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Neunjähriger starb nach Routine-OP in Hamburg: Urteil rechtskräftig
Das 16 Jahre nach dem Tod seines neunjährigen Patienten ergangene Urteil gegen einen Hamburger Arzt ist rechtskräftig. Nach einer am Montag vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung gab es bei dem vor etwa einem Jahr in Hamburg ergangenen Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil des Mediziners. (Az. 5 StR 67/24)
Der Mann ist damit nun rechtskräftig wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die mit dem Urteil verbundene Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 440 Euro muss er aber wegen der langen Verfahrensdauer nicht zahlen. Die Entscheidung fällte der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Leipzig.
Der Neunjährige starb im März 2007 nach einer Routineoperation zur Verkleinerung der Nasenmuschel. Der unter Vollnarkose vorgenommene Eingriff selbst verlief komplikationslos, während der Aufwachphase wurde der Junge aber nicht ausreichend überwacht. Es kam zu einer zunächst nicht bemerkten Nachblutung, an deren Folgen er Tage später starb.
Der Fall hat eine lange rechtliche Vorgeschichte. Schon 2009 wurde eine an der Operation beteiligte Anästhesistin zu einer Geldstrafe verurteilt. Verfahren gegen den nun verurteilten Arzt und den mit ihm verurteilten Praxismitinhaber wurden mehrfach eingestellt. Erst nach einer Verfassungsbeschwerde der Eltern gab es neue Ermittlungen und letztlich die Verurteilung.
H.Portela--PC