- Landtagswahl in Brandenburg läuft: Woidke gibt Stimme ab
- Mindestens ein Todesopfer und sechs Vermisste nach Überschwemmungen in Japan
- Schweizer stimmen über Rentenreform und Umweltschutz ab
- Defekt-Drama: Haug muss bei Ironman-WM aufgeben
- Zverev kritisiert ATP: "Saison ist unnötig lang"
- "Wir müssen aufpassen": Gladbach früh unter Druck
- Sabally und Fiebich starten in die Play-offs
- "Straßenfußballer" Skrzybski beschert Kiel ersten Punkt
- SID-Aufwärmrunde: Vier Kernpunkte für das Rennen in Singapur
- Präsidentenwahl in Sri Lanka: Sieg von Linkskandidat Dissanayaka zeichnet sich ab
- Sender: Israel lässt Al-Dschasira-Büro im Westjordanland vorübergehend schließen
- Westliche Langstreckenwaffen für Angriffe in Russland: Selenksyj hofft auf USA-Besuch
- UN: Mehr als 500 Tote durch Überschwemmungen im Tschad - 1,7 Millionen Betroffene
- Quad-Gruppe äußert sich "ernsthaft besorgt" über Lage im Südchinesischen Meer
- Sperre von X in Brasilien: Musks Online-Dienst ernennt rechtlichen Vertreter
- Israels Armee greift weiter massiv im Libanon an - USA rufen Bürger zur Ausreise auf
- K.o. in Runde fünf: Joshua ohne Chance gegen Dubois
- Nach 0:2 - HSV punktet auf dem Betzenberg
- Boxen: Meinke holt WM-Titel im Federgewicht
- Laver Cup: Zverev misslingt Revanche gegen Fritz
- Rechtsruck in Frankreich: An neuer Regierung sind mehr Konservative beteiligt als zuvor
- Ukrainische Armee: Zwei Munitionslager in Russland zerstört
- Dritter Sieg in Serie: Frankfurt setzt sich oben fest
- Israels Armee: Angriffe auf Ziele im Südlibanon mit "dutzenden" Kampfflugzeugen
- Frankreichs neue Regierung ist ernannt - Mehrere konservative Minister
- Harris fordert Trump erneut zu weiterem TV-Duell auf
- Erster Urnengang seit Massenprotesten: Sri Lanka hat seinen Präsidenten gewählt
- Neuer-Pause in Bremen nur "Vorsichtsmaßnahme"
- Hochwasser: Donau in Budapest erreicht höchsten Stand seit zehn Jahren
- Hamas-Behörden melden 21 Tote bei israelischem Raketenangriff auf Schule in Gaza
- Dritte Pleite in Serie: Hoffenheim verliert auch bei Union
- Erster Bundesliga-Punkt für Kiel - Bochum weiter sieglos
- Drei Tore in elf Minuten: Freiburg setzt sich oben fest
- Olise-Show bringt Bayern in Oktoberfest-Stimmung
- Missbrauchsvorwürfe gegen Al-Fayed: Anwälte erhalten mehr als 150 neue Meldungen
- Baerbock dringt bei Kollegen in Israel und im Libanon auf Deeskalation
- Tausende protestieren in Paris gegen rechts-dominierte "Regierung Macron-Barnier"
- Norris holt sich Pole Position vor Verstappen
- Bericht: Bislang fast 900 unerlaubte Einreisen an Landgrenzen festgestellt
- Bayern ohne Neuer in Bremen
- West Ham ohne Füllkrug in der Krise
- Zwei Tote bei Unfall nach Flucht vor Kontrolle in Sachsen
- Zukunftsgipfel vor UN-Generaldebatte: Scholz nach New York aufgebrochen
- Chinas Jugendarbeitslosigkeit steigt auf 18,8 Prozent
- Köln verpasst Sieg im Rheinderby
- Nürnberg-Trainer Klose verliert gegen Vorgänger Fiel
- Selenskyj: Weiter keine Zustimmung des Westens zu Einsatz weiter reichender Waffen
- FDP und CDU zweifeln an Sinn von Habecks Autogipfel
- Israel macht getötete Hisbollah-Kommandeure für Planung von Großangriff verantwortlich
- Mindestens ein Todesopfer und sieben Vermisste nach Überschwemmungen in Japan
Urteil: Kein Anspruch auf Ersatzreise ohne Mehrkosten bei wesentlichen Änderungen
Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben, haben auch bei "wesentlichen Änderungen" der Reise keinen Anspruch auf eine Ersatzreise ohne Mehrkosten. Dies entschied das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil. In dem verhandelten Fall ging es um eine von einer Familie gebuchte Pauschalreise nach Ägypten für 5539 Euro. Wegen gestrichener Flüge hatte der Reiseveranstalter die Reisedaten geändert. (Az. 161 C 3714/22)
Die zweiwöchige Reise sollte 2021 während der Herbstferien stattfinden. Im August informierte das Reisebüro über die Flugstreichungen und bot an, die Reise zum selben Preis drei Tage nach hinten zu verschieben. Für die Familie war dies wegen des schulpflichtigen Sohns keine Option.
Der Veranstalter bot dann einen Abflug einen Tag früher und von Frankfurt statt von Düsseldorf aus an, allerdings nur gegen einen Aufpreis von 1210 Euro. Die Familie willigte schließlich ein bezahlte nach eigenen Angaben "unter Vorbehalt" 1000 Euro. Anschließend klagte sie auf die Rückzahlung des Aufpreises.
Das Amtsgericht München wies diese Klage ab. Die Familie habe mehrere Möglichkeiten gehabt, die den gesetzliche Vorgaben im Fall "wesentlicher Änderungen" von Pauschalreisen entsprächen: Sie hätte die kostenlose Änderung oder die Änderung gegen Aufpreis akzeptieren oder auch gänzlich von der Reise zurücktreten können.
"Eine darüber noch hinausgehende Pflicht des Reiseveranstalters, dem Reisenden jegliche Alternativverbindung ohne Aufpreis auf eigene Kosten zu ermöglichen, sieht das Gesetz nicht vor", erklärte das Gericht. "Entscheidet sich der Reisende aus freien Stücken für eine teurere Ersatzreise, schuldet er schlicht den höheren Preis."
J.V.Jacinto--PC