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Nachträgliche Provision für Maskengeschäft: Anklage gegen Geschäftsführer in Bayern
Weil er für eine Maskenlieferung in der Coronapandemie nachträglich und unberechtigterweise eine hohe Provision vereinbart haben soll, muss sich ein früherer Geschäftsführer aus Bayern womöglich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhob nach Angaben vom Montag Anklage gegen den 54-Jährigen. Sie wirft ihm Untreue vor, außerdem soll er vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags nicht die Wahrheit gesagt haben.
Den Ermittlungen zufolge schloss das Unternehmen aus dem Landkreis Cham im April 2020 zwei Verträge mit dem bayerischen Landesamt für Gesundheit. Demnach sollte die Firma erst eine Million und dann noch einmal zehn Millionen Masken liefern und dafür 6,4 Millionen Euro bekommen.
Einen Monat später soll der Geschäftsführer nachträglich eine Provisionsvereinbarung in Höhe von 228.480 Euro für das zweite Geschäft fingiert und rückdatiert haben. Dabei habe er gewusst, dass das Geschäft durch die uneigennützige Vermittlung eines Anderen zustande gekommen sei, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es habe im zweiten Fall außerdem gar keine Vermittlung gebraucht, weil es bereits einen ersten Vertrag gegeben habe.
Der 54-Jährige soll die Summe vom Konto des Unternehmens auf das Konto eines anderen Manns überwiesen haben, der den Großteil wiederum auf das Konto der Lebensgefährtin des Geschäftsführers überwiesen haben soll. Auch gegen den anderen Mann und die Lebensgefährtin wurde nun Anklage erhoben. Ihnen wird Beihilfe zur Untreue vorgeworfen, dem Mann außerdem eine falsche uneidliche Aussage.
Zusammen mit dem früheren Geschäftsführer soll er im Herbst 2022 vor dem Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag nicht die Wahrheit darüber gesagt haben, wie der zweite Auftrag zustande kam oder was sie über den ersten Auftrag wussten. Auf Grundlage von Erkenntnissen aus dem Untersuchungsausschuss ermittelten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei seit Dezember 2022 in dem Fall. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Landgericht Regensburg.
X.Matos--PC