- Zahl der Todesopfer durch neue Explosions-Welle im Libanon steigt auf 20
- City zum Champions-League-Start mit Nullnummer gegen Inter
- Super-Joker Gittens schießt BVB zum Auftaktsieg
- Ex-Hollywood-Produzent Weinstein weist neue Vorwürfe zurück
- Champions League: Füchse mit Pflichtsieg in Nordmazedonien
- 7:0 - Wolfsburg klar auf Kurs Königsklasse
- Neue Umfrage zur US-Wahl: Harris in zwei Schlüsselstaaten vor Trump
- Mindestens 14 Tote und 450 Verletzte bei weiterer Welle von Explosionen im Libanon
- Kiewer Sicherheitsquelle: Westrussisches Waffenlager von ukrainischen Drohnen getroffen
- "Brutaler" Davis-Cup-Termin: Zverev-Teilnahme fraglich
- Gallant: Schwerpunkt des Krieges verschiebt sich in Richtung Norden
- US-Notenbank senkt Leitzins um 0,5 Prozentpunkte
- Streik beim US-Flugzeugbauer Boeing: Beurlaubung von Angestellten beginnt
- Ministerin: Niederlande wollen sich nicht mehr an EU-Asylpolitik halten
- UN-Vollversammlung: Israel muss Besatzung der Palästinensergebiete beenden
- CDU-Chef Merz "aus heutiger Sicht" gegen Koalition mit Grünen
- Mindestens neun Tote und 300 Verletzte bei erneuten Explosionen im Libanon
- Tote und über 100 Verletzte bei Welle von Walkie-Talkie-Explosionen im Libanon
- Taiwanische und ungarische Firma streiten Herstellung explodierter Pager ab
- Oberverwaltungsgericht bestätigt Ausweisung von tunesischem Imam aus Bremen
- Deutschland und Kolumbien wollen Migrationsabkommen ausarbeiten
- Schlechte Ernte in Frankreich: Italien holt sich Titel als größter Weinproduzent
- Berichte: Erneut Explosionen von Kommunikationsgeräten im Libanon
- Weiter keine Einigung in Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken
- Kein neuer Job für Terzic oder Tuchel: Rom mit Juric einig
- Überschussbeteiligung: Klage von Verbraucherzentrale gegen Allianz scheitert vor BGH
- Bundesregierung nominiert SPD-Politiker Annen als neuen UN-Flüchtlingskommissar
- Blinken und al-Sisi bekräftigen Wichtigkeit von Feuerpause im Gazastreifen
- Bundesregierung sagt weitere Hilfe für verletzte ukrainische Soldaten zu
- Zahl der Toten in Hochwasser-Gebieten in Mittel- und Osteuropa steigt auf 23
- Kein Anspruch auf Beteiligung von Nachbar an Reinigung von Pool unter Bäumen
- Gericht bestätigt: Bürgermeisterwahl im niedersächsischen Bad Gandersheim ungültig
- Schauspieler Farrell hat vor Rolle als Gangsterboss "The Sopranos"-Gucken vermieden
- Erneut Explosion in Kölner Innenstadt: Brandsatz in Geschäft platziert
- Bundesregierung sieht keine Gefahr durch manipulierte Pager in Deutschland
- Zu wenig Mitbestimmung: Paus warnt vor Radikalisierung von Jugendlichen
- Niederlande wollen deutschen Teil von Netzbetreiber Tennet möglichst bald verkaufen
- Studie zur Inflation: Abstand zwischen einzelnen Haushaltstypen nur noch gering
- IG Metall Küste: Fachkräftemangel gefährdet Windenergieausbau in Deutschland
- 21-Jähriger in Bremer Kleingartenanlage erstochen
- Fünfjährige stirbt nach Badeunfall in Baden-Württemberg
- Neuer Landtag in Sachsen konstituiert sich am 1. Oktober
- Schwedische Königin Silvia zu zweitägigem Besuch in Berlin eingetroffen
- SPD-Fraktion in neuem Thüringer Landtag konstituiert sich als letzte Fraktion
- Bundesregierung will Irak-Mission der Bundeswehr verlängern
- Bundesgerichtshof verhandelt im Januar über Zwangsabriss von Haus in Brandenburg
- Bayern stellt alle Coronabußgeldverfahren ein - Söder will Frieden
- Handgranate unter brennendem Auto in Köln entdeckt - Sprengung durch Spezialisten
- Trump bei Wahlkampfauftritt: "Nur auf wichtige Präsidenten wird geschossen"
- Umwelthilfe: Ausmaß von Luftverschmutzung wird von Behörden verschleiert
Verfassungsrichter begrüßen Pläne für Schutz vor politischer Einflussnahme
Die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht haben positiv auf eine Initiative von Ampel-Koalition und Union für einen besseren Schutz des Gerichts vor politischer Einflussnahme reagiert. Das Bundesverfassungsgericht begrüße das Bestreben des Gesetzgebers, "die Funktionsbedingungen der Verfassungsgerichtsbarkeit zu sichern", hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme des sogenannten Plenums. Ihm gehören alle 16 Verfassungrichter und -richterinnen an.
"Die Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes haben Stellung und Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1949 maßgeblich in Ermangelung unmittelbarer institutioneller Vorläufer in der deutschen Verfassungsrechtstradition nur in Ansätzen ausgeformt", führten die Juristinnen und Juristen aus. 75 Jahre später "ist eine nähere verfassungsrechtliche Konturierung des Bundesverfassungsgerichts möglich und überzeugend".
Ein solcher Schritt liege auch deshalb nahe, "weil ein Blick über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus zeigt, dass sich autokratische Bestrebungen auch und gerade gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit als Garantin einer freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung richten können", gaben die Richterinnen und Richter zu bedenken.
Die Initiative von Ampel-Koalition und Union sieht unter anderem vor, bestimmte Strukturen des Gerichts im Grundgesetz festzuschreiben. Dazu gehören der Status des Gerichts, die Aufteilung in zwei Senate, die Zahl der Richterinnen und Richtern sowie die maximale Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren.
Diese Festlegungen sind bisher in einem Gesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Für Grundgesetzänderungen hingegen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat nötig. Gegen eine Überführung der Regeln ins Grundgesetz "erhebt das Bundesverfassungsgericht keine Einwendungen", hieß es in der Stellungnahme.
Gewählt werden die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat - das steht ebenfalls im Grundgesetz. Nicht festgeschrieben ist dort aber, dass die Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen muss. Das steht nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Das Gleiche gilt für ähnliche Regelungen etwa zur Wahl der Präsidentinnen und Vizepräsidenten.
Überlegungen, auch diese Vorschriften ins Grundgesetz zu übernehmen, wollte das Gerichtsplenum nicht kommentieren. Hier seien "für die gegenläufigen Positionen jeweils gut nachvollziehbare Argumente vorgebracht worden".
Die Argumente fußten "nicht zuletzt auf unterschiedlichen prognostischen Einschätzungen über künftige politische Mehrheitsbildungen, zu denen auch dem Bundesverfassungsgericht keine weitergehenden Erkenntnismöglichkeiten zur Verfügung stehen", hieß es weiter. "Vor diesem Hintergrund sieht das Bundesverfassungsgericht insoweit von einer Stellungnahme ab."
Politikerinnen und Politiker von Ampel-Koalition hatten monatelang mit Unionsvertretern über die geplanten Änderungen verhandelt. Hintergrund sind Entwicklungen einer Aushöhlung des Rechtsstaats in anderen Ländern wie Polen oder Ungarn und das Erstarken der AfD, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft.
X.Matos--PC