- AfD-Spitzenkandidat Berndt holt Direktmandat in Wahlkreis Dahme-Spreewald III
- Biden: USA ringen um Verhinderung von weiterer Eskalation in Nahost
- CDU-Spitzenmann Redmann verpasst Direktmandat in Wahlkreis Ostprignitz-Ruppin I
- Woidke verpasst denkbar knapp Direktmandat in Wahlkreis Spree-Neiße I
- Haushaltsdefizit: Frankreichs neuer Premier fordert "nationale Kraftanstrengung"
- Lebenszeichen auf dem Kiez: St. Pauli holt Punkt gegen RB
- Bundesparteien beraten über Ausgang der Landtagswahl in Brandenburg
- SPD siegt in Brandenburg knapp vor AfD - Schwierige Mehrheitsverhältnisse
- Hochrechnungen sehen Grüne in Brandenburg unter fünf Prozent
- Kehl und Sahin sauer: "Eine Nicht-Leistung"
- Laver Cup: Zverev feiert umkämpften Sieg für Team Europa
- Lange Überzahl: City gleicht spät gegen Arsenal aus
- Nationaltorhüter ter Stegen verletzt ausgewechselt
- Antons Albtraum-Rückkehr: VfB zerlegt BVB
- Trump will bei Wahlniederlage nicht 2028 nochmals antreten
- Hisbollah spricht von "neuer Phase" im Kampf gegen Israel und verstärkt Angriffe
- Prognosen: SPD bei Landtagswahl in Brandenburg knapp vor AfD
- Favorit Evenepoel holt WM-Titel im Einzelzeitfahren
- Sieg durch Boniface: Leverkusen gewinnt Bayern-Generalprobe
- Marxist Dissanayaka gewinnt Präsidentschaftswahl in Sri Lanka
- Hamas-Behörden melden 28 Tote bei israelischen Angriffen auf Schulen in Gaza
- Scholz in New York: Das "Gerede von Spaltung" ist nicht das Ende der UNO
- Als erster Deutscher: Schindler mit Neundarter auf TV-Bühne
- Akrobatin des Circus Krone stürzt während Vorstellung 6 Meter tief
- Philipp gewinnt Gold bei der Ironman-WM
- Links-Kandidat Dissanayaka gewinnt Präsidentschaftswahl in Sri Lanka
- UN-Staaten verabschieden Zukunftspakt zu globalen Herausforderungen
- Norris fliegt zum Sieg in Singapur vor Verstappen
- Schweizer stimmen gegen Rentenreform und mehr Artenschutz
- Wegen "Terror"-Gefahr: Israel schließt Al-Dschasira-Büro im Westjordanland
- KSC verpasst Tabellenführung
- Vor Autogipfel: IG Metall fordert neues Förderpaket für E-Autos
- Münchner Oktoberfest mit traditionellem Fassanstich begonnen
- Mindestens ein Todesopfer und elf Vermisste nach Überschwemmungen in Japan
- Britischer Regierungschef Starmer schließt strikten Sparkurs aus
- Hanfmann glänzt in China: Halbfinale in Chengdu
- Harris fordert Trump erneut zu weiterem TV-Duell auf - Ex-Präsident lehnt ab
- 21-Jähriger würgt in Niedersachsen Polizist bis zu Bewusstlosigkeit - Haftbefehl
- Netanjahu droht Hisbollah mit weiteren Angriffen
- Neue französische Regierung bereits direkt nach Ernennung unter Druck
- Tennis: Siegemund verliert Finale in Thailand
- Niedersachsen: 19-Jähriger von Maishäcksler erfasst und schwer verletzt
- Ukraine: 21 Verletzte bei russischem Angriff auf Charkiw
- Weiter Eskalation im Libanon: Hisbollah und Israel überziehen sich mit Angriffen
- Explosion vor Haus bei Bonn: Polizei prüft Zusammenhang mit Kölner Tatserie
- Deutschlandticket: Bündnis fordert Preisstabilität und langfristige Finanzierung
- Nach Abstieg und Fehlstart: Osnabrück entlässt Koschinat
- Landtagswahl in Brandenburg läuft: Woidke gibt Stimme ab
- Mindestens ein Todesopfer und sechs Vermisste nach Überschwemmungen in Japan
- Schweizer stimmen über Rentenreform und Umweltschutz ab
BGH weist Forderung nach höheren Zinsnachzahlungen durch Sparkassen zurück
Die Zinsen bei sogenannten Prämiensparverträgen dürfen sich an den Durchschnittsrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere orientieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag und wies damit höhere Forderungen von Verbraucherschützern zurück. In den konkreten Fällen ging es um Verträge von Kunden mit der Saalesparkasse und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden aus den 90er- und Nullerjahren. (Az. XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23)
Die Frage war, wie hoch Nachzahlungen für die Verbraucher ausfallen können. Bei dem vor allem vor 20 bis 30 Jahren beliebten Prämiensparen war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.
Schon 2004 hatte der BGH erstmals entschieden, dass solche Klauseln unwirksam seien. Für neue Verträge wurden sie geändert. Im Oktober 2021 gab es ein weiteres Grundsatzurteil zu älteren Verträgen. Der BGH erklärte damals, dass Banken und Sparkassen variable Zinsen nicht frei festlegen dürften. Sie müssten für die Sparer kalkulierbar sein und sich daher an einem der Leitzinsen der Bundesbank orientieren. Das bekräftigte der BGH später in weiteren Entscheidungen.
In den nun entschiedenen Fällen ging es um den Referenzzinssatz, an dem sich die Prämiensparverträge orientieren sollten. Vor Gericht gezogen waren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Sachsen. Auf ihre Klagen hin legten die Oberlandesgerichte in Dresden und Naumburg dem Zinssatz die Umlaufrendite für inländische börsennotierte Bundeswertpapiere mit acht- bis 15-jähriger Restlaufzeit zugrunde.
Das war den Verbraucherschützern aber zu wenig. Sie forderten einen sogenannten gleitenden Durchschnittszins, der sich an Hypothekenpfandbriefen und deren durchschnittlicher Rendite der vergangenen zehn Jahre orientiert. So würden spekulative Elemente und Ausreißer ausgeschlossen, argumentierte ihr Anwalt vor Gericht - abrupte Zinsänderungen etwa infolge von Schuldenkrisen würden gedämpft.
Würde der Referenzzins so berechnet, könnten die betroffenen Kunden voraussichtlich mit höheren Nachzahlungen rechnen. Der BGH hatte aber an den Entscheidungen der Oberlandesgerichte nichts auszusetzen und entschied nun gegen die Verbraucherzentralen.
Diese zeigten sich mit dem Urteil dennoch zufrieden. Nun gebe es endlich Klarheit, sagte Patrick Langer vom vzbv. Mit der nun gültigen Berechnungsmethode würden trotzdem "in nicht seltenen Fällen vierstellige Beträge" für die Kunden herauskommen. Bundesweit rechnet der vzbv mit mehreren tausend Betroffenen.
Ebenfalls zufrieden wegen der Rechtssicherheit äußerte sich Carsten Biesok, Direktor Recht der Sparkasse Dresden. Er betonte, dass seine Sparkasse bereits mit mehr als der Hälfte der betroffenen Kunden Vergleiche geschlossen habe. Die Auswirkungen des Urteils für das Dresdner Institut seien daher eher gering.
J.Pereira--PC