wohnhaus in Niedersachsen: Eigentümer soll Rocker beauftragt haben
- Hotelgast in Würzburg erstochen - 54-Jähriger festgenommen
- Deutsch-polnische Umfrage zeigt anhaltende Vorbehalte
- Weihnachtsbriefmarke widmet sich dieses Jahr Kinderliedermacher Rolf Zuckowski
- Mehr Menschen in Deutschland fühlen sich finanziell besser aufgestellt
- Geringere Haftstrafe in Drogenprozess nach neuem Cannabisgesetz in Magdeburg
- Sicherheitspaket: Stübgen hält baldige Einigung im Vermittlungsausschuss für möglich
- Foodwatch fordert aus Klimaschutzgründen Halbierung der Milchviehhaltung
- Einsatz in Brest fraglich: Boniface fehlt im Abschlusstraining
- Barbetreiber auf offener Straße erschossen: Prozess in Düsseldorf begonnen
- Lebenslange Haft wegen Mordes in Prozess um Tötung von Lebensgefährtin aus Hass
- EU-Parlament billigt 35 Milliarden Euro für Kiew
- RKI: Erster Nachweis von neuer Mpox-Variante in Deutschland
- Xi und Modi zu Putins Brics-Gipfel im russischen Kasan eingetroffen
- Dänisches Königspaar von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther empfangen
- Ausnahme von Fischfang-Verbot: Ostsee-Küstenfischer dürfen weiter Hering fangen
- US-Medien: Von Balkon gestürzter Liam Payne hatte Drogen-Mix genommen
- Scholz: Lieferkettengesetz "kommt weg"
- Bundesnetzagentur genehmigt Wasserstoff-Kernnetz für Deutschland
- Regierungsbildung in Sachsen: Sondierungsgespräche von CDU mit BSW und SPD begonnen
- Frau nahe Behindertenwerkstatt in Gebüsch erdrosselt: Prozessbeginn in Duisburg
- Bundesanwaltschaft klagt Iraker wegen IS-Anschlagsplans in Deutschland an
- Charles und Camilla zum Abschluss von Australien-Besuch von Tausenden gefeiert
Urteil: Widersprüchliche Angaben von Mandant erhöhen Aufwand von Verteidiger
Wer als Beschuldigter in einem Verfahren widersprüchliche Angaben macht, kann damit die Rechnung für den Aufwand seines Verteidigers erhöhen. Ein Beschuldigter erhält in einem aktuellen Fall nur gut die Hälfte des gezahlten Honorars zurück, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Demnach kann der Aufwand kann steigen, je mehr ein Beschuldigter die Aufklärung der Vorwürfe erschwert. (Az.: 2 U 86/23)
Der Kläger hatte einem Dritten am Flughafen Frankfurt knapp 394.000 Euro in einem Koffer zum Weitertransport in die Türkei übergeben. Als der Geldtransport auffiel, beschlagnahmte das Zollfahndungsamt das Bargeld wegen des Verdachts der Geldwäsche. Der Kläger gab an, dass ihm das Geld geschenkt worden sei.
Daraufhin beauftragte er eine Rechtsanwaltskanzlei damit, seine Rechte im Bußgeldverfahren wahrzunehmen. Nachdem das Amtsgericht die Beschlagnahme des Gelds angeordnet hatte, stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein. Die Kanzlei erhielt von dem Mann 14.500 Euro Honorar.
Knapp 14.000 Euro davon forderte der Kläger vor Gericht zurück. Nach seiner Ansicht war die Vergütungsvereinbarung nichtig. Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Kanzlei in erster Instanz zur Rückzahlung von 11.700 Euro. Diese Entscheidung kippte das Oberlandesgericht nun zum Teil.
Die Kanzlei soll 6700 Euro an den Mann zurückzahlen, wie die Richter entschieden. Zwar war die Kanzlei 16,5 Stunden nachweisbar für den Mann tätig, darüber hinausgehende Tätigkeiten kann sie aber nicht abrechnen. Sie hatte knapp 24 Arbeitsstunden berechnet.
Die Vergütungsvereinbarung ist aber wirksam, bei diesem Aspekt blieb der Kläger erfolglos. Denn seine unklaren Ausführungen bei der Eingangsberatung mussten in Einklang mit den Unterlagen gebracht werden. Dies wurde dadurch erschwert, dass der Mann unterschiedliche und teils nicht nachvollziehbare Angaben machte.
Je mehr ein Beschuldigter durch seine Einlassungen und sein Verhalten den Verdacht gegen sich vertieft, desto größer ist laut dem Oberlandesgericht der Aufwand, den seine Anwälte für eine effektive Verteidigung benötigen.
Ferreira--PC