- Zahl der Todesopfer durch neue Explosions-Welle im Libanon steigt auf 20
- City zum Champions-League-Start mit Nullnummer gegen Inter
- Super-Joker Gittens schießt BVB zum Auftaktsieg
- Ex-Hollywood-Produzent Weinstein weist neue Vorwürfe zurück
- Champions League: Füchse mit Pflichtsieg in Nordmazedonien
- 7:0 - Wolfsburg klar auf Kurs Königsklasse
- Neue Umfrage zur US-Wahl: Harris in zwei Schlüsselstaaten vor Trump
- Mindestens 14 Tote und 450 Verletzte bei weiterer Welle von Explosionen im Libanon
- Kiewer Sicherheitsquelle: Westrussisches Waffenlager von ukrainischen Drohnen getroffen
- "Brutaler" Davis-Cup-Termin: Zverev-Teilnahme fraglich
- Gallant: Schwerpunkt des Krieges verschiebt sich in Richtung Norden
- US-Notenbank senkt Leitzins um 0,5 Prozentpunkte
- Streik beim US-Flugzeugbauer Boeing: Beurlaubung von Angestellten beginnt
- Ministerin: Niederlande wollen sich nicht mehr an EU-Asylpolitik halten
- UN-Vollversammlung: Israel muss Besatzung der Palästinensergebiete beenden
- CDU-Chef Merz "aus heutiger Sicht" gegen Koalition mit Grünen
- Mindestens neun Tote und 300 Verletzte bei erneuten Explosionen im Libanon
- Tote und über 100 Verletzte bei Welle von Walkie-Talkie-Explosionen im Libanon
- Taiwanische und ungarische Firma streiten Herstellung explodierter Pager ab
- Oberverwaltungsgericht bestätigt Ausweisung von tunesischem Imam aus Bremen
- Deutschland und Kolumbien wollen Migrationsabkommen ausarbeiten
- Schlechte Ernte in Frankreich: Italien holt sich Titel als größter Weinproduzent
- Berichte: Erneut Explosionen von Kommunikationsgeräten im Libanon
- Weiter keine Einigung in Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken
- Kein neuer Job für Terzic oder Tuchel: Rom mit Juric einig
- Überschussbeteiligung: Klage von Verbraucherzentrale gegen Allianz scheitert vor BGH
- Bundesregierung nominiert SPD-Politiker Annen als neuen UN-Flüchtlingskommissar
- Blinken und al-Sisi bekräftigen Wichtigkeit von Feuerpause im Gazastreifen
- Bundesregierung sagt weitere Hilfe für verletzte ukrainische Soldaten zu
- Zahl der Toten in Hochwasser-Gebieten in Mittel- und Osteuropa steigt auf 23
- Kein Anspruch auf Beteiligung von Nachbar an Reinigung von Pool unter Bäumen
- Gericht bestätigt: Bürgermeisterwahl im niedersächsischen Bad Gandersheim ungültig
- Schauspieler Farrell hat vor Rolle als Gangsterboss "The Sopranos"-Gucken vermieden
- Erneut Explosion in Kölner Innenstadt: Brandsatz in Geschäft platziert
- Bundesregierung sieht keine Gefahr durch manipulierte Pager in Deutschland
- Zu wenig Mitbestimmung: Paus warnt vor Radikalisierung von Jugendlichen
- Niederlande wollen deutschen Teil von Netzbetreiber Tennet möglichst bald verkaufen
- Studie zur Inflation: Abstand zwischen einzelnen Haushaltstypen nur noch gering
- IG Metall Küste: Fachkräftemangel gefährdet Windenergieausbau in Deutschland
- 21-Jähriger in Bremer Kleingartenanlage erstochen
- Fünfjährige stirbt nach Badeunfall in Baden-Württemberg
- Neuer Landtag in Sachsen konstituiert sich am 1. Oktober
- Schwedische Königin Silvia zu zweitägigem Besuch in Berlin eingetroffen
- SPD-Fraktion in neuem Thüringer Landtag konstituiert sich als letzte Fraktion
- Bundesregierung will Irak-Mission der Bundeswehr verlängern
- Bundesgerichtshof verhandelt im Januar über Zwangsabriss von Haus in Brandenburg
- Bayern stellt alle Coronabußgeldverfahren ein - Söder will Frieden
- Handgranate unter brennendem Auto in Köln entdeckt - Sprengung durch Spezialisten
- Trump bei Wahlkampfauftritt: "Nur auf wichtige Präsidenten wird geschossen"
- Umwelthilfe: Ausmaß von Luftverschmutzung wird von Behörden verschleiert
BND muss Journalist keine Auskunft über Einschätzung zu Ukraine geben
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss einem Journalisten nicht mitteilen, ob er in Hintergrundgesprächen einen militärischen Sieg der Ukraine als schwierig oder ausgeschlossen darstellte. Welche Medien an Hintergrundgesprächen mit der Presse teilnahmen, muss ebenfalls vorerst nicht offengelegt werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Der Antrag des Journalisten auf eine einstweilige Anordnung wurde größtenteils abgelehnt. (Az. 10 VR 1.24)
Allerdings muss der BND Auskunft darüber geben, wie viele sogenannte vertraulichen Einzelhintergrundgespräche zur militärischen Situation in der Ukraine es in diesem Jahr gab. Der Eilantrag wurde von einem Redakteur einer Tageszeitung gestellt. Anlass war dem Gericht zufolge ein Zeitungsartikel aus dem Mai. Darin sei berichtet worden, ein CDU-Politiker habe angegeben, dass der BND eine bewusst negative Einschätzung der militärischen Situation in der Ukraine verbreite, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.
Die Zahl der Einzelhintergrundgespräche soll der BND nun nennen. Dieser Anspruch folgt aus dem Grundrecht der Pressefreiheit, wie das Bundesverwaltungsgericht entschied. Dagegen muss der BND nicht darüber informieren, welche Medien teilnahmen - dem stehe die Pressefreiheit dieser Medien entgegen. Wessen Pressefreiheit im Einzelfall schwerer wiege, könne im Eilverfahren nicht entschieden werden, sondern erst im Hauptsacheverfahren, erklärte das Gericht.
Der erbetenen Auskunft über die BND-Einschätzung zur Ukraine wiederum stünden öffentliche Interessen entgegen, und zwar der Schutz der auswärtigen Beziehungen Deutschlands. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskunft darüber die Stellung und Wahrnehmung Deutschlands in der internationalen Gemeinschaft beeinträchtigen könnte, erklärte das Gericht.
P.Serra--PC