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Brüsseler Gericht lehnt Eilantrag gegen von der Leyen ab
Ein Brüsseler Gericht hat den Eilantrag eines Belgiers gegen eine zweite Amtszeit für EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen abgelehnt. Der Lobbyist Frédéric Baldan habe "nicht nachgewiesen, dass die Gefahr eines ernsthaften Schadens besteht", teilte das Gericht am Mittwoch mit. Baldan hatte von der Leyen vorgeworfen, in der Corona-Pandemie "ohne jedes Mandat" einen geheimen Impfstoffdeal mit Pfizer-Chef Albert Bourla ausgehandelt zu haben.
Baldan warf der EU-Kommissionschefin zudem vor, "öffentliche Dokumente zerstört" zu haben, welche die Absprachen belegen. Unter anderem ein Journalist hatte die Kommission erfolglos zur Herausgabe von Handy-Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla aufgefordert. Die Brüsseler Behörde erklärte jedoch, sie habe die SMS nicht archiviert.
Die Vorwürfe waren nach Einschätzung des Gerichts allerdings nicht ausreichend, um "eine sofortige Entscheidung" zu rechtfertigen. Die Richter verwiesen zudem darauf, dass im Zusammenhang mit einem "mutmaßlichen Mangel an Transparenz der EU-Kommission" während der Corona-Pandemie bereits mehrere Gerichtsverfahren in Belgien und auf EU-Ebene laufen.
Unter anderem untersucht die europäische Staatsanwaltschaft den Kauf der Corona-Impfstoffe wegen des "extrem hohen öffentlichen Interesses". In der Pandemie kaufte die EU-Kommission für die Mitgliedsländer Millionen Dosen Impfstoffe. Die Verträge mit den Herstellern und insbesondere die Kosten wurden jedoch nie öffentlich bekannt.
Die EU-Staats- und Regierungschefs dürften von der Leyen bei ihrem Gipfel ab Donnerstag in Brüssel für eine zweite Amtszeit an der Spitze der Kommission nominieren. Ihre Wiederwahl ist allerdings kein Selbstläufer, im Europaparlament braucht sie eine absolute Mehrheit von 361 der 720 Stimmen. Frühestmöglicher Termin für ihre Wahl ist die erste Sitzung des neu gewählten Parlaments vom 16. bis zum 19. Juli in Straßburg.
C.Cassis--PC