- AfD-Spitzenkandidat Berndt holt Direktmandat in Wahlkreis Dahme-Spreewald III
- Biden: USA ringen um Verhinderung von weiterer Eskalation in Nahost
- CDU-Spitzenmann Redmann verpasst Direktmandat in Wahlkreis Ostprignitz-Ruppin I
- Woidke verpasst denkbar knapp Direktmandat in Wahlkreis Spree-Neiße I
- Haushaltsdefizit: Frankreichs neuer Premier fordert "nationale Kraftanstrengung"
- Lebenszeichen auf dem Kiez: St. Pauli holt Punkt gegen RB
- Bundesparteien beraten über Ausgang der Landtagswahl in Brandenburg
- SPD siegt in Brandenburg knapp vor AfD - Schwierige Mehrheitsverhältnisse
- Hochrechnungen sehen Grüne in Brandenburg unter fünf Prozent
- Kehl und Sahin sauer: "Eine Nicht-Leistung"
- Laver Cup: Zverev feiert umkämpften Sieg für Team Europa
- Lange Überzahl: City gleicht spät gegen Arsenal aus
- Nationaltorhüter ter Stegen verletzt ausgewechselt
- Antons Albtraum-Rückkehr: VfB zerlegt BVB
- Trump will bei Wahlniederlage nicht 2028 nochmals antreten
- Hisbollah spricht von "neuer Phase" im Kampf gegen Israel und verstärkt Angriffe
- Prognosen: SPD bei Landtagswahl in Brandenburg knapp vor AfD
- Favorit Evenepoel holt WM-Titel im Einzelzeitfahren
- Sieg durch Boniface: Leverkusen gewinnt Bayern-Generalprobe
- Marxist Dissanayaka gewinnt Präsidentschaftswahl in Sri Lanka
- Hamas-Behörden melden 28 Tote bei israelischen Angriffen auf Schulen in Gaza
- Scholz in New York: Das "Gerede von Spaltung" ist nicht das Ende der UNO
- Als erster Deutscher: Schindler mit Neundarter auf TV-Bühne
- Akrobatin des Circus Krone stürzt während Vorstellung 6 Meter tief
- Philipp gewinnt Gold bei der Ironman-WM
- Links-Kandidat Dissanayaka gewinnt Präsidentschaftswahl in Sri Lanka
- UN-Staaten verabschieden Zukunftspakt zu globalen Herausforderungen
- Norris fliegt zum Sieg in Singapur vor Verstappen
- Schweizer stimmen gegen Rentenreform und mehr Artenschutz
- Wegen "Terror"-Gefahr: Israel schließt Al-Dschasira-Büro im Westjordanland
- KSC verpasst Tabellenführung
- Vor Autogipfel: IG Metall fordert neues Förderpaket für E-Autos
- Münchner Oktoberfest mit traditionellem Fassanstich begonnen
- Mindestens ein Todesopfer und elf Vermisste nach Überschwemmungen in Japan
- Britischer Regierungschef Starmer schließt strikten Sparkurs aus
- Hanfmann glänzt in China: Halbfinale in Chengdu
- Harris fordert Trump erneut zu weiterem TV-Duell auf - Ex-Präsident lehnt ab
- 21-Jähriger würgt in Niedersachsen Polizist bis zu Bewusstlosigkeit - Haftbefehl
- Netanjahu droht Hisbollah mit weiteren Angriffen
- Neue französische Regierung bereits direkt nach Ernennung unter Druck
- Tennis: Siegemund verliert Finale in Thailand
- Niedersachsen: 19-Jähriger von Maishäcksler erfasst und schwer verletzt
- Ukraine: 21 Verletzte bei russischem Angriff auf Charkiw
- Weiter Eskalation im Libanon: Hisbollah und Israel überziehen sich mit Angriffen
- Explosion vor Haus bei Bonn: Polizei prüft Zusammenhang mit Kölner Tatserie
- Deutschlandticket: Bündnis fordert Preisstabilität und langfristige Finanzierung
- Nach Abstieg und Fehlstart: Osnabrück entlässt Koschinat
- Landtagswahl in Brandenburg läuft: Woidke gibt Stimme ab
- Mindestens ein Todesopfer und sechs Vermisste nach Überschwemmungen in Japan
- Schweizer stimmen über Rentenreform und Umweltschutz ab
Schaden an Wohnung: BGH urteilt in Streit um Kaution zugunsten von Vermieter
In einem Rechtsstreit um eine nicht zurückgezahlte Kaution nach dem Auszug der Mieterin hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten des Vermieters entschieden. Seine Aufrechnung der Kaution gegen Schäden an der Wohnung scheitert demnach nicht daran, dass er erst nach mehr als sechs Monaten abrechnete. Entscheidend ist vielmehr, dass er seine Ansprüche vorher bereits hätte geltend machen können. (Az. VIII ZR 184/23)
In dem Fall aus Bayern war die Mieterin Anfang November 2019 ausgezogen. Der Vermieter stellte nach ihrem Auszug Schäden an der Wohnung, unter anderem am Parkett, fest. Diese bezifferte er auf etwa 1175 Euro. Er zahlte darum die Kaution von knapp 780 Euro nicht zurück, sondern behielt das Geld. Die Abrechnung schickte er am 20. Mai, also mehr als sechs Monate nach Auszug.
Deswegen zog die Mieterin vor Gericht. Das Amtsgericht Erlangen und das Landgericht Nürnberg-Fürth gaben ihr recht, da der Vermieter seine Forderung nicht rechtzeitig gestellt habe. Im Mietrecht verjähren Forderungen im Normalfall sehr schnell, nämlich bereits nach sechs Monaten. Es gibt aber eine Ausnahme: wenn der Anspruch schon vorher hätte aufgerechnet werden können.
Dafür sei es aber notwendig, dass dieser Anspruch gleichartig sei, entschied das Landgericht im Juli 2023. Das sei er hier nicht. Dem Vermieter habe es erst einmal zugestanden, dass die Wohnung wieder in den ursprünglichen - unbeschädigten - Zustand versetzt worden wäre, führte das Landgericht aus. Er könne zwar stattdessen auch Geld verlangen - dafür hätte er aber die Frist einhalten müssen.
Das sah der Bundesgerichtshof nun anders. Das Landgericht habe die beiderseitigen Interessen nicht ausreichend berücksichtigt, erklärte er. Der Vermieter könne auch dann noch abrechnen, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten Schadenersatz in Form von Geld statt Reparaturen verlangt habe. Die von Mietern gestellte Kaution solle Ansprüche der Vermieter sichern.
Wer im konkreten Fall noch Geld von wem bekommt, ist damit aber noch nicht entschieden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück an das Landgericht. Dieses soll nun herausfinden, ob die von dem Vermieter behaupteten Schadenersatzansprüche überhaupt bestehen.
F.Ferraz--PC